Blogpost | 13.05.2021

"Klimaneutralität bekommt Verfassungsrang"

Silvie Kreibiehl, Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, über die Bedeutung der Entscheidung aus Karlsruhe in der Klima-Verfassungsbeschwerde
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Am 29. April hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden, dass das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber eine Neufassung bis spätestens 2022 vorlegen muss.

Wie ordnet die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch dieses – abwechselnd als bahnbrechend oder historisch bezeichnete – Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein?
Aus unserer Sicht ist das Urteil bahnbrechend und historisch zugleich. Die Entscheidung erhebt die Pariser Temperaturziele und das Erreichen von Klimaneutralität in Verfassungsrang: Artikel 20a des Grundgesetzes, der „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ schützt, bekommt Zähne und wird zum Prüfmaßstab staatlichen Handelns. Klimaschutz wird auch zum einklagbaren Menschenrecht: Der Gesetzgeber wird zur intertemporalen Freiheitssicherung aufgefordert, also zu einer gerechten Aufteilung der Treibhausgas-Minderungslast zwischen gegenwärtigen und jungen sowie künftigen Generationen. Er muss den Übergang zur Klimaneutralität rechtzeitig und wissenschafts- beziehungsweise budgetbasiert einleiten und darf gerade keinen „Klimaschutz ins Blaue hinein“ betreiben. Die Regierung kann künftig nicht mehr wie bisher rhetorisch auf das 1,5-Grad-Ziel verweisen und gleichzeitig die wissenschaftlich unterlegten, weitreichenden und dringenden Reduktionsminderungen verschieben. Wo 1,5 Grad drauf steht, muss dann auch 1,5 Grad drin sein.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt mit seiner Entscheidung eine zeitgemäße Neubestimmung des Freiheitsbegriffs in der Klimakrise vor. Aus der Verpflichtung des Staats, die Freiheitschancen der jungen Generation auch für die Zukunft zu schützen, ergibt sich eine Verpflichtung, in der Gegenwart mehr Klimaschutz zu betreiben. Dieses Urteil kann auch für andere irreversible Umweltprobleme – etwa den Verlust der Biodiversität – enorme Konsequenzen haben.

Was bedeutet das Urteil für Germanwatch als Organisation mit globaler Perspektive?
Es ist sehr wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht die internationale Verantwortung Deutschlands für das globale Klimaproblem betont hat und internationale Kooperation für den globalen Klimaschutz verlangt – was aber gerade nicht bedeutet, dass der Staat „sich seiner Verantwortung […] durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen“ kann. Das BVerfG hat zudem die Beschwerdebefugnis von Betroffenen des Klimawandels aus dem globalen Süden anerkannt, auch wenn es die Frage extraterritorialer Geltung von Schutzpflichten letztlich offenlässt. Damit sind in diesem Beschluss sehr viele juristische Weichenstellungen geschaffen, die es in Zukunft einfacher machen werden, angemessene Klimapolitik durchzusetzen.

Welche Rolle spielte Germanwatch in dem Gerichtsverfahren und wie hat Germanwatch die jungen Kläger*innen unterstützt?
Das Bundesverfassungsgericht hat über insgesamt vier Klimaklagen entschieden, eine davon haben wir unterstützt, gemeinsam mit den Organisationen Greenpeace und Protect the Planet. Kläger waren neun junge Menschen, die vom Klimawandel betroffen sind. Wir haben fachliche und juristische Unterstützung organisiert und die Öffentlichkeit informiert. Die Begleitung von Klimaklagen ist ein wichtiger Teil der Germanwatch-Strategie, um zu einer der globalen Klimakrise angemessenen Klimapolitik zu kommen. Daher freuen wir uns natürlich sehr, wie viele unserer rechtlichen Argumente vom Gericht aufgegriffen wurden, insbesondere dass wir heute ausreichend und rechtzeitig handeln müssen, um Freiheitseinschränkungen in der Zukunft zu vermeiden.

