"Eingeknickt und zu kurz gesprungen"
"Eingeknickt und zu kurz gesprungen"
Dem eigenen Anspruch, den kräftigen Klimaworten der EU- und G8-Gipfel der ersten Jahreshälfte entsprechende Taten folgen zu lassen, wird die Vorlage für die Kabinettsklausur am 23./24. August trotz positiver Ansätze nicht gerecht.
Germanwatch dokumentiert Passagen einer entsprechenden Analyse der Deutschen Umwelthilfe.
"(...) Wenn die Regierung in den Kernbereichen ihres Maßnahmenkatalogs nicht entscheidend nachbessert, wird sie ihr Minderungsziel weit verfehlen (...).
Im Eckpunktepapier für die Kabinettsklausur ist nicht ansatzweise erkennbar, wie mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Reduktion des Stromverbrauchs um 11% (...) erreicht werden soll. (...)
Wir fordern von der Bundesregierung:
- Ein sofortiges Verbot des Verkaufs und Einbaus neuer Nachtstromspeicherheizungen
- Ein Programm zum kurzfristigen und vollständigen Ersatz derzeit betriebener Nachtstromspeicherheizungen bestehend aus einem ausnahmelosen Verbot mit Stichtagen und einem Förderprogramm, um soziale Härten zu vermeiden. (...)
Der Bundesumweltminister verkündete in der Regierungserklärung vom 26. April 2007 das Ziel, den Anteil hocheffizienter Kraftwerke, die sowohl Strom als auch Nutzwärme bereitstellen, bis 2020 auf 25% der gesamten Stromerzeugung zu verdoppeln. Der Wirtschaftsminister derselben Regierung stellt das soeben erst verkündete Ziel wieder in Frage. Über alle wesentlichen Punkte zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) besteht Dissens.
Wir fordern von der Bundesregierung:
- Eine klare Aussage, welchen Beitrag die deutsche Energiewirtschaft zur Erreichung des 40%-Reduktionsziels leisten soll
- Auf EU-Ebene eine eindeutige Positionierung der Bundesregierung für eine Umstellung des Emissionshandels auf eine vollständige Versteigerung der Zertifikate ab 2013 (...)
- Eine zügige Novelle des KWK-Gesetzes, die den Rahmen für Investitionen in diesem Bereich so setzt, dass das Ziel einer Verdoppelung des Anteils von Strom aus KWK auf 25% bis 2020 sicher erreicht wird. (...)
- Die Einführung einer allgemeinen Pflicht, insbesondere Mietwohnungen gegen Wärmeverluste zu dämmen. Die Pflicht kann nach Gebäudearten und -alter gestaffelt werden. Wichtig ist die Festlegung maximal zulässiger Energieverbräuche pro Quadratmeter bei normalem Nutzungsverhalten.
- Die Einhaltung dieser Pflicht ist nachzuweisen und zu dokumentieren.
- Für Mietgebäude, deren Besitzer sich gegen eine energetische Sanierung sperren, werden Stichtage festgelegt, ab denen den Mietern nur noch die Heizkosten eines gleichartigen sanierten Gebäudes als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden dürfen. (...)
>> Vollständige Analyse "Eingeknickt und zu kurz gesprungen" der DUH