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Ambitionierter Abschlussbericht: Regierung sollte mit Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode beginnen / Empfehlungen zu Investitionen aus öffentlichen Geldern und zukunftsgerichteten Berichtspflichten können wichtigen Rahmen für Transformation setzen

Germanwatch sieht im Abschlussbericht des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung gute Vorschläge für den Weg in eine nachhaltige und krisenfeste Zukunft des Wirtschafts- und Finanzstandorts Deutschland. Knapp zwei Jahre nach seiner Einberufung durch die Regierung hat der Beirat mit den Empfehlungen seines Berichts den Kurs gezeichnet, um Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance zu machen. „Mit diesem größtenteils ambitionierten, aber auch realistischen Empfehlungspaket ist dem Sustainable Finance-Beirat ein starker Anstoß zum notwendigen Wandel in Wirtschaft und Finanzwelt gelungen. Bei konsequenter Umsetzung der Empfehlungen werden sowohl die ökologischen Lebensgrundlagen als auch die Finanzmarktstabilität gesichert. Dies bedeutet auch eine große Chance, um die deutsche Wirtschaft fit für den internationalen Wettbewerb der Transformation zu machen”, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch und Mitglied des Beirats.

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Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte richtet sich gegen 33 Staaten – darunter auch Deutschland / Sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal fordern stärkere Reduzierung von Emissionen, um ihre Menschenrechte zu schützen / Im Rahmen der nun beantragten Intervention von Germanwatch und FFF sollen zusätzliche Expertise und Argumente in das Verfahren eingebracht werden

Germanwatch hat gemeinsam mit Fridays for Future Deutschland heute einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, um einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen als Streithelfer beizutreten. Sie unterstützen damit offiziell das Anliegen der jungen Klägerinnen und Kläger. Die Klage richtet sich gegen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große europäische Emittenten. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der klagenden Jugendlichen ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Sie berufen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die nach ihrer Interpretation die europäischen Regierungen zu einer Reduktion von Treibhausgasen innerhalb ihrer Grenzen sowie zu einer Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden, verpflichtet.

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Erster Schritt für besseren Schutz der Menschenrechte – aber Kritik an nur anlassbezogener Überprüfung in tiefergehender Lieferkette und Beschränkung auf große Konzerne

Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.

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Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland sowie Menschen aus Nepal und Bangladesch reichen Erwiderung zu Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundestag ein/ Mit ihren Verfassungsbeschwerden fordern sie von der Bundesregierung wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad – nur so seien ihre Grundrechte geschützt/ Organisationen Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützen sie dabei.
Klägerinnen und Kläger verleihen in Erwiderungen ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Berufsfreiheit und Eigentum effektiv vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise bitten sie das Bundesverfassungsgericht, zeitnah in die Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerden einzusteigen und zu entscheiden, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist.
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Merkel-Johnson-Gespräch am Montag: Neuer Prozess zur Erhöhung der Klima-Finanzhilfen an arme Länder muss von Deutschland und Großbritannien gestartet werden / 100 Milliarden-Dollar-Ziel ist 2020 offenbar verfehlt worden

Germanwatch erwartet für das am Montag stattfindende Gespräch zwischen Bundeskanzlerin Merkel und dem britischen Premierminister Johnson eine Vereinbarung, wie die beiden Regierungschefs den internationalen Prozess zur Erhöhung der künftigen Klimafinanzierung gemeinsam umsetzen wollen. Kanzlerin Merkel hatte im Rahmen des jüngsten Klimagipfels am 12. Dezember angekündigt, dass sie sich für einen solchen Prozess einsetzen werde. „Wir erleben immer wieder, wie groß die Erwartungshaltung in der internationalen Gemeinschaft ist, dass Kanzlerin Merkel ihre Ankündigung zum internationalen Prozess für die Klimafinanzierung nun umsetzt. Premier Johnson hat bereits eine ambitionierte Erhöhung der Klimafinanzierung Großbritanniens angekündigt und er ist Gastgeber des nächsten UN-Klimagipfels und des G7-Gipfels. Er wäre daher der ideale Partner für den Start eines solchen Prozesses“, sagt Christoph Bals.

Germanwatch in den Medien (Auswahl)

Handelsblatt
Sieben Hindernisse für ein europäisches Schienennetz
zur Bahnsektor-Erklärung


Tagesspiegel Background Energie & Klima
Die CDU muss ihr klimapolitisches Profil schärfen
Gastbeitrag von Simon Wolf


Deutschlandfunk
G7 will Kohleausstieg bis 2035
mit David Ryfisch


ZDF heute
Eine Welt ohne Kohle: Wer soll es bezahlen?
zum Petersberger Klimadialog


WDR 5
Das EU-Lieferkettengesetz kommt: Was bringt es?
Mit Finn Robin Schufft


ZDF heute
EU-Klimaziel für 2040: Messlatte erreicht?