COP6 - kurz und bündig


 
 

Autoren: Christoph Bals, Gerold Kier, Manfred Treber, Dörte Bernhardt und Klaus Milke

Stand: 11.11.00

Für den Ausdruck dieses Briefing Papers empfehlen wir den Download der RTF-Version (64k, Stand: 11.11.)

Beachten Sie bitte auch die aktuellen Informationen auf unserer Klimagipfel-Seite!


Die Sechste Vertragsstaatenkonferenz: Bedeutung und allgemeiner Auftrag

Auf dem Klimagipfel in Den Haag (13.-24. November 2000) wird über zentrale Regelungen des Designs des internationalen Klimaschutzes in diesem Jahrhundert entschieden. Selbst für den Fall, daß das Kyoto-Abkommen nicht in Kraft treten sollte, werden vermutlich die Grundregeln für die verschiedenen Formen des Emissionshandels maßgeblich die Spielregeln für den internationalen Klimaschutz bestimmen. Vieles spricht dafür, daß die getroffenen Regelungen von einer Tragweite sein werden, die von ihrer langfristigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Bedeutung her nur mit den Regeln der WTO bzw. des GATT (Welthandelsordnung) verglichen werden können.

Dabei stellt die in Den Haag stattfindende sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP6) der Klimarahmenkonvention möglicherweise die letzte Chance dar, um die im Kyoto-Protokoll 1997 z.T. nicht eindeutig festgelegten Regelungen soweit zu konkretisieren und konsensfähig zu machen, daß dieses früh genug rechtskräftig werden kann. Denn damit letzteres geschieht, müssen nach Artikel 25 des Protokolls mindestens 55 Staaten (die mindestens 55 % der Industrieländer-Emissionen von 1990 repräsentieren) dieses Vertragswerk ratifiziert, d.h. rechtlich verbindlich anerkannt haben. Und die Zeit dazu wird knapp: Das Kyoto-Protokoll regelt die von den Industrieländern in der "Verpflichtungsperiode" 2008-2012 ausgestoßenen Treibhausgase. Wenn die notwendigen Ratifikationen nicht in den kommenden Monaten eingeleitet werden können, bleibt den Staaten zu wenig Zeit zur Umsetzung ihrer jeweiligen Pflichten. Denn in den meisten Industriestaaten steigen bislang die Emissionen weiter, anstatt - wie zugesagt - verringert zu werden.

Die aktuellen Rahmenbedingungen

Einige wichtige Entwicklungen haben in jüngster Zeit die Aussichten für den internationalen Klimaschutz verbessert. Dazu gehören:

