Aktuelles zum Thema
Drei Viertel der Bevölkerung befürworten ein Lieferkettengesetz!
Die repräsentative Umfrage, die infratest dimap im September 2020 im Auftrag durchgeführt hat, zeigt, dass 75% der 1.021 Befragten ein Gesetz, das Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für ihre Lieferkette auferlegen würde, befürworten.
Germanwatch begrüßt die heutige Ankündigung von Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil, noch in dieser Legislaturperiode ein nationales Lieferkettengesetz zu verabschieden. Anlass war das erneut schlechte Abschneiden der deutschen Unternehmen bei einer Befragung zur Achtung der Menschenrechte in ihren globalen Geschäftsbeziehungen.
Nach Medienberichten haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Die Corona-Krise hat mit aller Härte gezeigt, welche menschenrechtlichen Risiken in globalen Lieferketten stecken und dass diese Risiken die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit bei Krisen untergraben. Daher ist es konsequent, dass die Minister Heil und Müller nun konkret werden mit einem deutschen Lieferkettengesetz."
Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.
Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?
In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.
Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, der auch Germanwatch angehört. Erstellt wurde das Gutachten von Rechtsexpertinnen und -experten des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.
Obwohl es in der Agrar- und Ernährungsindustrie weltweit häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, handelt bisher kein einziges von 15 untersuchten großen Unternehmen aus Deutschland ausreichend, um die Wahrung dieser Rechte in seinen Geschäften sicherzustellen. Und obgleich im Ausland viele Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen dokumentiert sind, konnten im Agrarbereich Betroffene bisher noch nie eine Entschädigungsklage vor deutschen Gerichten einreichen. Dies sind zwei zentrale Aussagen einer heute veröffentlichten Studie von Germanwatch und MISEREOR.
Die Unterstützung für ein Lieferkettengesetz in Deutschland wächst: Vor dem Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben sich 42 deutsche Unternehmen für ein solches Gesetz ausgesprochen. Die beiden Regierungsparteien CDU und SPD haben auf ihren Parteitagen Beschlüsse für ein Lieferkettengesetz gefasst. Und auch zentrale Gremien und Würdenträger der beiden großen Volkskirchen fordern einen gesetzlichen Rahmen. Ein Lieferkettengesetz würde deutsche Unternehmen dazu verpflichten, sich in ihren globalen Geschäften an umwelt- und menschenrechtliche Standards zu halten.