Meldung | 30.10.2015

Eckpunkte für das Pariser Klimaabkommen

Stellungnahme der Initiative für ökologische und gerechte Entwicklung TRANSFORM
Logo Transform

Die globale Transformation in Paris beschleunigen und Leitplanken festlegen

Den Klimawandel einzudämmen und seine millionenfach existenzgefährdenden Folgen besser bewältigen zu helfen, muss das vorrangige Ziel der Staaten sein. Ein wichtiger Baustein dafür sind die Klimaverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen. Die 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP21) fällt in das wahrscheinlich wärmste Jahr seit Beginn der meteorologischen Aufzeichnungen. Allein den Hitzewellen in Südasien sind in diesem Jahr tausende Menschen zum Opfer gefallen. Nachdem bereits die Jahre 2010 und 2014 als die bislang wärmsten galten, wären damit drei der sechs Jahre seit dem letzten Versuch, einen Weltklimavertrag zu vereinbaren (Kopenhagen 2009), Hitzerekordjahre.

Die Klimaforschung warnt, dass die Fieberkurve der Erde weiter steigt und ohne Klimaschutz eine globale Erwärmung von bis deutlich über vier Grad Celsius gegenüber der Durchschnittstemperatur zu Beginn der Industrialisierung droht. Damit verbunden wären völlig unabsehbare Gefahren für Mensch und Umwelt. Schnelles Handeln ist unabdingbar: Durch die bereits beschlossenen Politiken und Maßnahmen könnte die Erderwärmung um ein Grad Celsius gesenkt werden. Wenn die zusätzlichen nationalen Ziele, mit denen die Staaten nach Paris reisen, verabschiedet und vor allem auch umgesetzt werden, würde die globale Erwärmung um rund ein weiteres Grad sinken. Dennoch läge die Erwärmung dann aber immer noch bei mindestens 2.5° bis drei Grad Celsius.[1] Das reicht nicht aus, den gefährlichen Klimawandel abzuwenden. Das Paris-Abkommen muss daher die Voraussetzungen schaffen, diese Lücke zu schließen.

Alternativen sind möglich: Dank des beispiellosen Booms der erneuerbaren Energien wissen wir heute, dass der komplette Ausstieg aus Kohle, Gas und Öl für die Energiegewinnung bis spätestens zur Jahrhundertmitte technisch machbar und wirtschaftlich vorteilhaft ist.[2] Allein die Photovoltaik ist seit 2010 80% billiger und gleichzeitig 40% effizienter geworden.

Die globale Transformation hat begonnen und stößt weltweit auf Zustimmung. In Deutschland finden 93% der Bevölkerung den weiteren Ausbau der Erneuerbaren wichtig bis sehr wichtig (EMNID, September 2015). Die Energiewende ist ein Erfolgsmodell und findet viele Nachahmer. Schon rund 50 Länder haben die Einspeisevergütung für Erneuerbare gesetzlich geregelt und nahezu 150 Länder haben Maßnahmen ergriffen, um erneuerbare Energien zu fördern. Auch bei Investoren hat das Umdenken begonnen. Die Chancen erneuerbarer Energien sowie das steigende Risikobewusstsein gegenüber fossilen Energien haben dazu geführt, dass 2014 die Investitionen in Erneuerbare um 16% auf 300 Milliarden US-Dollar gestiegen sind und über den Neuinvestitionen für fossile Kraftwerke lagen.

Paris wird zu einer entscheidenden Wegmarke: Anders als vor sechs Jahren in Kopenhagen ist die Frage nicht mehr, ob es ein Klimaabkommen geben wird, das erstmals alle Staaten der Erde inklusive der größten Emittenten USA und China auf Klimaschutz und Klimaanpassung verpflichtet. Die Frage ist aller Wahrscheinlichkeit nach vielmehr, welche Wirkung das Abkommen hat: Wird es entscheidend dazu beitragen, den Trend der Dekarbonisierung über die freiwillig zugesagten Klimaziele hinaus so zu beschleunigen, dass die globale Erwärmung auf unter 2°C bzw. 1.5°C begrenzt wird? Und werden die erforderlichen Anpassungs- und Unterstützungsmechanismen vereinbart, um auch arme Länder und die verletzlichsten Bevölkerungsgruppen vor zunehmenden Klimarisiken besser zu schützen? TRANSFORM benennt hierfür die zentralen Eckpunkte und Erwartungen an die Bundesregierung.