Der Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein gemeinsamer Erfolg der Klimabewegung. Ich bin allen mutigen Kläger*innen, den hervorragenden Jurist*innen und den verschiedenen Organisationen, die die vier Klagen unterstützt haben, sehr dankbar. Dieser juristische Erfolg wäre auch nicht möglich gewesen ohne die Vorarbeit in vielen anderen Klimaklagen, die in dem Beschluss zitiert werden. Und sie wäre nicht möglich gewesen ohne Fridays for Future, die das gesellschaftliche Problembewusstsein für die existenzbedrohende Natur der Klimakrise für die junge und kommende Generationen geschärft haben. Dieser Erfolg hat wirklich viele Mütter und Väter.

Die Karlsruher Verfassungsrichter*innen waren in ihrem Urteil sehr deutlich. Welche Maßnahmen muss die jetzige und auch die künftige Bundesregierung nach diesem Urteil ergreifen, damit der Staat seiner Schutzplicht nachkommt und das Klima über das Jahr 2030 hinaus effektiv geschützt werden kann?

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert in Bezug auf die teilweise Verfassungswidrigkeit des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit dem Treibhausgasbudget. Daher sollte das KSG, insbesondere die Minderungsziele beziehungsweise der Minderungspfad hin zu Klimaneutralität, auf einen wissenschaftsbasierten Ansatz umgestellt werden – mit einem Paris-kompatiblen Treibhausgasbudget im Zentrum. Das Gericht drängt dabei auf Orientierung am 1,5-Grad-Limit und verpflichtet auf das „well below 2“(1,75-Grad)-Limit. Es weist jedoch darauf hin, dass aufgrund wissenschaftlicher Unsicherheiten in Bezug auf die Bestimmung des verbleibenden Treibhausgasbudgets politische Ermessensspielräume bestehen. Deswegen gibt das Gericht nicht einfach ein Budget beziehungsweise einen Minderungspfad vor – diesen muss der Gesetzgeber festlegen und nachvollziehbar begründen. Auf Grundlage des Budgets lassen sich dann Ziele für Jahre und Sektoren ableiten. Zu einem wissenschaftsbasierten Ansatz würde auch gehören, den Expertenrat für Klimafragen zu stärken. Dieser sollte regelmäßig prüfen, ob das Budget den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen noch angemessen ist, ob die Maßnahmen voraussichtlich ausreichen werden, ob Spielräume für schnellere Reduktionen bestehen.

Auf der Grundlage dieses Systemwechsels zu einem Budgetansatz brauchen wir aber auch Sofortmaßnahmen von der jetzigen Bundesregierung und dann ein ambitioniertes 100-Tage-Programm der nächsten Bundesregierung, die schnell die Emissionen drücken. Das Urteil macht sehr deutlich, dass wir jetzt sofort mehr Klimaschutz brauchen, weil wir uns sonst bereits 2030 in einer Situation befinden könnten, in der das verbleibende Treibhausgasbudget so gering wäre, dass erhebliche Freiheitseinschränkungen drohen.

In den nächsten Wochen wird es vor allem wichtig sein, dass die verschärften Ziele auch auf die einzelnen Sektoren runtergebrochen werden, wie es im Entwurf aus dem Umweltministerium vorgesehen ist und von Kanzlerin Merkel beim Petersberger Klimadialog angekündigt wurde. Neben den neuen Zielen brauchen wir aber ein Sofortprogramm an Maßnahmen, das die Emissionen sofort senkt. (Silvie Kreibiehl, Germanwatch)

Wie bewertet Germanwatch die Pläne der Bundesregierung, das Klimagesetz nach dem Richterspruch aus Karlsruhe zu überarbeiten?
Die jetzt angekündigten Verschärfungen – 65 Prozent Reduktion bis 2030, 88 Prozent bis 2040 und Klimaneutralität bereits 2045 – sind große Schritte in die richtige Richtung, die vor dem Urteil mit dieser Bundesregierung politisch undenkbar gewesen wären. Auch diese Zielverbesserung bringt  Deutschland aber noch nicht auf einen Pfad zur Einhaltung des in Paris vereinbarten 1,5-Grad-Limits. Die nächste Bundesregierung wird da nachlegen müssen, durch Verschärfungen hier und ergänzend durch Klima- und 100-Prozent-Erneuerbare-Energie-Partnerschaften mit armen Ländern und Ländern mit schlechtem Kapitalmarktzugang, um gemeinsam möglich ist das 1,5-Grad-Limit abzusichern.

