Habeck muss Energie in Bürgerhand stärken
Ein von über 30 Umwelt- und Bürgerenergie-Verbänden sowie Unternehmen gezeichneter offener Brief fordert Klima- und Umweltministerium auf, das Osterpaket neu zu schnüren und das Konzept Energy Sharing zu nutzen, um sich aus der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu befreien. Energy Sharing - die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom im Verteilnetz - ermögliche einen beschleunigten und naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien unter Beteiligung möglichst vieler Menschen. Die Unterzeichner:innen fordern die Ampelkoalition auf, die historische Chance der großen EEG-Novelle im Osterpaket nicht zu verpassen und bereits jetzt einen gesetzlichen Rahmen für das Energy Sharing zu verankern.
Das dem Brief beigefügte gemeinsame Verbändepapier erläutert die vielfältigen Chancen von Energy Sharing aus der Sicht von Bürger:innen, Kommunen und Unternehmen. Die Unterzeichner:innen erinnern die Bundesregierung an das Versprechen im Koalitionsvertrag, die Bürgerenergie zu stärken und dafür die bereits bestehenden europarechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Bislang strebt die Bundesregierung lediglich an, Bürgerenergie-Projekte bis 6 MW bzw. bis 18 MW bei Windenergieprojekten von der Verpflichtung zur Teilnahme an den Ausschreibungen auszunehmen. Alle anderen Akteur:innen müssen dieses aufwendige Verfahren durchlaufen, um eine finanzielle Förderung zu erhalten. Die breite unterzeichnende Allianz mahnt aber an, bei der Neuregelung der Definition der Bürgerenergiegesellschaft auch das Energy Sharing von Anfang an mit einzubeziehen.
Eine erfolgreiche Energiewende kann nur mit Einbindung und Teilhabe der Menschen vor Ort erreicht werden. Schließlich hat sich die Bundesregierung nicht weniger vorgenommen, als bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent Erneuerbarer Energien an einem, durch die Sektorenkopplung steigenden, Bruttostromverbrauch zu generieren. Für diese hohen Zubaumengen innerhalb kürzester Zeit braucht es die Akzeptanz und Investitionsbereitschaft der Menschen vor Ort. Das Modell Energy Sharing könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten. So sieht es auch die Europäische Union und verankerte dies bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Allerdings ist die Umsetzungsfrist für die europäische Richtlinie bereits am 30.06.2021 ohne eine entsprechende Änderung im deutschen Recht zugunsten des Energy Sharing abgelaufen. Das Bündnis Bürgerenergie hat aus diesem Grund im August letzten Jahres Eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Deutschland eingereicht. Zudem hat das Bündnis ein Konzeptpapier Energy Sharing vorgelegt, das nun als Grundlage für die Erarbeitung des gemeinsamen Papieres diente.