 

Was wir erwarten - Architektur und Kernelemente des Pariser „Klima-Paketes“

Wir erwarten, dass in Paris ein Klima-Paket vereinbart wird, das die Weichen für eine massive Reduktion der klimaschädlichen Emissionen sowohl für die Zeit ab 2020 als auch für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten eines globalen Klimaabkommens stellt. Um Wirkung zu erzielen, muss es folgende Elemente enthalten:

  • ein völkerrechtlich verbindliches, langfristiges Klimaabkommen, dem die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention beitreten, welches spätestens 2020 in Kraft tritt und folgende Kernbestandteile umfasst:
  • erstens ein gemeinsames langfristiges Klimaziel, bis Mitte des Jahrhunderts die Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft durch Umstellung von fossiler und nuklearer Energieerzeugung auf 100% Erneuerbare Energien mit Energiezugang für alle Menschen zu vollziehen,
  • zweitens ein qualitatives Ziel für Klimaresilienz zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit sowie zur Minderung von Klimarisiken unter Zusage internationaler Unterstützung für besonders betroffene Länder,
  • drittens einen Ambitionsmechanismus, durch den die nationalen Klimaziele regelmäßig überprüft und nach fairen Kriterien im 5-Jahresrhythmus erhöht werden,
  • viertens ein Regelwerk für Transparenz und Vergleichbarkeit bei der nationalen Berichterstattung und Umsetzung,
  • fünftens eine Verpflichtung, arme und besonders verletzliche Staaten bei der Umsetzung des Abkommens finanziell, technologisch und durch den Aufbau entsprechender Kapazitäten nachhaltig zu unterstützen,
  • und sechstens die Unterstützung von Staaten zur Bewältigung von klimabedingten Schäden durch Verankerung und Stärkung des Internationalen „Warschau-Mechanismus zu  Schäden und Verlusten“; [3]
  • einen Anhang, welcher die nationalen Klimaschutz- und Klimaresilienzpläne enthält („Nationally Determined Contributions“), zu deren Einreichung die Vertragsstaaten sich im Abkommen völkerrechtlich verpflichten, deren Ambitionsniveau und Umsetzung aber national entschieden wird;
  • Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenz, u.a. für:
  • Klimafinanzierungs-und Minderungsmaßnahmen für die Zeit vor  2020, u.a. für den beim SDG-Gipfel beschlossenen Stopp der Entwaldung,
  • ein Finanzierungspaket für die Transformation zu kohlenstoffarmen und klimaresilienten Gesellschaften und Ökonomien in Entwicklungsländern;
  • und konkrete Initiativen für Klimaschutz, erneuerbare Energien sowie Klimaresilienz im Rahmen der  Lima-Paris-Action Agenda, die wirkungsvoll dazu beitragen, die Lücke bei Emissionsminderung und  Klimarisiken schon vor 2020 zu verringern, ggf. ergänzt um Transformations-Initiativen von Städten, Regionen und nicht-staatlichen Akteuren.