In den nächsten Wochen wird es vor allem wichtig sein, dass die verschärften Ziele auch auf die einzelnen Sektoren runtergebrochen werden, so wie es im Entwurf aus dem Umweltministerium vorgesehen ist und von Kanzlerin Merkel beim Petersberger Klimadialog angekündigt wurde. Neben den neuen Zielen brauchen wir aber ein Sofortprogramm an Maßnahmen, das die Emissionen sofort senkt. Also ein beschleunigtes Abschalten der ältesten Kohlekraftwerke, einen Ausbau-Turbo für die Erneuerbaren Energien, Speicher und Stromnetze, ein Tempolimit und so weiter. Das folgt aus der Budgetlogik, die das Verfassungsgericht zugrunde legt: Entschiedene Reduktionen jetzt erlauben später den notwendigen Spielraum – und bewahren damit die Freiheitsräume der jungen und künftiger Generationen. 

Was das Verfassungsgericht im größten Mitgliedstaat beschließt und wie dessen Regierung dann den Klimaschutz verschärft, bleibt nicht ohne politische Rückwirkung für die EU. Diesen Sommer erwarten wir eine Reihe von Vorschlägen der EU-Kommission zur Umsetzung des neuen EU-Klimaziels für 2030 – das sogenannte Fit-for-55-Paket. Und bei jeder einzelnen dieser Verordnungen und Richtlinien stellt sich die Frage, ob sie ausreichend ambitioniert ausgestaltet sind, um künftige Generationen zu schützen. (Silvie Kreibiehl, Germanwatch)

Im März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Grundrechtsschutz auf EU-Ebene für Betroffene der Klimakrise verweigert und die Klage als unzulässig abgelehnt. Die Begründung der Kläger*innen war in etwa dieselbe wie die derjenigen, die Klage beim deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wie ist das im Lichte des BVerfG-Urteils einzuschätzen? Besteht nun auch Hoffnung, auf europäischer Ebene Erfolge zu erzielen - wenn nicht juristisch, dann wenigstens politisch?
Der EuGH hat sich mit seiner jüngsten Entscheidung, die die Zulässigkeit der Klage der vom Klimawandel Betroffenen verneint, nicht als auf der Höhe der Zeit erwiesen. Die Luxemburger Richter*innen haben die Klagebefugnis mit Hinweis darauf verneint, dass die Kläger*innen schließlich nicht besonders/exklusiv betroffen seien, da die Auswirkungen des Klimawandels jeden betreffen. Dies ist eine überholte und angesichts einer sich zunehmend verschärfenden Klimakrise höchst problematische Rechtsauffassung, denn sie läuft auf folgende paradoxe Situation hinaus: Je umfassender das Problem und je mehr Menschen von der Klimakrise betroffen sind, desto weniger groß die Rechtsschutzmöglichkeit. Dem schließt sich das BVerfG nicht an, sondern hält fest: „Allein der Umstand, dass eine sehr große Zahl von Personen betroffen ist, steht einer individuellen Grundrechtsbetroffenheit nicht entgegen.“

Das Ausrufezeichen, das Karlsruhe mit seiner Entscheidung gesetzt hat, könnte durchaus dazu beitragen, dass ein solcher Fall in ein paar Jahren auch in Luxemburg anders beurteilt wird. Vor allem aber ist klar: Was das Verfassungsgericht im größten Mitgliedstaat beschließt und wie dessen Regierung dann den Klimaschutz verschärft, bleibt nicht ohne politische Rückwirkung auf die EU. Diesen Sommer erwarten wir eine Reihe von Vorschlägen der EU-Kommission zur Umsetzung des neuen EU-Klimaziels für 2030 – das sogenannte Fit-for-55-Paket. Und bei jeder einzelnen dieser Verordnungen und Richtlinien stellt sich die Frage, ob sie ausreichend ambitioniert ausgestaltet sind, um künftige Generationen zu schützen. Das Urteil aus Karlsruhe und die neuen Positionen der Bundesregierung sind da natürlich Rückenwind für ambitionierteren Klimaschutz.

