Aktuelles zum Thema
Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.
Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden."
Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Seit Monaten wird in Deutschland intensiv und kontrovers über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Seit kurzem ist ein neuer Vorschlag in der Debatte – ein Gesetz über ein Lieferkettenregister. Nachdem die Debatte zum Lieferkettenregister nun öffentlich geführt wird und dieser Vorschlag auch dem EU-Justizkommissar Reynders unterbreitet wurde, legen Germanwatch, Greenpeace und INKOTA hiermit ihre zentralen Kritikpunkte am Lieferkettenregister noch einmal öffentlich dar.
Wenige Tage vor Weihnachten gibt es immer noch keine Einigung auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz. Nachdem eine Verständigung zwischen Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller auf der einen Seite sowie Wirtschaftsminister Altmaier auf der anderen vorerst gescheitert ist, sollen nun Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Scholz im Januar eine Lösung erzielen. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Made in Germany darf nicht mit dem Wegsehen bei Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen in Verbindung stehen. Ein Lieferkettengesetz sollte unbedingt noch in dieser Legislaturperiode kommen."
Im Branchendialog Automobil im Rahmen des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte kommen Akteur*innen aus Industrie, Bundesregierung, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam branchenspezifische Risiken des Automobilsektors zu identifizieren und Maßnahmen und Anleitungen zu entwickeln, wie Unternehmen der Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten besser gerecht werden können.
Anlässlich des Branchendialogs Automobil haben die fünf beteiligten Organisationen Germanwatch, INKOTA, SÜDWIND, Transparency Deutschland und WEED heute eine Stellungnahme zu den Chancen und Herausforderungen des Prozesses veröffentlicht. Unterstützt von weiteren Organisationen fordern sie die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen auch über den Dialog hinaus zu ergreifen. Diese umfassen eine klima- und ressourcenschonende Mobilitätswende und ein ambitioniertes Lieferkettengesetz, das verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einschließlich Antikorruptionsmaßnahmen für Unternehmen festlegt.
Im August hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Forschungsbericht über Risikobranchen der deutschen Wirtschaft veröffentlicht, welcher Basis für die im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte vorgesehenen Branchendialoge sein soll.
Drei von vier Menschen in Deutschland wollen ein Lieferkettengesetz. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage von infratest dimap hervor. Darin sprechen sich 75 Prozent der Befragten für ein Gesetz aus, mit dem deutsche Unternehmen künftig dafür sorgen müssten, dass ihre Produkte nicht unter Verletzung von Menschenrechten im Ausland hergestellt werden. 91 Prozent der Befragten geben an, dass es Aufgabe der Politik sei, dafür zu sorgen, dass deutsche Unternehmen auch bei ihren Auslandsgeschäften Menschenrechte und Sozialstandards achten. Das Lieferkettengesetz steht auf der Agenda der morgigen Kabinettssitzung.