  • Seit 1997, dem Abschluß des Kyoto-Protokolls, stagnieren weltweit die energiebedingten CO2-Emissionen - nicht zuletzt weil China in großem Umfang Kohle-Subventionen gestrichen und seine Emissionen in den letzten Jahren stark reduziert hat. Allgemein zeigt sich weltweit seit Kyoto eine verstärkte Entkopplung von Wirtschafts- und Emissionswachstum.
  • Nachdem aus der Wirtschaft lange Zeit vorwiegend ablehnende Stimmen in puncto Klimaschutz zu hören waren, zeichnet sich hier mittlerweile eine Trendwende ab. Sowohl Unternehmen, die vor den Folgen des globalen Klimawandels warnen, wie Versicherer und Rückversicherer sowie Firmen, die von klimafreundlichen Rahmensetzungen profitieren würden oder gut damit leben könnten, fordern mittlerweile Rahmenbedingungen, die mehr Klimaschutz erlauben. In Europa haben sich in diesem Sinn Unternehmen wie z.B. Deutsche Telekom, AEG Hausgeräte, Deutsche Bahn AG, Danfoss und Rockwool im European Business Council for a Sustainable Energy Future versammelt. Hingegen ist der Verein der Klimaschutzbremser, die sogenannte "Global Climate Coalition", nach dem Verlust ihrer namhaftesten Mitglieder (wie etwa BP, Shell und DaimlerChrysler) zu einem (leider finanziell noch immer gut ausgestatteten) Club einiger amerikanischer Unternehmensverbände verkümmert. (Vor allem Exxon (in Deutschland ESSO) lobbyiert noch aktiv gegen Klimaschutzinteressen.)
Diese insgesamt positiven Entwicklungen ändern jedoch nichts daran, daß einige wichtige Staaten wie z.B. die USA, Kanada und Australien noch nicht zu einem Umsteuern bereit sind: Sie möchten möglichst viele große Schlupflöcher im Kyoto-Protokoll einbauen, damit Klimaschutz nachher allenfalls noch auf dem Papier und nicht mehr in der Realität stattfindet. Durch Untätigkeit zuhause rücken ihre nationalen Kyoto-Ziele in immer weitere Ferne.In Bezug auf Den Haag ist besonders problematisch, daß auch in den Niederlanden der Treibhausgas-Ausstoß deutlich angestiegen sind (Die energiebedingten CO2-Emissionen in den Niederlanden sind zwischen 1990 und 1998 um 11 Prozent gestiegen). Dies bedeutet, daß es im Land des Verhandlungsführers der Konferenz, des niederländischen Umweltministers Jan Pronk, einen gewissen Druck gibt, Schlupflöcher im zu beschließenden Regelwerk zuzulassen. Angesichts der zentralen Bedeutung, die der Verhandlungsführer in der geplanten Dramaturgie des Klimagipfels hat, liegt hier eine der großen Klippen, zu einem integren Abkommen zu kommen: Wird Jan Pronk ein Ergebnis um jeden Preis anpeilen und dabei auch große Schlupflöcher in Kauf nehmen? Oder wird er sogar Schlupflöcher bewußt einbauen, um den Niederlanden das Erreichen ihrer Klimaschutzziele zu erleichtern?

Was die nationale Umsetzung in Industrieländern angeht, hat sich Deutschland hingegen - im internationalen Vergleich - mit seinem neuen Klimaschutzprogramm eine Vorreiterrolle gesichert. Das durch zu wenig Klimaschutzmaßnahmen in der letzten Legislaturperiode nur noch schwer verwirklichbare Selbstverpflichtungsziel (minus 25 % CO2 bis 2005 gegenüber 1990) rückt immerhin wieder in erreichbare Nähe. Vor allem im Verkehrsbereich sind allerdings noch weitere Nachbesserungen nötig.

Die Hauptstreitpunkte und Forderungen von GERMANWATCH

Beim Klimagipfel in Den Haag soll über das Design des internationalen Klimaschutzes entschieden werden. Aufbauend auf den Regeln für Emissionshandel, Joint Implementation und Clean Development Mechanism (CDM) wird - als Rahmensetzung für und Ergänzung zu Klimaschutzmaßnahmen in den einzelnen Ländern (zunächst Industriestaaten) - ein System des internationalen Emissionshandels errichtet. Dieses Grundsystem - einschließlich der damit verbundenen Berichtspflichten - wird aller Voraussicht nach in den kommenden Jahrzehnten die Grundlage für immer weiterreichende Klimaschutzverpflichtungen sein. (Dies wird wohl auch für den Fall gelten, daß das Kyoto-Abkommen nicht, wie geplant, im Jahr 2002 in Kraft tritt.)

Der Emissionshandel bringt - aus rein ökonomischen Gründen - viele neue Akteure ins Spiel. Diese wollen mit den drei Kyoto-Mechanismen Geld verdienen, Klimaschutz ist für sie allenfalls ein sekundäres Interesse. Generell gilt: Es ist sehr erwünscht, daß möglichst viele Akteure ein ökonomisches Interesse an Klimaschutz haben. Aber es gilt auch: sobald die Akteure nicht mehr von ihrem Klimaschutzinteresse geleitet werden, müssen die Regeln für den internationalen Emissionshandel Umweltintegrität gewährleisten. Es dürfen keine Schlupflöcher ins System eingebaut sein, die die Integrität des Abkommens in großem Ausmaß untergraben.