Von der konkreten Ausgestaltung und dem Ambitionsniveau dieser Elemente wird abhängen, welche Impulse vom Pariser Gipfel für die Lösung der Klimakrise ausgehen. Das Ambitionsniveau, zu dem sich die Staaten bislang freiwillig durch ihre Minderungsbeiträge (sogenannte INDCs) für Paris verpflichtet haben, läuft bisher auf eine globale Erwärmung von rund drei Grad Celsius hinaus. Die Zielsetzung ist aber eine maximale Erwärmung von 1,5°/2° Celsius. In Paris werden vermutlich weder die Emissionsminderunglücke noch die sich hieraus ergebende „Klimarisikolücke“ geschlossen werden. Ein Erfolg von Paris wird sich also daran bemessen lassen müssen, inwieweit in Paris glaubwürdige Mechanismen beschlossen werden, diese Lücken schnell und unter Berücksichtigung der Rio-Prinzipien zu schließen – und damit ein klares Signal zu senden, dass der Kurs in Richtung kohlenstofffreier und klimaresilienter Ökonomien und Gesellschaften politisch gewollt und forciert wird.

Es wird nicht mehr gelingen, die Temperaturerhöhung auf unter 1.5 bzw. 2° Celsius zu begrenzen, wenn der Scheitelpunkt der globalen Emissionen nicht bis 2020 erreicht ist. Das bedeutet, dass der Ausstieg aus den fossilen Energien bereits beschleunigt werden muss, bevor das Abkommen in Kraft tritt. Deshalb müssen die Staaten für die nächsten Jahre zusätzliche Minderungsverpflichtungen eingehen und auch die Finanzierung von Klimaschutz in ärmeren Ländern sichern.

 

Was wir fordern - Kriterien einer ambitionierten Ausgestaltung des Abkommens

1. Das Langfristziel

TRANSFORM fordert für das Abkommen ein kollektives, völkerrechtlich verbindliches doppeltes Langfristziel, das sowohl ein quantitatives Emissionsminderungsziel als auch ein qualitatives Klimaresilienzziel beinhaltet.

Das Emissionsminderungsziel sollte sich explizit auf den aktuellen Stand der Klimawissenschaft (d.h. den IPCC) berufen und das sogenannte Temperaturlimit (d.h. Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter 1.5°C/2°C gegenüber vorindustriellen Werten) operationalisieren: Das beinhaltet das Erreichen des Scheitelpunktes der globalen Emissionen und einen Entwaldungsstopp bis spätestens 2020, und eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft bis 2050 in Kombination mit einer kompletten Umstellung der  globalen Energieversorgung auf 100% erneuerbare Energien, was wiederum eine Beendigung aller Treibhausgasemissionen bis 2070 ermöglichen würde.

Das Klimaresilienz- oder Anpassungsziel sollte die Vertragsstaaten darauf verpflichten, durch nationale ebenso wie durch gemeinsame Anstrengungen und in Übereinstimmung mit den Prinzipien, Verpflichtungen und Zielen der Klimarahmenkonvention, des Sendai-Aktionsrahmens für Katastrophenprävention sowie der Menschenrechtspakte die Resilienz gegenüber unabwendbaren negativen Folgen des Klimawandels zu erhöhen. Insbesondere benötigen die vulnerabelsten und ärmsten Menschen und Staaten internationale Unterstützung durch die Industrie- und andere wirtschaftlich starke Länder.

