Der Beinahe-Kompromiß der letzten Nacht

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Der Beinahe-Kompromiß der letzten Nacht

"Wir müssen tatsächlich sagen, daß wir keine Übereinkunft erreicht haben. Persönlich bin ich sehr enttäuscht. Und ich habe auch den Eindruck, daß viele von Ihnen sehr enttäuscht sind. Die Welt hat uns mit extrem hohen Erwartungen beobachtet. (...) Wir haben es nicht geschafft, diese zu erfüllen". So verkündete der niederländische Umweltminister und Tagungspräsident das Scheitern des Klimagipfels von Den Haag (COP 6). In der letzten Nacht hatte es einen – durch ein Telefongespräch zwischen Blair und Clinton vermittelten – Kompromißvorschlag gegeben. Die EU hat diesen schließlich zurückgewiesen, weil damit die Integrität des Kyoto-Protokolls nicht zu wahren sei. (Unten ist die Grundfassung des Kompromißvorschlags der letzten Nacht dokumentiert). Auch der auf deutsche Inititative vorgelegte Gegenvorschlag erreichte keinen Konsens. Außerdem hätte ein Kompromiß auch noch daran scheitern können, daß er noch nicht mit der G77 und China abgestimmt war.

Das Senken-Paket

Die akzeptierten Prinzipien:
  • Generell: Die Entscheidungen müssen basieren auf etablierter Wissenschaft. Der IPCC soll eine Stand-des-Wissens-Anleitung für das Abschätzen und Berichten bezüglich der durch land- und forstwirtschaftliche Aktivitäten hervorgerufenen Emissionen und Senken erarbeiten. Emissionsgutschriften (Credits) können nur ausgegeben werden, wenn das entsprechende Land ein verläßliches nationales System der Abschätzung von land- und forstwirtschaftlichen Emissionen und Senken erstellt hat. Land- und forstwirtschaftliche Inventarberichte müssen von Experten-Review Teams begutachtet werden, bevor die Emissionsgutschriften vergeben werden. Es besteht die Notwendigkeit, die indirekten menschlichen Effekte herauszurechnen (Kohlenstoffdüngung, Stickstoffeintrag usw.)
  • Zugelassene Aktivitäten: Waldmanagement, Landbearbeitungspraktiken, Weidelandbewirtschaftung, Wiederanpflanzungen.
Bezüglich Landbearbeitungspraktiken, Weidelandbewirtschaftung und Wiederanpflanzungen soll eine niedrige Diskont-Rate (5%) zugrunde gelegt werden, um die indirekten Faktoren, basierend auf dem gegenwärtigen Stand des Wissens, herauszurechnen.
  • Im Verlauf der ersten Verpflichtungsperiode soll schrittweise ("phase in") das Waldmanagement zugelassen werden. Zusätzlich zum Herausrechnen der indirekten menschgemachten Effekte besteht hier auch die Notwendigkeit, den Senkenzuwachs abzuziehen, der auf Aktivitäten von vor 1990 beruht; die Diskontrate, um die indirekten Effekte herauszurechnen, beträgt auch hier 5%; Es soll quantitative Begrenzungen geben, um Problematiken der hohen Gesamtmenge und der Aktivitäten vor 1990 zu berücksichtigen. (für die USA insgesamt: [50]/[100] (noch strittig) Millionen Tonnen Kohlenstoffäquivalent (MMTCE) pro Jahr; für Japan und Kanada bis zu jeweils 15 MMTCE pro Jahr).
  • Bezüglich der zweiten und darauffolgenden Verpflichtungsperiode soll ein wissenschaftlicher Prozeß unter dem IPCC weiter untersuchen, wie der indirekte menschliche Einfluß herausgerechnet werden kann; die Verhandlungen für die Anrechnungsregeln, um Emissionsgutschriften für Senken-Tonnen zu vergeben, sollte als Teil der Verhandlungen für die zweite Verpflichtungsperiode entschieden werden.

Senken im CDM

Option eins: Zunächst keine Entscheidung über land- und forstwirtschaftliche Projekte im Clean Development Mechanismus – die UN-Klimaverhandlungen untersuchen die Fragen von Dauerhaftigkeit, Zusätzlichkeit, Systemabgrenzungen bis zu einem festen Zeitpunkt.

Option zwei: Einschluß von allen land- und forstwirtschaftlichen Projekten (einschließlich vermiedener Entwaldung) mit Maximalzahlen für die Tonnen, die in einer ersten Tranche von Projekten bei [30]-[75] MMTCE pro Jahr liegen. Eine zusätzliche Tranche kann zugelassen werden, basierend auf einem Review der ersten Tranche.

Klimaschutz im eigenen Land

Aktionen im eigenen Land sollten einen signifikanten Teil der Anstrengungen jedes Industrielandes darstellen.

Deshalb, und da laut Kyoto-Protokoll die Kyoto-Mechanismen (CDM, JI und Emissions Trading) zusätzlich zu Maßnahmen im eigenen Land sein müssen, wird jedes Industrieland als Teil seines Nationalberichtes gemäß Artikel 7.2 detailliert berichten, welchen Effekt die Maßnahmen im eigenen Land auf die jeweiligen Netto-Emissionen während der ersten Verpflichtungsperiode haben.

Die Erfüllung dieser Berichtspflicht unter Artikel 7.2 wird in das Mandat des Unterstützungsarms des Pflichterfüllungs-Komitees fallen [und damit keine harten Sanktionen bedeuten, Anm. d. Red.]. (...)

Übersetzung durch GERMANWATCH