Stellungnahme: Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) markiert neue Ära der Berichterstattung, die die Anforderungen einer Transformation unter Zeitdruck adressiert
Am 16. Oktober 2024 fand im Rahmen der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung statt, zu der die Vorstandvorsitzende von Germanwatch Silvie Kreibiehl als Sachverständige geladen war.
Die vorliegende Stellungnahme wurde von Germanwatch anlässlich der Sitzung des Rechtsausschusses eingereicht und stellt unsere Positionen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Allgemeinen dar, geht aber auch auf Einzelheiten der Transposition der EU-Richtlinie in deutsches Recht ein.
Die CSRD adressiert die neuen Rahmenbedingungen eines Wirtschaftens in Zeiten der dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation, löst die Probleme mangelhafter Konsistenz und Vergleichbarkeit von Berichterstattung und trägt bereits jetzt dazu bei, dass die Transformation an Fahrt gewinnt.
Wir betonen in unserer Stellungnahme: Nachhaltigkeitsrisiken sind finanzielle Risiken. Die CSRD ist ein wirkungsvolles Instrument für Unternehmen, resiliente Geschäftsmodelle aufzubauen, bestehende Strategien und Geschäftspraktiken zu überprüfen und sich damit gegenüber den Folgen des Klimawandels und angesichts der Risiken und Chancen der Transformation robust aufzustellen.