Ratifizierungsprozeß für das Kyoto-Protokoll hat begonnen
Ratifizierungsprozeß für das Kyoto-Protokoll hat begonnen
Am 5. Dezember 2001 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum Kyoto-Protokoll beschlossen, und am 12. Dezember haben die Umweltminister der Europäischen Union ihre Absicht bekräftigt, das Kyoto-Protokoll zügig zu ratifizieren mit dem Ziel, daß es bis zum Weltgipfel für Nachhaltigkeit in Johannesburg im September 2002 in Kraft treten kann.
Der Beschluss des Bundeskabinetts besteht neben dem Gesetzesentwurf aus einer Denkschrift. Sie legt die Schritte auf UN-Ebene von Rio (1992) über Berlin (1995), Kyoto (1997) bis Marrakesch sowie den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt knapp dar, erläutert jeden der 28 Artikel des Kyoto-Protokolls kurz und umfasst 4 Anlagen mit dem Wortlaut der Bonn Agreements, der politische Erklärung zur finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern, der Ratsschlussfolgerung zur Lastenteilung und dem Vorschlag der EU-Kommission zur Ratifizierung des Protokolls.
Der EU-Umweltministerrat weist darauf hin, dass die EU ihren Ratifizierungsprozess spätestens im Juni 2002 abgeschlossen haben muss, da das Protokoll erst 90 Tage nach Vorliegen der notwendigen Zahl von Ratifizierungsurkunden in Kraft tritt.
Er bekräftigt, dass der Beschluss zur Lastenteilung, d.h. die Verteilung der Reduktion um 8 Prozent gemäß Kyoto-Protokoll unter den EU-Mitgliedsstaaten vom Juni 1998 unangetastet bleibt.
Weiterhin führt er die im nächsten Schritt durchzuführenden Klimaschutzmassnahmen an und befasst sich kurz mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Emissionshandelssystem.