Meldung | 25.06.2024

Solarstandard für Gebäude ist ein dreifacher Gewinn

Studie zeigt: Bundesweiter Solarstandard bietet Vorteile für Mietende, Vermietende sowie Klima- und Naturschutz
Häuser mit Solarmodulen auf dem Dach

Eine Reihe von Mehrfamilienhäusern in Freiburg, die Solarmodule auf dem Dach installiert haben. 

Gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR), dem BUND, dem WWF, der Deutschen Umwelthilfe und dem NABU hat Germanwatch das Fraunhofer ISE mit einer Studie zur Einführung eines bundesweiten Solarstandards in Deutschland beauftragt. 

Die Einführung eines Solarstandards für gewerbliche Neubauten ist bereits im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegt, eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Ein Solarstandard für gewerbliche Gebäude ist aus unserer Sicht nicht ausreichend, sondern sollte auch private Gebäude bei Neubau, Umbau und Sanierung einschließen. 

Die Studie führt eine wirtschaftliche Analyse eines Solarstands für drei Größenklassen von Mehrfamilienhäusern, drei Geschäftsmodelle und unterschiedliche Nutzungskonzepte von Sektorkopplungstechnologien durch. Die analysierten Geschäftsmodelle sind Mieter:innenstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing. 

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich die Einführung eines bundesweiten Solarstandards sowohl für Mietende als auch für Gebäudeeigentümer:innen lohnt. Zudem kann durch einen größeren Zubau von Dachanlagen der Druck auf Freiflächen reduziert werden. Ein Solarstandard führt also zu einer Win-Win-Win-Situation für Mietende, Vermieter:innen sowie Klima- und Naturschutz. 

  1. Aus der Studie werden folgende Schlussfolgerungen abgeleitet: 
  2. PV lohnt sich sowohl für Anlageneigentümer:innen als auch für Bewohner:innen
  3. Bewohner:innen können von einem Solarstandard profitieren
  4. Sektorkopplungstechnologien sind sinnvoll
  5. Für Bewohner:innen sind die Modelle Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing wichtig
  6. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kann als „Zwischenschritt“ zum Energy Sharing gesehen werden
  7. Anlageneigentümer:innen und Bewohner:innen können unterschiedliche Interessen vertreten