Aktuelles zum Thema
Im Branchendialog Automobil im Rahmen des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte kommen Akteur*innen aus Industrie, Bundesregierung, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam branchenspezifische Risiken des Automobilsektors zu identifizieren und Maßnahmen und Anleitungen zu entwickeln, wie Unternehmen der Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten besser gerecht werden können.
Anlässlich des Branchendialogs Automobil haben die fünf beteiligten Organisationen Germanwatch, INKOTA, SÜDWIND, Transparency Deutschland und WEED heute eine Stellungnahme zu den Chancen und Herausforderungen des Prozesses veröffentlicht. Unterstützt von weiteren Organisationen fordern sie die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen auch über den Dialog hinaus zu ergreifen. Diese umfassen eine klima- und ressourcenschonende Mobilitätswende und ein ambitioniertes Lieferkettengesetz, das verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einschließlich Antikorruptionsmaßnahmen für Unternehmen festlegt.
Deutschland braucht eine Rohstoffwende, denn die Bundesrepublik zählt zu den Top 5-Verbraucherinnen metallischer Rohstoffe weltweit. Deren Abbau steht in Zusammenhang mit negativen Umweltauswirkungen und gravierenden Menschrechtsverletzungen. Die Kosten und Nutzen des Rohstoffverbrauchs sind global ungerecht verteilt: Während in Industrienationen pro Kopf zehnmal mehr metallische Rohstoffe in Gebrauch sind als im Rest der Welt, konzentrieren sich die negativen Auswirkungen des Rohstoffabbaus vor allem auf den Globalen Süden.
Unternehmen sollen Sorge dafür tragen, dass bei ihren weltweiten Geschäftstätigkeiten Menschenrechte geachtet und Umweltschäden verhindert werden. Doch seit Monaten ist sich die Große Koalition uneins über Ausgestaltung und Anforderungen des Gesetzes. Noch ist unklar, welche Unternehmen unter das Gesetz fallen werden und welche Konsequenzen eine Missachtung für sie hätte.
Drei Viertel der Bevölkerung befürworten ein Lieferkettengesetz!
Die repräsentative Umfrage, die infratest dimap im September 2020 im Auftrag durchgeführt hat, zeigt, dass 75% der 1.021 Befragten ein Gesetz, das Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für ihre Lieferkette auferlegen würde, befürworten.
Anfang März 2020 hat die Bundesregierung endlich den Zweiten Zwischenbericht vorgelegt, mit dem sie den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unter großen deutschen Unternehmen untersuchen lässt. Schon zuvor war bekannt geworden, dass nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllt. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte. Dabei ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass das eigentliche Ergebnis noch geringer ausfällt.
Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.
Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?
In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.
Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, der auch Germanwatch angehört. Erstellt wurde das Gutachten von Rechtsexpertinnen und -experten des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.