ABGESAGT: Neue Regulierung, neue Möglichkeiten: Mit Lieferkettengesetzen zu mehr Umweltverantwortung von Unternehmen?
Mit Recht das Klima retten?
Urheber/in: Ines Maier. CC-BY-SA 2.0
Folge 3 der diesjährigen Online-Seminarreihe "Mit Recht das Klima retten"
Über lange Zeit wurden unternehmerische Sorgfaltspflichten vor allem als Instrument zur Achtung der Menschenrechte gesehen. Das hat sich in den letzten Jahren geändert: Gesetze für Unternehmensverantwortung werden verstärkt auch im Kontext von Umwelt- und Klimaschutz diskutiert.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Mit ihm werden Unternehmen auch zu gewissen umweltbezogenen Maßnahmen verpflichtet. Die aktuell verhandelte EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) könnte die Umwelt- und Klimapflichten von Unternehmen noch ausweiten und die Möglichkeiten einer zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen vergrößern. In Frankreich dagegen ist bereits seit 2017 ein Sorgfaltspflichten-Gesetz in Kraft, auf dessen Grundlage Unternehmen bereits jetzt wegen unzureichender Umweltmaßnahmen verklagt werden.
Welche konkreten neuen Möglichkeiten und Klagewege ergeben sich durch diese Gesetze, um mehr Umweltschutz von Unternehmen einzufordern? Und welche Aussicht auf Erfolg haben solche Klagen in der Praxis?
Mit
- Théa Bonfour, Juristin bei der französischen Nichtregierungsorganisation Sherpa
- David Krebs, Kanzlei Geulen & Klinger
- Finn Schufft, Referent für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch
Moderation: Johanna Sydow, Heinrich-Böll-Stiftung
In englischer und deutscher Sprache mit Simultanübersetzung.
Weitere Folgen der Online-Seminarreihe finden Sie hier
Kontakt:
Annette Kraus
Referat Internationale Umweltpolitik
E kraus@boell.de