Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der internationalen Luft- und Seeschifffahrt: EU soll vorangehen

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Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der internationalen Luft- und Seeschifffahrt: EU soll vorangehen

Die Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft" des Deutschen Bundestages hat Mitte Juni ihren umfassenden Abschlussbericht (Drucksache 14/9200) vorgelegt. Er beinhaltet als Mehrheitsvotum der beiden Koalitionsfraktionen auch detaillierte Handlungsempfehlungen zum internationalen Luft- und Seeverkehr. Die CDU/CSU hat zu diesem Punkt ein Minderheitenvotum verfasst, gemäß dem sie im Mehrheitsvotum lediglich die Einführung neuer Abgaben im Sinne eines Nutzungsentgelts nicht mitträgt.

GERMANWATCH gibt die Texte ungekürzt wieder.

"Für den internationalen Luftverkehr und die internationale Seeschifffahrt sollten von der internationalen Staatengemeinschaft (Vertragsstaaten) Höchstgrenzen für die Treibhausgasemissionen verabschiedet werden, die den Anstieg der Treibhausgasemissionen auf 50 Prozent des erwarteten Anstiegs bis zum Ende der ersten Verpflichtungsperiode von 2008-2012 begrenzen. Die Enquete-Kommission empfiehlt die Einführung einer emissionsorientierten Flugverkehrsabgabe, die zumindest EU-weit erhoben wird. Alternativ könnte auch die Einführung eines offenen Emissionshandelsprogramms beschlossen werden, das mit den Regelungen im Kioto-Protokoll übereinstimmt. Dabei sollte untersucht werden, wie die Klimawirksamkeit der anderen Emissionen des Flugverkehrs (neben CO2) berücksichtigt werden kann. Des Weiteren wird  der Vorschlag des WBGU zur Einführung von Entgelten für die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter unterstützt. Weitere Untersuchungen über die genaue Ausgestaltung der Nutzungsentgelte unter Einbezug eines Zeitplans zu ihrer Einführung sollen durchgeführt werden. Die Bundesregierung sollte im Sinne einer erhöhten Verbraucherinformation vorschreiben, dass - analog zur Praxis bei der Zigarettenverpackung - die Klimawirksamkeit des jeweiligen Fluges auf jedem Flugticket ausgewiesen wird.


Grafik: Elisa Stute, GERMANWATCH

Weiterhin sollte die Bundesregierung Beschlüsse im oben genannten Sinne fassen und diese auch auf der EU-Ebene umsetzen. Innerhalb der Europäischen Union sollte ein Prozess gestartet werden, um einen Konsens hinsichtlich der einzuführenden Instrumente zu erzielen. Falls Abgaben erhoben werden, sollten die Einnahmen aus einer solchen Abgabe zweckgebunden eingesetzt werden, zum Schutz des jeweiligen Gutes (Klima, Meere) bzw. für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in den wirtschaftlich damit überforderten Entwicklungsländern. Die in den internationalen Umweltkonventionen vorgesehenen Umweltfonds, wie z.B. der im Kioto-Protokoll eingerichtete Anpassungsfonds, sind zu nutzen,. Bei den Verhandlungen um die zweite Verpflichtungsperiode des Kioto-Protokolls soll von der Bundesregierung darauf gedrungen werden, dass auch diejenigen klimawirksamen Emissionen des Flugverkehrs (wie etwa Kondensstreifen) berücksichtigt und einbezogen werden, die nicht zu den sechs sogenannten "Kioto-Gasen" zählen.

Im Rahmen der UN-Sonderorganisation für zivile Luftfahrt (ICAO) sollten Standards für die NOx-Verminderungstechniken weiter verschärft werden. Die Bundesregierung sollten dem Bundestag regelmäßig über ihre Arbeiten in der ICAO berichten und darauf drängen, dass die ICAO sich der Zivilgesellschaft und den Umweltschutznotwendigkeiten stärker öffnet. Auf den Einsatz von neuen zivilen Überschallflugzeugen sollte verzichtet werden, da ihre Klimaschädlichkeit um ein mehrfaches größer ist als die der Unterschallflugzeuge."

CDU/CSU-Minderheitenvotum

"Die Mehrheit der Kommission fordert die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in die weiteren Verhandlungen zur Fortentwicklung der Klimarahmenkonvention. Dem ist zuzustimmen, weil kein sachlicher Grund für die Ausklammerung dieses - von der Höhe der Emissionen her bedeutsamen - Sektors zu erkennen ist. In der ICAO sind nach dem bisherigen Verlauf der Beratungen keine Fortschritte zugunsten der Akzeptanz eines Reduktionskonzepts zu erwarten. Darüber hinaus indes unterstützt die Mehrheit der Kommission in diesem Zusammenhang das Konzept der Einführung neuer Abgaben im Sinne eines Entgelts für die Nutzung von Gemeinschaftsgütern. Diesem Vorschlag kann nicht zugestimmt werden. Er steht nicht im Einklang mit den international vereinbarten Grundlagen der UNFCCC, die solche Abgaben gerade nicht vorsieht. Die Idee der Einführung solch global ausgerichteter Steuern ist in keiner Weise ausgereift und ihre Vereinbarkeit mit einer freiheitlich fundierten internationalen Wirtschaftsordnung nicht erwiesen. Im übrigen wird sich ein solches Konzept neuer Abgaben international nicht durchsetzen lassen. Aus diesen Gründen kann dieser Teil der Empfehlungen 7.15 nicht mitgetragen werden."

Den Gesamttext des Abschlußberichts (PDF-Datei, 13,7 MB) finden Sie unter http://dip.bundestag.de/btd/14/092/1409200.pdf