Pressemitteilung | 15.04.2024

Ampel-Koalition darf sich nicht aus klimapolitischer Verantwortung stehlen

Germanwatch enttäuscht von Einigung beim Klimaschutzgesetz / Klimabilanz der Ampel-Koalition hängt an Maßnahmen zur Erreichung des 2030-Ziels in allen Sektoren / Neuer Nachsteuerungsmechanismus muss effektiv ausgestaltet werden
Pressemitteilung

Berlin (15. April 2024). Die heute bekannt gewordene Einigung der Ampel-Koalition auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes ist aus Sicht der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch ein großer politischer Rückschritt. „Die Bundesregierung will sich damit selbst einen Freibrief erteilen, in dieser Legislaturperiode keine Klimaschutzmaßnahmen mehr verabschieden zu müssen. Das ist fatal, weil die Zielerreichung 2030 alles andere als abgesichert ist, wie der Expertenrat für Klimafragen heute noch einmal deutlich herausgestellt hat. Die Bundesregierung sollte als Reaktion auf den Expertenrat-Bericht das eigene Maßnahmen-Programm kritisch auf den Prüfstand stellen und für ein sicheres Erreichen der 2030-Ziele nachsteuern. Dazu muss vor allem der Verkehrssektor endlich liefern. Nur dann kann die klimapolitische Bilanz der Ampel-Koalition in der Gesamtschau positiv ausfallen. Olaf Scholz bleibt in der Verantwortung, alle seine Ministerinnen und Minister dazu zu verpflichten, ihre Sektoren auf Kurs zur Klimaneutralität zu bringen. Sonst sind künftig Wohlstand und Sicherheit gefährdet. Daran ändert auch eine Klimaschutzgesetz-Novelle nichts“, sagt Simon Wolf, Leiter des Bereichs Deutsche und Europäische Klimapolitik bei Germanwatch.

„Zu den wenigen Lichtblicken in der angestrebten Reform gehört die frühzeitige Weitung des Blicks auf das deutsche Klimaschutzziel bis 2040 sowie der stärkere Bezug auf die sektorspezifischen Ziele im Rahmen der EU-Lastenteilung. Das erhöht die Transparenz und macht klimapolitische Fehlsteuerung frühzeitig sichtbar. Entscheidend ist aber die Ausgestaltung des angekündigten neuen und verbindlichen Nachsteuerungsmechanismus. Die einzelnen Ministerien dürfen dabei nicht aus der Verantwortung entlassen werden, weil nur ein entschlossenes Handeln in allen Sektoren ein Erreichen der Klimaziele möglich macht und die Notwendigkeit von radikaleren Klimaschutz-Maßnahmen nach 2030 verhindert. So hatte es das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluss aus 2021 angemahnt. Ob die angekündigte Änderung  mit ungenügendem Nachsteuerungsmechanismus überhaupt verfassungsrechtlich tragbar ist, muss jetzt am konkreten Gesetzestext eingehend geprüft werden“, so Wolf.