Gutachten zur Legitimation des DRSC in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anforderungen an eine Anpassung der Rechtsgrundlage
Das vorliegende Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Günther sowie der simanovski-Kanzlei für faires Wirtschaften wurde von Germanwatch und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Auftrag gegebenen. Das Gutachten überprüft, ob das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ein ausreichendes Mandat hat, um die Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien beim Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vertreten. Nach Ansicht der auftraggebenden Organisationen kann das Gutachten einen konstruktiven Beitrag zur laufenden Verbändeanhörung des Bundesjustizministeriums leisten. In der Konsultation geht es um die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen neu regelt. In diesem Rahmen wird auch das Handelsgesetzbuch (HGB) angepasst. Im HGB (Paragraph 342q) wird der Auftrag des DRSC geregelt.