Kriterien zur Bewertung

Es kann nicht erwartet werden, daß von Beginn an ein perfektes System des internationalen Klimaschutzes entsteht. Um die sicher widersprüchlich ausfallenden Ergebnisse von Den Haag beurteilen zu können, sollte man folgende Kriterien zugrunde legen.

  1. Gewährleistet das Kyoto-Abkommen tatsächlich Emissionsreduktionen in den Industrieländern?
  2. Findet mit den drei Formen des Emissionshandels (Emissions Trading, Clean Development Mechanism, Joint Implementation) mindestens genausoviel Klimaschutz wie ohne Emissionshandel statt?
  3. Wie reversibel, wie leicht reparierbar, sind eventuelle Schlupflöcher im Kyoto-Protokoll?
  4. Wird der weltweite Prozeß des Klimaschutzes durch die Beschlüsse von Den Haag vorangetrieben? Wird für Industrie, Politik und VerbraucherInnen ein Signal gesetzt? Die Beschlüsse von Kyoto sind nur der erste Schritt, viel mehr an Klimaschutzregulierung wird in den nächsten Jahrzehnten folgen.
  5. Inwieweit finden die Interessen der besonders von den oft katastrophalen Folgen des Klimawandels betroffenen Menschen - vor allem in den armen Entwicklungsländern (Least Developed Countries) und den kleinen Inselstaaten - besondere Berücksichtigung?
Senken (Sinks, Art. 3.3 und 3.4)

Menschliche Aktivitäten können nicht nur den Ausstoß von Treibhausgasen bewirken, sondern auch das Gegenteil, wenn sogenannte CO2-Senken geschaffen werden. So wird z.B. durch das Anlegen von Wäldern CO2 im Holz der Bäume gespeichert. Jeder am Klimaschutz Interessierte wird es begrüßen, wenn weniger Wälder gerodet und mehr artenreiche Wälder angelegt werden. Problematisch ist allerdings, daß gemäß Kyoto-Protokoll prinzipiell Waldschutzaktivitäten gegen Emissionsminderungen gegengerechnet werden können. Wer mehr Waldschutz betreibt, muß weniger Emissionen reduzieren. Und hier beginnen die Probleme. Es kann durchaus sein, daß diese Anrechenmethoden unseriös ausgestaltet werden, so daß dem Klima nur auf dem Papier, nicht aber in Wirklichkeit gedient ist.

So ist wissenschaftlich nicht gesichert, wieviel CO2 von Wäldern (gerade auch im Erdboden) gebunden wird. Bei höheren Temperaturen können sie in vielen Regionen der Welt sogar wieder zu Nettoemissionsquellen werden.

Unklar ist, wie gesichert werden kann, daß der Kohlenstoff dauerhaft in Wäldern gebunden bleibt. Was passiert bei Waldbränden? Bleiben die Anrechnungen auf dem Papier bestehen, obwohl die Wälder abgebrannt sind?

Wie kann verhindert werden, daß im Namen des Klimaschutzes Wälder, die eine wichtige Rolle für die lokale Bevölkerung und für den Erhalt der Artenvielfalt spielen, durch schnellwachsende und lebensfeindliche Plantagen - etwa Eukalyptus - ersetzt werden?

GERMANWATCH wird jedes Ergebnis von Den Haag als Mißerfolg betrachten, das nicht sicherstellt, daß die Klimaschutzziele ganz überwiegend durch Emissionsreduktionen - und eben nicht durch Senken - erreicht werden. (Dies gilt entsprechend für den projektbasierten Emissionshandel (CDM und Joint Implementation, s.u.).

