Schutzlücken schließen: Rechtszugang für Betroffene aus dem Ausland verbessern

Cover Schutzlücken
Steckbrief zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien - von CorA-Netzwerk, Forum Menschenrechte, Germanwatch

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte geben international anerkannte Empfehlungen, wie Staaten ihre menschenrechtlichen Schutzpflichten im Bereich Wirtschaft umsetzen sollten und welche Verantwortung die Unternehmen selbst tragen. Als einen Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln verschaffen, damit wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverstöße untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden. Der Steckbrief zeigt auf, dass der Zugang zu einer unabhängigen Justiz auch die Aufhebung von Hürden erfordert, wie sie aktuell in der deutschen Zivil- und Strafprozessordnung festgeschrieben sind.

Menschen im Ausland, deren Rechte direkt oder indirekt durch deutsche Unternehmen verletzt worden sind, stoßen auf große Schwierigkeiten, wenn sie ihre Rechte einklagen möchten – auch in Deutschland. Der Steckbrief behandelt unter anderem die folgenden Aspekte:

  • Keine gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfalt
  • Beweisschwierigkeiten
  • Fehlende Zuständigkeit der Gerichte
  • Keine Möglichkeit von Sammel- und/oder Verbandsklagen
  • Hohe Verfahrenskosten

 

Autor:innen
Johanna Kusch
Publikationsdatum
Seitenanzahl
4