2. Der Ambitionsmechanismus zur Überprüfung und Verschärfung der Klimaziele

TRANSFORM fordert als Herzstück zur Umsetzung des Abkommens einen Mechanismus zur periodischen Überprüfung und Anhebung der Minderungsziele, sowohl bezogen auf die individuellen nationalen Klimaziele als auch auf die global aggregierten Emissionsreduktionen. Diese Überprüfung sollte mindestens untersuchen, ob die Summe der nationalen Emissionsreduktionen ausreicht, um die globale Erwärmung unter 1,5 bzw. 2 Grad zu halten. Die Überprüfung sollte durchgeführt werden von dem UNFCCC-Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem IPCC und dann ausgewertet werden durch ein zu schaffendes Gremium unter dem neuen Abkommen in politischer Verantwortung der Vertragsstaatenkonferenz. Sie sollte mit einer Empfehlung für eine Anhebung der Ziele verknüpft werden. Eine erste Überprüfung sollte aufgrund des zu niedrigen Ambitionsniveaus der vorgelegten Klimaziele mit Blick auf den bis spätestens 2020 zu erreichenden Scheitelpunkt der Emissionen bereits 2018 erfolgen. Basierend auf den Überprüfungsergebnissen sollten sich alle Vertragsstaaten verpflichten, das erste Mal vor Inkrafttreten des Abkommens und danach mindestens im 5-Jahresrhythmus das Ambitionsniveau ihrer nationalen Klimaschutz- und ggf. Klimaanpassungspläne so zu erhöhen, dass die noch bestehenden Emissionsminderungs- und Klimarisikolücken zum Erreichen des Langfristziels geschlossen werden. Kein Land darf hierbei hinter sein bereits beschlossenes Ambitionsniveau zurückfallen. Wirtschaftlich starken Ländern und solchen mit kumuliert hohen Emissionen kommt eine besondere Verantwortung sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Unterstützung armer und verletzbarer Länder und Bevölkerungsgruppen zu.

3. Einheitliches Regelwerk für Transparenz und Rechenschaftslegung

TRANSFORM fordert ein einheitliches Regelwerk für die periodische Messung, Berichterstattung und Verifizierung der Umsetzung der nationalen Klimaziele als Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Ambitionsmechanismus. Hierfür müssen im Abkommen mindestens die Prinzipien festgelegt werden.

Die Details der Methodik für Ermittlung, Berichterstattung und Verifizierung der Zielerreichung sollten in einem Arbeitsprogramm bis 2017 ausgearbeitet werden, welches per COP-Entscheidung zu beschließen wäre. Für die verschiedenen Arten von Klimazielen müssen jeweils die gleichen Transparenzregeln für alle Staaten verbindlich gelten. Ländern mit niedrigem Einkommen sollten Übergangsregeln und Unterstützung beim Aufbau der entsprechenden institutionellen Kapazitäten gewährt werden.

4. Klimaresilienz – Anpassung, Risikominderung und Schadensbewältigung

TRANSFORM erachtet es als Gebot der Gerechtigkeit, dass Länder des globalen Südens, insbesondere Länder mit niedrigem und niedrigem mittleren Pro-Kopf-Einkommen (d.h. <4125 USD pro Jahr) sowie kleine Inselstaaten, unterstützt werden, gemäß dem vereinbarten Langfristziel sowie der „SDGs“ einen Entwicklungsweg einzuschlagen, der die Klimaresilienz erhöht und auf die Nutzung erneuerbarer Energien sowie auf Energie- und Rohstoffeffizienz setzt.

Die Umsetzung des Klimaresilienzziels sollte gefördert werden durch die Verpflichtung aller Staaten auf die Entwicklung, Umsetzung - und im Falle der reicheren Länder auf finanzielle und technische Unterstützung - von Nationalen Klimaanpassungsplänen (National Adaptation Plans, NAPs). Systematische Klimarisikoanalysen sowie der Ausbau des Risikomanagements inklusive von Frühwarnsystemen sollten fester Bestandteil sein. Eine regelmäßige nationale Berichterstattung sowie aktuelle Analysen der zu erwartenden Klimarisiken und des Unterstützungsbedarfs sollten Grundlage der Überprüfung der Zielerreichung durch die Vertragsstaatenkonferenz in fünfjährigen Zyklen sein.

Im Abkommen sollten der Inhalt des bereits beschlossene „Cancún Adaptation Framework“[4] bestätigt und bestehende Institutionen wie das „Adaptation Committee“ sowie Leitprinzipien wie die Priorisierung besonders betroffener Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften gestärkt werden. Vertragsstaaten sollten hierfür geeignete Rahmenbedingungen schaffen.