Haftung / Sanktionen (Liability / Non-Compliance Mechanismus, Art. 18)

Ein wichtiges Mittel um zu erreichen, daß die Vereinbarungen tatsächlich umgesetzt werden, sind Sanktionen und Hilfsmaßnahmen für Staaten, die ihre Pflichten nicht erfüllen. Die Geschichte der Klimarahmenkonvention hat gezeigt: ohne Strafe und Unterstützung kein ernsthafter Klimaschutz. So haben die meisten Industriestaaten das in Rio (rechtlich unverbindlich) gesetzte Ziel, ihre Emissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurückzuführen, nicht (oder eher zufällig) erreicht.

Deshalb ist zu klären, was passiert, wenn ein Land mehr Treibhausgase emittiert als ihm zugebilligt wurde. Das Kyoto-Protokoll muß Zähne (Binding Consequences) haben. Eine wirkungsvolle Möglichkeit könnte ein Non-Compliance Fonds sein. Zentrale Kriterien für einen wirkungsvollen Non-Compliance-Mechanismus sind für GERMANWATCH:

  • Der Vertragsbruch muß teurer kommen als die Vertragserfüllung.
  • Der Schaden am Klima muß mehr als wieder gut gemacht werden.
  • Das Borgen (Borrowing) von zukünftigen Emissionskontingenten kann nicht zugelassen werden.
Eng damit verbundene Fragen entstehen im Rahmen des Emissionshandels. Wie läßt sich vermeiden, daß ein "Vertragsbrecher" Kontingente verkauft, obwohl er seine eigenen Verpflichtungen gar nicht erfüllt hat? Und wer leistet die Wiedergutmachung, wenn dies doch geschieht? Muß der Nutzer haften, weil er eine Sorgfaltspflicht hat, nur seriöse Ware zu kaufen? Oder der Verkäufer (was für den Nutzer hieße, ohne Risiko billige, unseriöse Ware kaufen zu können)? Diese Frage hat zentrale Bedeutung und wird nach unserem Eindruck auch von der EU (vor allem Frankreich) nicht Ernst genug genommen. Hier entscheidet sich, wonach der Emissionsmarkt systematisch sucht: nach möglichst kostengünstigen, durchaus auch unseriösen Emissionskontingenten, die eigentlich gar nicht verkauft werden dürften; oder nur nach Klimaschutzkontingenten, die tatsächlich dem Klimaschutz dienen. Nach dem informellen Verhandlungstreffen in New Delhi im Oktober 2000 bietet sich von den verbleibenden ernsthaft diskutierten Optionen am ehesten der Schweizer Vorschlag an, das Risiko des "Überverkaufens" zu verringern. Jedes Land muß demnach einen Plan vorlegen, wie es seine Verpflichtungen in der Verpflichtungsperiode (2008-2012) erreichen will. Es kann nur verkaufen, nachdem es den Nachweis geführt hat, daß sein Emissionsausstoß geringer geblieben ist, als sein Erfüllungsplan vorsieht. Aber auch die Möglichkeit, daß der Nutzer (also der letzte Käufer) solange mit der Entwertung rechnen muß, bis das Verkäuferland wieder verkaufen darf, würde das Problem elegant lösen.

CDM (Art. 12)

Im Rahmen des "Clean Development Mechanism" (CDM) soll es möglich sein, daß Industrieländer - oder Akteure aus diesen Ländern - Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern durchführen und sich die hierdurch eingesparten Emissionskontingente für ihre eigenen Emissionsverpflichtungen gutschreiben lassen. Dies kann bedeuten, daß mehr und effizientere Klimaschutztechnologien in Entwicklungsländer geliefert werden. Problematisch wird hier allerdings die Frage: handelt es sich um ein Projekt, das ohnehin durchgeführt worden wäre, oder um ein aus Klimaschutzgründen durchgeführtes zusätzliches ("Additionality") Projekt? Welches Referenzszenario ("Baseline") mit wieviel zu erwartendem technischen Fortschritt legt man zugrunde, um zu berechnen, wieviel weniger Klimaschutz das Investorland zuhause zu leisten hat? Wichtig ist hier jedenfalls die Einführung einer von vornherein bekannten, sich automatisch dynamisch anpassenden Baseline, um dem zu erwartenden technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Es muß verhindert werden, daß sich Industriestaaten den in Entwicklungsländerprojekten ohnehin widerspiegelnden technischen Fortschritt von den Klimaschutzpflichten zuhause abziehen können.

Der Einbezug von Senken ist bei CDM-Projekten ein ganz besonderes Problem. Da Entwicklungsländer keine Reduktionsverpflichtungen haben, könnte es möglich sein, an einer Stelle in einem CDM-Projekt Wälder zu pflanzen (und sich gutschreiben zu lassen), aber im großen Teil des Landes Riesenflächen an Regenwald abzuholzen. Und wie ist die Dauerhaftigkeit zu schützen in Ländern, in denen die Landrechte ungeklärt sind? Sollen Wälder gegen ihre indigenen Bewohner "geschützt" werden? Oder kann es passieren, daß diese plötzlich statt in langsam wachsenden Regenwäldern in schnell wachsenden Eukalyptusplantagen leben müssen? Wegen dieser ungeklärten Fragen sollten zumindest in der ersten Verpflichtungsperiode im Rahmen des CDM keine Senken zugelassen werden.

Falls die EU diese Position gegen den Druck vieler Industrieländer und vor allem der Entwicklungsländer, die im Rahmen des CDM kaum Technologieexport erwarten, nachgeben sollte, sind scharfe Kriterien (Artenvielfalt, öffentliche Beteiligung, Rechte der betroffenen Bevölkerung) sowie die Verpflichtung, daß sich die Gesamtwaldmenge des entsprechenden Landes nicht verringern darf, Mindestvorraussetzungen. Dies sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn diese beschränkte und qualifizierte Einbeziehung von Senken auf einer Positivliste für den CDM verankert wird, auf der alle besonders problematischen Technologien - Kernkraft, neue Kohlekraftwerke, große Wasserkraftwerke - ausgeschlossen werden.

GERMANWATCH fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich in Den Haag öffentlich zu verpflichten, daß von deutscher Seite weder Senken- noch Atomkraftprojekte im Rahmen des CDM durchgeführt werden. Und zwar auch für den Fall, daß dies generell in Den Haag erlaubt werden sollte.

GERMANWATCH fordert zudem, daß nicht nur für CDM-Projekte sondern für alle drei Mechanismen (also auch für Joint Implementation und Emissions Trading) ein Teil der Erlöse für Anpassungsmaßnahmen der besonders vom Klimawandel betroffenen Staaten abgeführt wird. Dies kann außerdem gestaffelt werden, je nachdem welche Menge an gehandelten Kontingenten und Zertifikaten vom entsprechenden Industrieland genutzt wird. Wenn es nur 10 Prozent seiner Zielerfüllung durch die drei Mechanismen erreicht, kann die Abgabe sehr niedrig angesetzt sein. Bei 20 Prozent schon höher. Bei 30 Prozent .... Bei entsprechender Höhe der Abgabe könnte dies auch eine Alternative zur von der EU geforderten Mengenbegrenzung der Handelsmechanismen sein. Denn es würde ein sehr wirkungsvoller Anreiz gesetzt, möglichst viel durch Maßnahmen im eigenen Land zu erreichen. Die Entwicklungsländer könnten einen solchen Vorschlag möglicherweise leicht unterstützen. Er verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des CDM (da auch bei Nutzung der anderen Mechanismen die bislang nur für den CDM vorgesehene Abgabe fällig würde); und die besonders gefährdeten Entwicklungsländer würden mehr Finanzmittel erhalten.

