Meldung | 13.03.2023

Rechtsbruch beim Klimaschutz

Ein neues Gutachten zeigt, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz verletzt
Autos auf einer Straße

Verfehlt: Im Verkehrsektor wurden die Klimaziele für 2021 nicht erreicht, ebenso im Gebäudesektor.

Ein von Germanwatch in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Günther (Hamburg) macht deutlich, dass die Bundesregierung als Ganzes gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen hat. Die Regierung hat es demnach versäumt, die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen Emissionsminderungsziele sicherzustellen. Bundeskanzler Olaf Scholz muss nun handeln.



Der Hintergrund: Das Klimaschutzgesetz legt fest, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral sein soll. Jährliche Emissionsziele für einzelne Sektoren sollen sicherstellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Im April 2022 hat der Expertenrat für Klimafragen allerdings festgestellt, dass in den Sektoren Gebäude und Verkehr im Jahr zuvor die zulässigen Emissionsmengen überschritten wurden. In Reaktion legten die zuständigen Fachministerien im Sommer 2022 jeweils ein Maßnahmenprogramm vor. Die Programme reichen laut Urteil des Expertenrats jedoch nicht aus, um die Emissionsziele im Jahr 2023 wieder einzuhalten.



Das Gutachten der Kanzlei Günther zeigt nun, dass es die Verantwortung der gesamten Bundesregierung gewesen wäre, bis spätestens Ende 2022 ein Sofortprogramm auf den Weg zu bringen, um diese Mängel abzustellen. Die Bundesregierung hat ein solches Sofortprogramm mehrfach angekündigt – verabschiedet ist es bis heute nicht. Letztlich, das betonen die Verfasser:innen des Gutachtens, liegt es in der Verantwortung des Bundeskanzlers, rechtzeitig einen zielführenden Beschluss herbeizuführen.