Aktuelles zum Thema

"Vielleicht haben Sie sich auch schon mal gefragt: Was macht Germanwatch eigentlich? Anhand von drei Beispielen möchte ich Ihnen gern kurz skizzieren, wie wir arbeiten."

An diesem Donnerstag treffen sich die Staatssekretäre der Bundesministerien zur Abstimmung über den Entwurf des deutschen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Anlass der Runde ist die massive Verwässerung des Entwurfs durch das Bundesfinanzministerium. Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR befürchten ein substanzloses Papier und fordern die Staatssekretäre auf, einen wirksamen Aktionsplan zu beschließen.

Smartphone, Markenkleidung, Schokolade - all das erscheint uns ganz selbstverständlich. Was viele nicht wissen: Hinter diesen Dingen verbergen sich Geschichten von Hunger, Armut und Menschenrechtsverletzungen.
Ob in Textilfabriken in Bangladesch, bei der Ernte von Kakaobohnen in Ghana oder beim Rohstoffabbau in Konfliktgebieten: Menschen schuften unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, sind enormen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und werden von ihrem Land vertrieben.
Die auf diese Weise gewonnenen Rohstoffe und produzierten Waren sind auch von deutschen Unternehmen beauftragt. In der Öffentlichkeit bekennen diese sich zwar größtenteils zur Nachhaltigkeit - hinter den Kulissen nehmen viele aber Menschenrechtsverletzungen in Kauf.

Alexandra Endres (DIE ZEIT) stellt die provokante Frage: "In Peru schmilzt ein Gletscher, die Anwältin Roda Verheyen will dafür den deutschen Konzern RWE bestrafen. Ist das verrückt oder konsequent?"

Deutsche Unternehmen müssen Menschenrechte auch im Ausland achten. Ein heute veröffentlichtes Gutachten von Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam enthält konkrete Empfehlungen, wie dies gesetzlich ausgestaltet werden kann. Im Mai entscheidet die Bundesregierung, wieviel Verantwortung Unternehmen für die Produktionsbedingungen in Drittländern übernehmen müssen. Dazu soll ein "Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" verabschiedet werden.

Der Begriff der menschenrechtlichen Sorgfalt geht zurück auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Bundesregierung plant, im Mai 2016 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu verabschieden. Im Zentrum dieser aktuellen Debatte steht die Frage nach den angemessenen Mitteln zur Durchsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt. Das Gutachten stellt die völkerrechtlichen Grundlagen und den Inhalt der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor und zeigt mit einem Gesetzgebungsvorschlag, wie die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte im deutschen Recht verankert werden kann.
Das Gutachten stellt fest, dass auch das internationale Recht eine staatliche Pflicht nahelegt, ...

Weltweit arbeiten rund 85 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen. Etwa zehn Prozent der Kinder stellen Produkte her, die in Industrieländer exportiert werden und Gegenstand der öffentlichen Beschaffung sein können. Dazu gehören Kleidung, Kaffee, Tee oder Kakao, aber auch Natursteine – oft unter prekären Bedingungen.
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte geben international anerkannte Empfehlungen, wie Staaten ihre menschenrechtlichen Schutzpflichten im Bereich Wirtschaft umsetzen sollten und welche Verantwortung die Unternehmen selbst tragen. Als einen Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln verschaffen, damit wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverstöße untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden. Der Steckbrief zeigt auf, dass der Zugang zu einer unabhängigen Justiz auch die Aufhebung von Hürden erfordert, wie sie aktuell in der deutschen Zivil- und Strafprozessordnung festgeschrieben sind.

Im März 2014 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu Konfliktrohstoffen vorgelegt. Das EU-Parlament wird diese Verordnung zur „Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ in den kommenden Wochen und Monaten behandeln. Damit hat das EU-Parlament eine entscheidende Gelegenheit, diesen Verordnungsvorschlag zu stärken und für verantwortungsvolle Mineralienlieferketten in Europa zu sorgen. In seiner aktuellen Form ist der Kommissionsvorschlag schwach und nicht ausreichend, um das angestrebte Ziel zu erreichen.

Ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen, darunter Germanwatch, hat ein Empfehlungspapier zur Einführung eines effektiven Beschwerdemechanismus im Rahmen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen an die Bundesregierung erarbeitet. Die Vorschläge zur Neustruktur der Nationalen Kontaktstelle orientieren sich insbesondere an europäischen Vorreiter-Beispielen aus den Niederlanden, Norwegen und Großbritannien. Ebenso werden eine Reihe von verfahrenstechnischen Verbesserungen für das Beschwerdeverfahren empfohlen.