Verifikation (Art. 5, 7, 8)

Die Befolgung der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls steht und fällt mit einem transparenten und wirksamen System der Verifikation, d.h. der Erfassung und Kontrolle der im Protokoll geregelten Treibhausgasemissionen. Dazu müssen starke Institutionen und Verfahren geschaffen werden, die die Berichte der Vertragsstaaten regelmäßig kritisch prüfen. Da dies in der ersten Verpflichtungsperiode von Beginn an - d.h. ab 2008 - fehlerfrei funktionieren muß, ist es notwendig, die relevanten Informationen wie auch die Verfahren in einer vorausgehenden Testphase auf ihre Solidität zu prüfen, so daß gegebenenfalls Vertragsstaaten, die ihren Berichtspflichten nicht nachkommen können, unterstützt werden, damit deren Einhaltung gewährleistet ist.

Im Rahmen dieser Berichtspflicht sollten die Staaten auch Politiken und Maßnahmen darlegen, mit denen sie den in Art. 3.2 des Protokolls festgeschriebenen "nachweisbaren Fortschritt" zu erreichen gedenken. Im Rahmen der Prüfung der Nationalberichte sollen diese Angaben von internationalen Institutionen daraufhin geprüft werden, wie effektiv die Politiken und Maßnahmen sind, um die Ziele des Protokolls zu erreichen.

Atomkraft im CDM und als Joint Implementation (JI - Art. 6)

Würde man es erlauben, daß der Export von Kernkraftwerken im Rahmen des CDM als Klimaschutzmaßnahme angerechnet werden kann, so hieße dies, den Teufel durch den Beelzebub auszutreiben. Die Regierungen können nicht erwarten, daß die Umweltverbände weltweit ein Klimaschutzabkommen unterstützen, das zum Atomexportabkommen mutiert. Schlimmer noch: Da die Technologien, für die es Zertifikate gibt, im Kyoto-Abkommen als "sustainable" bezeichnet werden, würde die Atomkraft dieses Gütesiegel erhalten. Damit würde die Bedeutung von Nachhaltigkeit oder Zukunftsfähigkeit aber untergraben. Eine Positivliste für im Rahmen des projektbasierten Handels mit Entwicklungsländern zugelassenen Technologien, wie von der EU vorgeschlagen, könnte diese Gefahr beseitigen.

GERMANWATCH unterstützt den Grundansatz der EU nach einer Positivliste, welche die Atomkraft, große Wasserkraftwerke und Kohlekraftwerke ausschließt. (Allerdings läßt die Liste der EU Kohle als Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu).

Hot Air

Rußland und andere osteuropäische Transformationsländer haben in Kyoto Emissionsverpflichtungen zugeteilt erhalten, die sie ohne zusätzliche Klimaschutzaktivitäten ohnehin unterschreiten. Das nicht aufgebrauchte Budget - die "heiße Luft" - kann dann im Rahmen des Emissionshandels verkauft werden, anderswo muß deswegen weniger Klimaschutz gemacht werden. Für die Industrieländer, die ihre Emissionsverpflichtung verfehlen, heißt das: sie können diese kostengünstig erreichen, indem sie bei den Transformationsländern "heiße Luft" einkaufen. Offensichtlich liegt hier einer der Fehler des in Kyoto vereinbarten Abkommens. Es gilt zu verhindern, daß diese "heiße Luft" in großem Ausmaß in den internationalen Emissionshandel kommt (vgl. Nächste Verpflichtungsperiode, s.u.).

Flugverkehr (Art. 2.2)

Die Treibhausgasemissionen des internationalen Flugverkehrs nehmen rapide zu und drohen, die Hälfte der im Kioto-Protokoll beschlossenen Emissionsverringerungen zu kompensieren. Für diese Emissionen besteht bisher noch keine Verantwortlichkeit, sie sind noch keinem Staat zugeordnet (die sogenannte "Allokation" fand noch nicht statt). Folglich gibt es für sie keine quantitative Beschränkung im Kyoto-Protokoll. Da auf COP6 eine Vielzahl anderer Fragen geklärt werden müssen, steht die Behandlung der Emissionen aus dem internationalen Luft- und Seeverkehr dort trotz ihrer starken Zunahme nicht auf der Tagesordnung.

Um diesen Stillstand zu überwinden, sollten die Vertragsstaaten einen Zeitplan aufstellen, bis wann die Allokation zu entscheiden ist. Weiterhin sollten sie sich im Rahmen ihrer Aktivitäten bei der International Civil Aviation Organisation (ICAO) - der UN-Sonderorganisation für Zivilluftfahrt - dafür einsetzen, daß diese auf ihrer nächsten Vollversammlung im Herbst 2001 wirksame Maßnahmen (z.B. eine Emissionsabgabe für Flüge zwischen Industrieländern) beschließt. Die Europäische Union sollte diesen Prozeß unterstützen, indem sie vorher ankündigt, im Alleingang diese Abgabe einzuführen, falls ICAO keine wirksamen Fortschritte erzielt.

Falls tatsächlich Schlupflöcher in Den Haag beschlossen werden, die eigentlich eine Neuverhandlung des Kyoto-Protokolls bedeuten, sollte die EU darauf bestehen, daß die COP folgende Aufforderung an die ICAO-Vollversammlung richtet: "Die ICAO-Vollversammlung soll im Herbst 2001 eine dem Kyoto-Protokoll entsprechende Selbstverpflichtung für den internationalen Flugverkehr zwischen Industrieländern beschließen; alternativ kann sie auch eine entsprechende Lenkungsabgabe beschließen. Falls die ICAO keine entsprechenden Maßnahmen verabschiedet, wird die darauffolgende COP eigene Maßnahmen dazu beschließen."

Nächste Verpflichtungsperiode (Second Commitment Period)

Ausgesprochen wichtig ist, daß in Den Haag der Prozeß eingeleitet wird, in den nächsten Jahren zügig über die an das Jahr 2012 anschließende Verpflichtungsperiode zu verhandeln. Denn baldmöglichst sollte es zu solchen Reduktionsverpflichtungen kommen. Dies hätte mehrere Vorteile:

Erstens erhalten Industrie, Politik und VerbraucherInnen ein Signal: es geht weiter mit dem Klimaschutz.

Zweitens ließe sich so das Problem der "Hot Air" reduzieren. Rußland und die Ukraine wüßten genau, daß sie das nächste Mal ein ehrgeiziges Ziel zu erwarten haben. Das heißt, sie müßten sich ihre heiße Luft ansparen ("banken") - statt sie in den internationalen Emissionshandel zu bringen -, um ihre nächste Reduktionsverpflichtung erfüllen zu können.

Drittens würden Begrenzungsziele für zentrale Schwellenländer für die zweite Verpflichtungsperiode, die früh (etwa bis 2005) beschlossen werden, es den USA sehr erleichtern, das Kyoto-Abkommen zu ratifizieren.

Darüberhinaus sollte in Den Haag ein Prozeß implementiert werden, damit in den nächsten Jahren entschieden wird, welche Risiken des globalen Klimawandels in Kauf genommen werden und welche - nach Artikel 2 der Konvention - als zu gefährlich eingestuft werden. Dies würde eine Festlegung der Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen bedeuten, die in diesem Jahrhundert noch ausgestoßen werden dürfen.

An diesen Kriterien und Knackpunkten wird GERMANWATCH den Erfolg oder Mißerfolg von Den Haag messen.