Das Abkommen sollte klimabedingte Schäden und Verluste als gemeinsame Herausforderung anerkennen und den betroffenen Staaten solidarische Unterstützung bei deren Bewältigung zusichern. Der bestehende Internationale Warschau-Mechanismus (WIM)[5] sollte im Abkommen bestätigt und seine Stärkung durch eine COP-Entscheidung beschlossen werden. Ein wichtiges Thema ist Klima und Flucht: Ein besseres Verständnis klimabedingter Migration zu schaffen und die diesbezügliche Zusammenarbeit zu fördern, gehört zwar zu den Aufgaben des WIM, aber eine weitere Stärkung dieses Arbeitsfeldes durch COP 21 ist angesichts der ungelösten Flüchtlingsproblematik dringend erforderlich.

Die G7-Klimaversicherungsinitiative und weitere Initiativen zur Stärkung von Klimaresilienz und Risikominderung mit besonderem Schwerpunkt auf den verwundbarsten Ländern sollten in die Lima-Paris-Action Agenda aufgenommen und von wirtschaftlich leistungsstarken Ländern verstärkt gefördert werden.

5. Klimafinanzierung

TRANSFORM erachtet eine belastbare Zusicherung der Industriestaaten, dass die in Kopenhagen bis 2020 versprochenen 100 Milliarden US-Dollar an jährlicher Klimafinanzierung für Entwicklungsländer erbracht werden, als weiteres Kernelement des Pariser Klimapaketes. Hierfür müssen ein Fahrplan sowie mehr Klarheit über Finanzierungsquellen und -kanäle, die Beiträge der einzelnen Länder sowie die Rolle von Entwicklungsbanken bei der Klimafinanzierung einschließlich entsprechender Anrechnungsregeln und sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Leitplanken erzielt werden.

Darüber hinaus sollten im Abkommen selbst ein weiterer Zuwachs an verlässlicher Klimafinanzierung für Entwicklungsländer, insbesondere für Länder mit niedrigem und niedrigem mittleren Einkommen sowie andere vulnerable Staaten, aus öffentlichen Mitteln sowie seitens der Entwicklungsbanken vereinbart werden. Vor allem diese Länder und insbesondere der Anpassungsbereich sind auch künftig stark auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln angewiesen. Hierzu sollten neben den Industrieländern, deren Verpflichtung zur Unterstützung fortbesteht, spätestens ab 2020 verstärkt auch andere einkommensstarke Länder beitragen, insbesondere solche mit hohen Pro-Kopf-Emissionen auf dem Niveau von Industrieländern oder darüber.

Zudem sollte das Abkommen dazu beitragen, durch entsprechende Regeln und Berichtspflichten eine verbesserte Transparenz und Rechenschaftslegung bei der Klimafinanzierung zu bewirken. So sollten alle Vertragsstaaten periodisch und nach einem einheitlichen Schema über die erbrachte Klimafinanzierung informieren und eine Mittelplanung für die Folgejahre vorlegen. Im Abgleich mit Berichten aus Nehmerländern über verwendete Mittel und einer Bedarfsvorschau können so Transparenz, Verlässlichkeit und Effizienz beim Einsatz öffentlicher Mittel gesteigert werden.

Damit die Transformation des globalen Energie- und Wirtschaftssystems gelingen kann, müssen zum einen fossile Subventionen weltweit und zeitnah abgebaut werden. Für die Transformation müssen zudem nicht nur hohe Milliardenbeträge an öffentlichen Mitteln mobilisiert, sondern vor allem auch vielfach höhere Investitionen der privaten Kapitalgeber auf erneuerbare Energien, Energie- und Ressourceneffizienz umgelenkt werden. Dafür bedarf es neben innovativen Vorreitern entsprechender Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für Erneuerbare Energien und Energieeinsparung. Die Lima-Paris-Action-Agenda sollte entsprechende Initiativen fördern, und die Vertragsstaaten sollten sich in ihren INDCs auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen verpflichten. 

6. Zusammenarbeit, Austausch und Kapazitätsaufbau vertiefen

TRANSFORM fordert auf zu verstärkter Zusammenarbeit, zu mehr Austausch und zur Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten vor allem in Entwicklungsländern. Die Transformation kann nur gelingen, wenn die internationale Kooperation weit über vertragliche Verpflichtungen hinaus von einer neuen Qualität der Zusammenarbeit geprägt ist.

