Faire Handelsbedingungen!
Faire Handelsbedingungen!
Wenn es um Verbraucherschutz bei Lebensmitteln geht, gibt sich die Europäische Kommission immer sehr engagiert. Ein typisches Beispiel ist das Verbot des Einsatzes von Wachstumshormonen in der Rindermast. Vordergründig hat die EU hier eine vorsorgende Regelung erlassen, unter der Befürchtung, daß diese Hormone gesundheitsschädlich sein könnten. Einen Nachweis konnte sie jedoch nicht erbringen, so daß sie den Handelsstreit mit den USA verloren hat. Deren Farmer setzten Hormone ein und wollen für den europäischen Markt produzieren. Da die EU sich aber nach wie vor weigert, den Markt für dieses Hormonfleisch zu öffnen, müssen nun hohe Zölle bezahlt werden. Aber es gab noch andere Gründe, warum der Streitfall zuungunsten der EU - und damit der europäischen Verbraucher - ausging: Die EU erlaubt andere, ebenfalls im Verdacht der Gesundheitsschädlichkeit bzw. Abschwächung der Wirkung von Medikamenten stehende Stoffe, wie Carbadox und Olaquindox, sogenannte Fütterungs-Antibiotika. Und die EU läßt die als Futter verbotenen Hormone für therapeutische Zwecke und in der Rinderzüchtung zu. Das Fleisch von solcherart behandelten Tieren darf als Lebensmittel auf den Markt! Ein anderes Beispiel für die eingeschränkte Verbraucherfreundlichkeit der EU ist der Umgang mit dem Rinderwahnsinn (BSE). Hier wurden die Märkte wieder geöffnet, obwohl immer noch neue Fälle auftreten und die Übertragungswege dieser lebensgefährlichen Krankheit noch nicht endgültig geklärt sind. Der größte Schock war allerdings das Verhalten der Europäischen Kommission bei der WTO-Tagung in Seattle (30.11.-3.12.1999). Handelskommissar Lamy, der verantwortliche Verhandler für die Europäische Union, setzte sich über die Voten der Wirtschaftsminister der 15 Mitgliedsstaaten hinweg und stimmte der Einrichtung einer Biotechnologie-Arbeitsgruppe zu. Wenn dies nicht durch das Scheitern der Verhandlungen noch abgewendet worden wäre, stünde nun eine Liberalisierung des Handels mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln ins Haus. Hiervon wären dann nicht nur wir VerbraucherInnen in den Industrieländern betroffen, auch die Entwicklungsländer hätten große Nachteile gehabt. Außerdem wäre der inzwischen erfolgte Abschluß des Protokolls zur Biologischen Sicherheit der UN-Konvention über Biologische Vielfalt kaum zustande gekommen. Durch dieses Protokoll gehen nun Biologische Sicherheit vor Freihandel, UN-Konventionen vor WTO- Regeln sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte der Herkunftsländer von Sorten und Genen vor privaten Patentrechten. Das Verhalten der EU hat dieses Ergebnis massiv gefährdet. Auch im Agrarbereich ist die EU eingebrochen. Obwohl sie vorher den weiterhin enormen Schutz der europäischen Agrarproduktion mit der Multifunktionalität der Landwirtschaft begründet und jede weitere Liberalisierung abgelehnt hatte, stimmte sie in Seattle einem weitgehenden Abbau aller Subventionen und großzügigen Marktöffnungen zu. Letztlich ist Seattle aus diesem Grund gescheitert: Diese Zugeständnisse der EU-Kommission an die USA und die Agrarexporteure gingen einigen Mitgliedsländern, allen voran Frankreich, viel zu weit. Der Vorschlag der Nichtregierungsorganisationen (NRO) ging in eine andere Richtung. Zwar wäre ein Abbau der Exportsubventionen einhellig begrüßt worden und auch der Abbau bestimmter Subventionen sowie die Marktöffnung fand Zustimmung. Aber dies darf nicht zu einer generellen Absenkung auch positiver Unterstützungsmaßnahmen führen. Nachhaltige Landwirtschaft würde ohne gezielte staatliche Förderung in Europa nicht überleben können. Das positive Element an dem von der EU bisher immer vertretenen Multifunktionalitätskonzept war gerade die ökologische und soziale Steuerungsfunktion von Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, und zwar nicht nur in Europa, sondern auch in den Entwicklungsländern. Denn die EU hatte kurz vor Seattle endlich die Forderung der NRO aufgegriffen, die Ernährungssicherheit als eine der zu schützenden Funktionen der Landwirtschaft anzuerkennen. Eine weitgehende Liberalisierung des Weltagrarhandels hätte schwerwiegende Nachteile für die Qualität der Lebensmittel und die Konkurrenzfähigkeit der Agrarproduktion in vielen Entwicklungsländern - besonders in Ländern mit Ernährungsunsicherheit. Schon jetzt haben viele Entwicklungsländer so niedrige Zollsätze bei der WTO festgelegt, daß sie kaum noch den Außenschutz für ihre Agrarproduktion gewährleisten können. Quoten und Importbeschränkungen sind ihnen sowieso verboten. Kleinbauern im Süden sind genauso betroffen von den Regeln der WTO wie Verbraucher im Norden. Ein gemeinsamer Protest ist daher in Seattle erstmals sichtbar geworden und wird die weiteren Verhandlungen in eine andere Richtung drängen. Eine zentrale Forderung ist dabei, den Entwicklungsländern wieder das Recht einzuräumen, ihre eigene Landwirtschaft zu schützen. Solche Schutzmaßnahmen werden unter dem Titel "Food Box" zusammengefaßt. Eine "Box" ist eine Liste von Maßnahmen, die Teil des Agrarabkommens der WTO sind. Es gibt z.B. eine "Amber Box", in der handelsbeschränkende oder -störende Maßnahmen zusammengefaßt sind, die abgebaut werden müssen, während in der "Green Box" erlaubte Maßnahmen stehen. Die "Food Box" müßte z.B. folgende Elemente umfassen:
- Aufhebung der Zollhöchstgrenzen für Entwicklungsländer bei Grundnahrungsmitteln,
- Zulassung von Antidumping-Maßnahmen für Entwicklungsländer im Agrarbereich,
z.B. Importbeschränkungen und Quoten.
Darüber hinaus müßte die Zusage gegeben werden, daß die Anwendung von Schutzmaßnahmen die Kreditwürdigkeit beim Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht untergräbt. Außerdem sollte in das Agrarabkommen eine verbindliche Konvention für Importe von Grundnahrungsmitteln an arme Länder eingebaut werden, um den Schutz ihrer Landwirtschaft zu gewährleisten.
Rainer Engels