Die Vorgeschichte: von Rio bis Kyoto

Ein zentrales Ergebnis des Erdgipfels in Rio de Janeiro 1992 war die Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention (Framework Convention on Climate Change, FCCC) durch über 150 Länder. Der Klimagipfel 1995 in Berlin, d.h. die erste Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP) der Klimarahmenkonvention, beschloß dann die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls mit konkreten Verpflichtungen für Industrieländer ("Berliner Mandat"). Dieses Protokoll wurde Ende 1997 in Kyoto auf der COP 3 verabschiedet. Es sieht u.a. vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer bis zum Zeitraum von 2008-2012 um durchschnittlich 5,2 % gegenüber 1990 zu reduzieren (näheres siehe folgender Kasten).
 

Die Beschlüsse von Kyoto

Auf der UN-Klimakonferenz, die im Dezember 1997 in Kyoto stattfand, wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:

Reduktionsverpflichtungen für Industrieländer: Die Industriestaaten sollen insgesamt den Ausstoß von sechs klimaschädlichen Gasen (s.u.) bis zur Verpflichtungsperiode 2008-2012 um 5,2 % gegenüber 1990 verringern, aber in unterschiedlichem Maße: etwa die EU und einige andere europäische Länder um 8 %, die USA um 7 %, Japan um 6 %, Rußland um 0 %. Einige Industrieländer (Norwegen, Island, Australien) dürfen ihre Emissionen sogar noch steigern.

Entwicklungsländer: Diese werden von Reduktionsverpflichtungen - zumindest in der ersten Verpflichtungsperiode - ausgenommen. Über den sogenannten Clean Development Mechanism erhalten jedoch Industrieländer (bzw. Unternehmen aus Industrieländern) die Möglichkeit, durch Einzelprojekte in Entwicklungsländern, einen Teil ihrer Reduktions- oder Begrenzungsverpflichtungen zu erfüllen. Diese Projekte sollen sowohl dem Klimaschutz als auch der Entwicklung dieser Länder dienen.

Treibhausgase: Neben Kohlendioxid (CO2), Methan und Distickstoffoxid, die zusammen für 70-80 % des menschgemachten Treibhauseffekts verantwortlich sind, wurden v.a. auf Betreiben der USA drei weitere Gase einbezogen: teilhalogenierte und perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (zusammen für ca. 2 % des Treibhauseffekts verantwortlich).

Flexibilität: Zu einem bestimmten Anteil können Reduktionsverpflichtungen auch im Ausland erfüllt werden. Dies kann zum einen im Rahmen von Projekten in anderen Industriestaaten (Joint Implementation) oder in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) erfolgen. Zum anderen können Industriestaaten untereinander mit Emissionskontingenten Handel treiben (Emissions Trading).

Inkrafttreten: Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Staaten ratifiziert worden ist und dadurch gleichzeitig mindestens 55 % der 1990 von Industrieländern ausgestoßenen CO2-Emissionen abgedeckt sind. Bisher haben 29 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert, darunter ist noch kein Industrieland. Es zeichnet sich ab: genügend Länder werden ratifizieren, aber es ist fraglich, ob 55 % der Industrieländeremissionen davon abgedeckt sein werden. Für die USA als größter Emittent wird es sehr schwer werden, die notwendige Zweidrittelmehrheit im Kongreß zu erzielen. Das heißt, daß die EU, Japan und Rußland in jedem Fall ratifizieren müssen, damit das Kyoto-Abkommen in Kraft treten kann. Es wird angestrebt, dies bis zum Jahr 2002 (Rio plus 10) zu erreichen.

[Kyoto-Protokoll und Klimarahmenkonvention im Volltext]

Das vorliegende Briefing Paper wird ständig aktualisiert.

Für weitere Infos zur COP6 empfehlen wir:

Dieses Projekt wird finanziell vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert. Die Förderer übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen der Förderer übereinstimmen.
 

Briefing Paper zum Klimagipfel in Den Haag

Autor:innen
C.Bals, G.Kier, M.Treber, D.Bern­ hardt, K.Milke
Publikationsdatum
Seitenanzahl
6
Bestellnummer
00-2-05
ISBN
3-9806280-8-6
Schutzgebühr
3.00 EUR

Zuletzt geändert