Vorreiterallianzen ambitionierter Staaten oder anderer „Stakeholder“ wie Städte, Regionen, Gemeinden, Unternehmen, Universitäten, NGOs oder anderer Akteure können hierbei eine zentrale Rolle als Wegbereiter spielen und neue Entwicklungschancen für alle Beteiligten eröffnen. Paris kann hierfür eine Plattform bieten, die über die Konferenz hinaus Bestand hat.

 

Wo wir die Rolle und Verantwortung Deutschlands sehen

Deutschland hat mit breiter Unterstützung der Gesellschaft, der aktiven Rolle seiner Zivilgesellschaft, der Innovationskraft von Unternehmen und dem politischen Willen verschiedener Regierungen eine Energiewende herbeigeführt, die trotz Mängeln in der Umsetzung technologisch innovativ, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch zukunftsweisend ist. Damit kommt Deutschland eine Schrittmacherrolle zu, die in Paris zu bestätigen und vor Ort zu beschleunigen ist.

1. Die nationalen Klimaziele für 2020 bis 2050 verbindlich verankern

TRANSFORM erwartet von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Klimaziele von mindestens minus 40% CO2eq bis 2020, 55% bis 2030, 70% bis 2040 und 80-95% bis 2050 in einem verbindlichen Klimaplan gesetzlich zu verankern. Damit einhergehend müssen anspruchsvolle Ziele und Maßnahmen für Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie ein Fahrplan für 100% erneuerbare Energien bis spätestens 2050 beschlossen werden.

2. Den Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kohle beschließen

TRANSFORM fordert die Bundesregierung auf, einen Beschluss zu fassen zum Kohleausstieg in Deutschland bis spätestens 2035, wobei der Ausstieg aus der besonders klimaschädlichen und naturzerstörenden Braunkohle deutlich früher erfolgen sollte. Die Bundesregierung muss entsprechende Gesetzesinitiativen und kohärente politische Maßnahmen unter Einbeziehung aller Ressorts erarbeiten. Dabei ist ein gerechter Übergang für die Beschäftigten zu unterstützen.

3. Die internationale Finanzierung der Kohle beenden

Die Beendigung der direkten und indirekten Kohlefinanzierung durch die KfW-Bankengruppe, die DEG und über Hermes-Bürgschaften ist ein Lackmustest für die Glaubwürdigkeit Deutschlands und ein überfälliger Schritt, der jetzt vollzogen werden muss.

4. Zusagen der Klimafinanzierung bekräftigen und den Fahrplan fortschreiben

TRANSFORM begrüßt die Zusage der Bundeskanzlerin vom Petersberger Klimadialog zur Verdoppelung der deutschen öffentlichen Klimafinanzierung bis 2020. Die Bundesregierung sollte diese Zusagen fortschreiben, andere Geberländer zu eigenen Zusagen bewegen, sich bei den öffentlichen Entwicklungsbanken dafür einsetzen, dass alle Investitionen an der 2°/1,5°C-Obergrenze ausgerichtet werden und die Rolle privater Investitionen zur Umsetzung des fairen Beitrags Deutschlands unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien spezifizieren.

5. Die Klimapolitik der EU ambitionierter gestalten

Mit der Festlegung auf viel zu niedrige Ziele für Klimaschutz und Erneuerbare Energien bis 2030 wäre ein klimapolitischer Stillstand für die nächsten 15 Jahre vorprogrammiert.

TRANSFORM erwartet, dass die EU ihre zu niedrigen klimapolitischen Ziele mit Blick auf eine erste internationale Überprüfung des Ambitionsniveaus verschärft, Ziele für 2025 definiert und national gesetzlich verbindlich festschreibt. Die EU-Treibhausgasemissionen sollten bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 reduziert, der Anteil der erneuerbaren Energien am EU-Strommix auf 45% ausgebaut und die Energieeffizienz um 50% erhöht werden.

Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) verfehlt mit seinen noch immer exorbitanten Zertifikatsüberschüssen und entsprechend viel zu niedrigen Kohlenstoffpreisen seine Lenkungswirkung als bislang wichtigstes klimapolitisches Instrument der EU. Eine Sanierung des EU-ETS u.a. über die endgültige Entnahme überschüssiger Zertifikate ist unabdingbar, wenn der Emissionshandel als Lenkungsinstrument erhalten bleiben soll. Da dies derzeit politisch offenbar nicht gewollt ist, müssen alternative nationale Regelungen angegangen werden. Erst bei CO2 Preisen von 35€/t CO2 werden Gaskraftwerke zu Lasten von Steinkohlekraftwerken hochgefahren. Um Braunkohlekraftwerke zu Gunsten klimafreundlicherer Brennstoffe aus dem Markt zu drängen, bedarf es eines CO2 Preises von 80€/t CO2. Dafür reichen die bislang diskutierten EU-ETS-Reformmaßnahmen nicht aus.

6. Die G7-Klimaversicherungsinitiative und die Erneuerbare Energien Initiative für Afrika 

TRANSFORM begrüßt die G7-Klimaversicherungsinitive als guten ersten Schritt des Risikotransfers bei der Bewältigung von Klimaschäden. Jetzt ist zu klären, wie auch arme und verletzliche Bevölkerungsgruppen Versicherungsschutz erlangen können.

Die G7-Initiative, in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union bis 2020 eine zusätzliche Kapazität von 10 Gigawatt an erneuerbaren Energien in Afrika zu installieren, ist ebenfalls begrüßenswert und muss jetzt mit konkreten Umsetzungsplänen hinterlegt werden. Hierbei sind die besonderen Bedürfnisse armer Bevölkerungsgruppen vorrangig zu berücksichtigen, um entwicklungsbezogene „Co-Benefits“ zu schaffen.

Die Bundeskanzlerin hat mit ihrem politischen Gewicht in der internationalen Klimapolitik wiederholt und zuletzt im Rahmen der G7-Präsidentschaft mit dem wegweisenden Beschluss zur Dekarbonisierung der Weltwirtschaft wesentliche Signale für klimapolitische Ambition und einen transformativen Wandel setzen können. Dies ist jedoch nur glaubwürdig, wenn zum einen in Deutschland eine konsequentere Klimapolitik umgesetzt wird und sich die Kanzlerin zum anderen  auch innerhalb der EU, beim G20-Gipfel sowie in Paris im Sinne der in diesem Positionspapier formulierten Eckpunkte persönlich engagiert.



[2] http://www.greenpeace.org/international/en/publications/Campaign-reports/Climate-Reports/Energy-Revolution-2015/

[3] Der Internationale Warschau Mechanismus (WIM) ist eine bei der Vertragsstaatenkonferenz 2013 in Warschau beschlossene Institution unter dem Dach der Klimarahmenkonvention zum Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten. Der WIM soll zu einer verbesserten Schadens- und Risikokenntnis beitragen, die Zusammenarbeit der Staaten bei der Schadensminimierung und –bewältigung fördern und selbst dazu beitragen, betroffene Staaten zu unterstützen.

[4] Im „Cancún Adaptation Framework (CAF)“ wird festgestellt, dass Anpassung und Minderung in der Klimarahmenkonvention gleichrangig sind. Ziel des CAF ist die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit. Das CAF gründet auf den fünf Säulen Prinzipien, Umsetzung, institutionelle Verankerung, Unterstützung und Stakeholder-Partizipation.

[5] Siehe Anm. 3


Zur Initiative für ökologische und gerechte Entwicklung TRANSFORM gehören

  • Brot für die Welt
  • BUND
  • Germanwatch
  • Greenpeace
  • Misereor
  • WWF