Richtungsweisender Konsens zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen
In den letzten Jahren hat sich die Sorgfaltspflicht der Unternehmen (due diligence) als das maßgebliche Konzept von unternehmerischer Verantwortung entwickelt, insbesondere wenn es um die Verantwortung für die Menschenrechte geht. Als menschenrechtliche Sorgfaltspflicht hielt sie 2011 Einzug in die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im selben Jahr ebenfalls in die überarbeiteten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Und auch der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung 2016 verabschiedet hat, bezieht sich im Kern auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht der Unternehmen. Eine Herausforderung besteht allerdings darin, dass es noch viele Unklarheiten gibt, was diese Sorgfaltspflicht wirklich bedeutet.