Startschuss für projektbasierten Emissionshandel (CDM, JI)

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Startschuss für projektbasierten Emissionshandel (CDM, JI)

Mitte April kam es zu einer Einigung über die Verbindungsrichtlinie, welche regelt, wie Gutschriften der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) im Rahmen des EU-Emissionshandels genutzt werden können. Insbesondere die quantitativen und qualitativen Begrenzungen der Nutzung waren umstritten. In Deutschland soll die Richtlinie in einem eigenen Gesetz umgesetzt werden.

Germanwatch bringt gekürzt einen Beitrag aus der Zeitschrift UMWELT 6/2004 des Bundesumweltministeriums.

"Einigung in erster Lesung

(...). Nachdem die Regelungen vom Europäischen Parlament in seiner Sitzung vom 20. April 2004 beschlossen wurden, müssen sie nun noch von den Mitgliedstaaten im Rat verabschiedet werden, dies ist jedoch lediglich Formsache. Die Richtlinie enthält folgende Kernelemente:

Zeitpunkt des Einbezugs

EU-Mitgliedstaaten können es ihren Anlagenbetreibern erlauben, ab 2005 CDM-Gutschriften sowie ab 2008 JI-Gutschriften zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im EU-Emissionshandel zu verwenden.

Sicherung des Vorrangs nationaler Maßnahmen

Ab der Phase 2008 - 2012 müssen die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Allokationsplänen für die jeweilige Handelsperiode eine Obergrenze festlegen, bis zu der die Anlagenbetreiber JI/CDM-Gutschriften nutzen können. Diese muss mit der Verpflichtung der Mitgliedstaaten unter dem Kyoto-Protokoll konsistent sein, wonach die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls heimische Maßnahmen lediglich ergänzen sollen. Die Mitgliedstaaten müssen hierüber zweijährlich berichten, die Kommission soll ggf. Vorschläge für ein harmonisiertes Cap oder andere Mechanismen zur Sicherung des Vorrangs nationaler Maßnahmen unterbreiten.

Atomkraft

Analog zum Kyoto-Protokoll können bis 2012 keine Gutschriften aus JI/CDM-Atomkraftprojekten im EU-Emissionshandel verwendet werden.

Senken

Gutschriften aus CDM/JI-Senkenprojekten bleiben vorerst aus dem EU-Emissionshandel ausgeschlossen. Die Kommission soll im Rahmen ihrer Überprüfung der Emissionshandelsrichtlinie 2006 Vorschläge zur Einbeziehung von Gutschriften aus Senken-Projekten ab 2008 vorlegen, wobei nicht nur der temporäre Charakter der Senken-Gutschriften, sondern auch die Risiken im Zusammenhang mit genetisch modifizierten Arten sowie invasiven fremden Arten zu berücksichtigen sind.

Große Wasserkraft

Mitgliedstaaten müssen bei der Genehmigung von JI/CDM-Wasserkraftprojekten über 20 MW relevante internationale Umwelt-Richtlinien, einschließlich der Richtlinien der World Commission on Dams, beachten. (...)"
 

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