"Klimaneutralität bekommt Verfassungsrang"
Am 29. April hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber eine Neufassung bis spätestens 2022 vorlegen muss. Im Interview mit dem Deutschen Naturschutzring erläutert Silvie Kreibiehl, Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, die Bedeutung des Urteils, wie es sich auf die deutsche Klimapolitik und weitere Klimaklagen auswirkt und wie Germanwatch das Gerichtsverfahren unterstützt hat.