Zugang zu wirksamer Abhilfe: Wie können Betroffene ihr Recht in Deutschland einfordern?

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Kapitel 6 aus dem Bericht "Globales Wirtschaften und Menschenrechte. Deutschland auf dem Prüfstand"

Dieses Kapitel befasst sich mit den staatlichen Abhilfe-, sprich Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen in Deutschland.

Der erste Teil des Kapitels untersucht die gerichtlichen Abhilfeverfahren (6.1). Der zweite Teil beleuchtet die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als zentralen außergerichtlichen Beschwerdemechanismus (6.2). Dabei werden konkrete Anregungen gegeben, wie die vorhandenen Möglichkeiten im Sinne eines effektiven und funktionierenden Rechtsschutzes und eines wirksamen OECD-Beschwerdemechanismus verbessert werden sollten. Einen weiteren wichtigen außergerichtlichen Beschwerdemechanismus stellen die nationalen Menschenrechtsinstitute dar, die dieser Bericht jedoch nicht weiter behandelt. Die mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestatteten Institute nehmen eine Art Mittlerrolle zwischen gerichtlichen und betrieblichen Beschwerdemechanismen ein.

Das PDF "Kapitel 6" finden Sie im Downloadbereich unten.

Mehr zu Beschwerdemechanismen auf Unternehmensebene ist in Kapitel 5.5 des Berichts zu finden (s. Link "Vollständiger Bericht Globales Wirtschaften und Menschenrechte").

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