Nationaler Allokationsplan

Header KlimaKompakt

Nationaler Allokationsplan

Nach der Verabschiedung der EU-Emissionshandelsrichtlinie im Juli fokussiert sich das Interesse an der Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen auf die nationalen Allokationspläne, die bis Ende März 2004 vorliegen müssen. Federführend ist das Umweltministerium.

Noch nicht allen Betroffenen ist dabei klar, dass durch dieses Verfahren nicht nur die Vorgaben für die unter den Emissionshandel fallenden gesetzt werden, sondern für alle Sektoren.

Germanwatch gibt die wichtigsten Inhalte einer vom Bundesumweltministerium gemachten Präsentation zum Allokationsplan wieder.

"Zur Umsetzung der EU-Emissionshandels-Richtlinie in Deutschland muss ein Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen erstellt werden. Dies wird in das Bundesimmissionsschutzrecht integriert. Dazu werden bis Ende 2003 die aktuellen CO2-Emissionen bei den Unternehmen erhoben. Weiterhin muss eine Emissionshandelsstelle aufgebaut werden.

Der bis März 2004 vorzulegende Allokationsplan umfasst den Makroplan und den Mikroplan.

Makroplan

Ziel des Makroplans ist der Nachweis der Erfüllung der jeweiligen nationalen Verpflichtungen im Rahmen des EU-burden sharing (für Deutschland: Reduktion der Treibhausgasemissionen um 21 % in der Periode 2008-2012 gegenüber 1990), wobei zwischen CO2 und den weiteren Treibhausgasen getrennt wird. Dafür müssen für alle Makrosektoren (dies sind: Private Haushalte, Dienstleistungen/Gewerbe, Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr) Ziele festgelegt werden. Für Neuemittenten muss dabei eine Reserve geschaffen werden.

Dabei muss klar sein, dass die Mehrausstattung in einem Sektor zu Minderausstattung in einem anderen Sektor führt ("kommunizierende Röhren").

Mikroplan

Hierfür muss auf der Basis der Jahre 2000 - 2002 eine Datengrundlage geschaffen werden. Darauf aufbauend werden die Regeln für die Zuteilung der Emissionsrechte auf die einzelnen Anlagen angewandt. Dabei wird auch ein "Erfüllungsfaktor", der die historischen Emissionen und die Emissionsziele zusammenführt, berücksichtigt. Nach Abschluss der Arbeiten der nationalen Regierungen prüft die EU-Kommission die Allokationspläne der Mitgliedsstaaten um sicherzustellen, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Grundsätze für die Allokation von CO2-Zertifikaten

Startpunkt der Allokation ist in beiden Verpflichtungsperioden (d.h. von 2005 - 2007 und 2008 - 2012) eine kostenlose Zuteilung. Dabei werden die Minderungszusagen der Wirtschaft (minus 45 Mio t von 1998 bis 2010) in den Allokationsplan übernommen. Es gibt also weder zusätzliche noch verminderte Anforderungen.

Die Zuteilung erfolgt auf der Basis der Ist-Emissionen der Jahre 2000 - 2002, wobei 'Early-Action' berücksichtigt wird.

Nach Verabschiedung der EU-Gesetzgebungsverfahrens zur Verbindungsrichtlinie wird die Einbeziehung von Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) angegangen."
 

Weitere Infos zum Thema: