Sustainability due diligence and reporting obligations for financial institutions

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Berichts- und Sorgfaltspflichten des Finanzsektors in Bezug auf Nachhaltigkeit

In unserem neuen Hintergrundpapier untersuchen Germanwatch und Climate & Company die zu erwartenden Berichts- und Sorgfaltspflichten des Finanzsektors in Bezug auf Nachhaltigkeit in einer Reihe von EU-Gesetzen. Das englischsprachige Papier befasst sich insbesondere damit, inwiefern die jeweiligen Regulierungsmaßnahmen die verpflichtende Offenlegung von Risiken und negativen Umweltauswirkungen durch Entwaldung sowie diesbezügliche Sorgfaltspflichten berücksichtigen.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Briefings sind:

  1. Einige der in der Studie behandelten Regulierungsmaßnahmen legen Entwaldung zwar als (potenzielle) negative Auswirkung von Unternehmenshandeln offen. Allerdings enthält keine der EU-Regulierungsmaßnahmen umfassende nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten für Finanzinstitute, insbesondere im Hinblick auf die Entwaldung. Die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte und die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) – auch bekannt als „EU-Lieferkettengesetz“ – könnten geeignete Instrumente sein, um solche Anforderungen an den Finanzsektor vorzuschreiben. Beide Instrumente nehmen allerdings den Finanzsektor nach aktuellem Stand von den darin vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten vollständig oder – im Falle des CSDDD – zumindest weitgehend aus.
  2. Eine ambitionierte Offenlegungspflicht für Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen würde die Ausübung der Sorgfaltspflichten von Finanzinstitutionen erheblich erleichtern. Insbesondere für Finanzinstitutionen würde die Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD sowie (falls in Zukunft gefordert) der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte durch solide und verbindliche Anforderungen an Offenlegungen in der Wertschöpfungskette erheblich erleichtert werden.
  3. Damit die verpflichtende Offenlegung der Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen von Unternehmen für Finanzinstitutionen von Nutzen ist, müssen die spezifischen Anforderungen der EU-Regelungsmaßnahmen zur Offenlegung so bald wie möglich (und praktikabel) in Kraft treten.
  4. Von der EU-Kommission erstellte Leitlinien könnten den Finanzintermediären bei der Erfüllung ihrer Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit helfen.

Autor:innen
Ingmar Juergens, Lena Grobusch und Louise Simon (Climate & Company) und Finn Schufft und Katharina Brandt (Germanwatch)
Publikationsdatum
Seitenanzahl
24
Publikationstyp
Hintergrundpapier