Aktuelles zum Thema
Ende Oktober wird die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines völkerrechtlichen Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Binding Treaty) zum siebten Mal tagen. Bundesregierung und EU haben es bisher versäumt, eine konstruktive Rolle in den Verhandlungen zu spielen. Das muss sich so schnell wie möglich ändern, um die Herausforderungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte nicht nur auf nationaler und europäischer, sondern auch auf internationaler Ebene anzugehen.
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verfolgt das Ziel, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umzusetzen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Aktionsplans legt die Zivilgesellschaft nun eine Bewertung vor: Der Schattenbericht zeigt auf, welche Lücken weiterhin bestehen – denn viele Vorhaben aus dem NAP sind nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden. Außerdem reichen die aktuellen Maßnahmen noch nicht aus. Aus diesem Grund enthält der Bericht auch konkrete Vorschläge für die Fortführung des bisherigen NAP. Diese Vorhaben sollten zügig in einen Folge-NAP münden und außerdem im nächsten Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.
In dieser Woche ist der dritte überarbeitete Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) veröffentlicht worden. Ziel des Abkommens ist es, weltweit Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten zu verpflichten. Deutschland und die EU haben sich an den bisherigen Verhandlungsrunden nicht inhaltlich beteiligt. Wir fordern, dass die Bundesregierung nun auf ein Verhandlungsmandat der EU drängt, um die Chance eines rechtsverbindlichen internationalen Vertrags nicht verstreichen zu lassen.
Unternehmerische Sorgfaltspflichten gelten als ergänzender regulatorischer Ansatz, um die von Unternehmen direkt und indirekt verursachten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Wertschöpfungsketten zu beenden.
In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Sorgfaltspflichtendebatte vornehmlich um menschenrechtliche Belange gedreht. So definieren die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) Anforderungen für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, während Ausgestaltung und Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten in dem vergangenen Jahr kontrovers diskutiert wurden. Das folgende Diskussionspapier bietet einen Überblick über den aktuellen Debattenstand zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und beleuchtet anhand zweier Fallbeispiele im Bergbausektor (Cerro Matoso, Kolumbien, und LLurimagua, Ecuador) ihre Relevanz und ihren Mehrwert.
Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.
Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden."
Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Seit Monaten wird in Deutschland intensiv und kontrovers über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Seit kurzem ist ein neuer Vorschlag in der Debatte – ein Gesetz über ein Lieferkettenregister. Nachdem die Debatte zum Lieferkettenregister nun öffentlich geführt wird und dieser Vorschlag auch dem EU-Justizkommissar Reynders unterbreitet wurde, legen Germanwatch, Greenpeace und INKOTA hiermit ihre zentralen Kritikpunkte am Lieferkettenregister noch einmal öffentlich dar.
Das angekündigte Lieferkettengesetz verzögert sich weiterhin, denn es ist nach wie vor hoch umstritten. Bedauerlicherweise basieren die Gegenargumente immer wieder auf Fehlinformationen. Dabei gibt es viele Gründe, die für ein wirksames Lieferkettengesetz sprechen. So kann ein solches Gesetz den Unternehmen langfristig wirtschaftliche Vorteile bringen. Auch für Entwicklungsländer ergeben sich positive Effekte. Und ein Lieferkettengesetz ist machbar, auch für den Mittelstand. Unternehmen müssen zudem keine unüberschaubaren und unkalkulierbaren Haftungsrisiken befürchten. Vielmehr sorgt eine klare Haftungsregelung für Rechtssicherheit bei den Unternehmen und stärkt gleichzeitig die Rechte Betroffener von Menschenrechtsverletzungen. Mit dieser Publikation liefern wir viele gute Argumente für ein Lieferkettengesetz.