20 Prozent Anteil Erneuerbarer an Stromversorgung bis 2020 angestrebt
20 Prozent Anteil Erneuerbarer an Stromversorgung bis 2020 angestrebt
Die Novellierung des EEG fand - ebenso wie die Einführung des Emissionshandels - am 9. Juli durch die Zustimmung des Bundesrates ihren Abschluss. Die Mehrheit der unionsgeführten Länder hatte der EEG-Novelle im Vermittlungsausschuss zugestimmt, obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Die parteiübergreifende Zustimmung macht die langfristige Absicherung dieses Politikansatzes viel wahrscheinlicher.
Ziel des EEG ist es, hierzulande den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Schon heute arbeiten in Deutschland 120.000 Menschen für die Erneuerbaren. Sie sparen gut 55 Mio Tonnen Treibhausgase pro Jahr. Bis 2020 können laut BMU 300.000 weitere Jobs entstehen und insgesamt 140 Mio. t CO2 gespart werden.
Germanwatch fasst Aussagen aus verschiedenen Publikationen des BMU und von Michaele Hustedt, energiepolitsche Sprecherin der Bundestagsfraktion von B'90/ Grüne, zusammen.
Eine Förderung für Windräder im Rahmen des EEG wird künftig nur geleistet, wenn die jeweilige Windkraftanlage 60 Prozent des Referenzertrags erzielt. Mit dieser Regelung, die vom ursprünglichen Entwurf abweicht, soll eine Errichtung von Windanlagen an schlechten Standorten verhindert werden. Dem Ausbau der Windenergie wird auch landschaftsplanerisch ein vernünftiger Rahmen gesetzt und Rechtssicherheit für Investoren geschaffen. Damit ist den bürokratischen Tricks gegen die Windenergie ein Stück der Boden entzogen worden.
Es folgen einige von Germanwatch ausgewählte neue Regelungen beispielhaft für die vielen kleinen Änderungen
... zu Bioenergien
- Neue Stufe für Anlagen bis 150 kW eingeführt (vorher bis 500 kW) mit Grundvergütung für die neue Stufe bis 150 kW auf 11,5 ct/kWh angehoben
- Einführung eines Bonus für Nachwachsende Rohstoffe
- Für Anlagen bis 500 kW auf 6 ct./kWh (vorher 2,5 ct/kWh)
- Für "Biogasanlagen" bis 5 MW auf 4 ct./kWh (vorher 0 ct/kWh)
- Für Holzverbrennungsanlagen bis 5 MW auf 2,5 ct./kWh
- Absenkung der Basisvergütung um 0,5 ct auf 5,5 ct/kWh sowie der erhöhten Anfangsvergütung um 0,1 ct auf 8,7 ct/kWh: Das bedeutet eine Absenkung im Jahr 2004 um 6,3% an guten Küstenstandorten und um 2,3% an guten Binnenlandstandorten.
- Erhöhung der Anreize für den Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen
- Verbesserte Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen auf hoher See: erhöhte Vergütung von 9,1 ct/kWh gilt mind. 12 Jahre
- Einbeziehung der ökologisch sinnvollen Erweiterungspotentiale von Großen Wasserkraftanlagen.
- Weitgehender Ausschluss von Neubauten ab 2007 an bisher unberührten Standorten (ohne bestehende Stau- oder Wehranlagen) aus der Förderung.