Pressemitteilung | 03.06.2008

UN-Beauftragter kritisiert Anwendung der OECD-Leitsätze.

Pressemitteilung

Berlin, 3. Juni 2008. Der UN-Sonderbeauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, kritisiert in seinem heute im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht die Umsetzung der OECD-Leitsätze. Insbesondere stellt er die Ansiedlung der nationalen Umsetzungsinstanzen (Nationalen Kontaktstellen) in Abteilungen infrage, die gleichzeitig für die Wirtschaftsförderung zuständig sind, weil dort ein Interessenskonflikt gegeben sei. Bislang ist beispielsweise die deutsche Nationale Kontaktstelle im Bundeswirtschaftsministerium in der Abteilung für Auslandsinvestitionen angesiedelt. Damit entspricht auch die Struktur der deutschen Umsetzungsinstanz genau der Praxis, die vom UN-Sonderbeauftragten, aber auch seit langer Zeit von vielen NGOs, als nicht hilfreich bezeichnet wird.

"Die Nationale Kontaktstelle in Deutschland muss endlich anders verankert und umstrukturiert werden. Wir setzen uns seit langem für eine Struktur ein, die unabhängiger von außenwirtschaftlichen Interessen gestaltet ist", sagt Cornelia Heydenreich, Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.

Die Nationale Kontaktstelle in Deutschland hat sich aus Sicht der NGOs zu wenig für die Einhaltung der OECD-Leitsätze engagiert und die Potenziale dieses Instruments nur unzulänglich nutzt. "Wir halten die Strukturänderungen in den Niederlanden, die inzwischen eine Multi-Stakeholder-Struktur hat, auch in Deutschland für richtungsweisend", unterstreicht Kristina Steenbock, stellvertretende Vorsitzende von Germanwatch.

Die OECD-Leitsätze sind das derzeit am weitesten gehende internationale Instrument zur Förderung globaler Unternehmensverantwortung. Allerdings werden die Potenziale dieses Instruments nicht genügend ausgeschöpft. Dies kritisiert der Abschlussbericht des Sonderbeauftragten der UN für Wirtschaft und Menschenrechte, der nun im UN-Menschenrechtsrat diskutiert wird.

Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen empfehlen die Unterzeichnerstaaten den auf oder von ihrem Territorium aus tätigen Unternehmen, die OECD-Verhaltensstandards zu Menschen- und Arbeitsrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung einzuhalten. Eine Schlüsselrolle für die Umsetzung der OECD-Leitsätze sowie deren Anwendbarkeit in konkreten Beschwerdefällen kommt den Nationalen Kontaktstellen (NKS) zu.
 

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  • Cornelia Heydenreich, Germanwatch, heydenreich@germanwatch.org, 030/2888 3564, 0179/783 5551