„Wir gehen davon aus, dass diese bisher weitgehendste Entscheidung eines Verfassungsgerichts weltweit auch vielen anderen Klimaklagen auf der ganzen Welt Rückenwind gibt.“ (Silvie Kreibiehl, Germanwatch)

Germanwatch unterstützt noch weitere Klagen: einen peruanischen Bergführer vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen den Kohlekonzern RWE und sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen 33 europäische Staaten. Welche Konsequenzen könnte das Urteil für andere anhängige Klimaverfahren haben? Wie ist der Stand und wie geht es weiter?
Der Fall von Saúl Luciano Lliuya ist ein Beispiel dafür, wie sehr man in juristischen Auseinandersetzungen für das Klima einen langen Atem braucht. Denn die Klage des peruanischen Bergführers und Kleinbauern ist jetzt seit über fünf Jahren anhängig. Auch Germanwatch und die Stiftung Zukunftsfähigkeit, die den Kläger unterstützen, können das nur dank vieler Spenden und Unterstützer*innen so lange durchhalten. Saúl Luciano Lliuya fordert in seiner Zivilklage vom Energiekonzern RWE die Finanzierung von Schutzmaßnahmen an einem aufgrund der Gletscherschmelze rasant wachsenden See, der sein Eigentum und seine Lebensgrundlagen bedroht – und zwar gemäß des Anteils von RWE an der menschgemachten Erderhitzung, das wären etwa 0,5 Prozent.

Ein Riesenerfolg ist bereits jetzt, dass die Richter*innen am Oberlandesgericht Hamm Ende 2017 die Klage für juristisch schlüssig befunden haben. Seitdem ist der Prozess in der Beweisführung: Stimmen die Annahmen über den Beitrag von RWE zur Klimakrise? Verändert dieser Beitrag die Gefahrenlage vor Ort? Und wäre das Haus des Klägers von einer solchen Gefahr betroffen? Der zuständige Senat plant gemeinsam mit Gutachter*innen einen Ortstermin am Gletschersee durchzuführen. Durch die Coronakrise verzögert sich dieser Ortstermin jedoch immer weiter. Diese Klage ist anders gelagert als die Verfassungsbeschwerde – sie richtet sich nicht gegen den Staat, sondern direkt gegen das Unternehmen in Deutschland, das am meisten Treibhausgasemissionen freigesetzt hat. Aber auch in diesem Präzedenzfall sind wir guter Dinge, dass die Gerichte die Betroffenen des Klimawandels nicht schutzlos dastehen lassen werden. Denn dass das Gericht sogar einen Ortstermin in Peru plant, zeigt, wie ernst es den Fall nimmt.

Die Klage der portugiesischen Jugendlichen in Straßburg ist in ihrer rechtlichen Argumentation den deutschen Verfassungsbeschwerden ähnlicher. Die rechtlichen Argumente der von uns unterstützten Verfassungsbeschwerde haben wir im Rahmen einer sogenannten Streithilfe über unser europäisches Netzwerk Climate Action Network (CAN) in das Verfahren in Straßburg eingebracht. Rechtlich vertreten wird die Streithilfe von Roda Verheyen, die ja auch die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe rechtlich vertreten hat. Anfang Mai hat sie die Streithilfe eingereicht und mit der Argumentation des Verfassungsgerichts angereichert. Wir hoffen, dass die Argumentation auch in Straßburg Anklang finden wird und wir so die Möglichkeit haben, die jungen Portugies*innen in ihrem Kampf um eine menschenwürdige Zukunft zu unterstützen.

Insgesamt sind weltweit mehr als 30 Klimaklagen anhängig. In ihrem Beschluss haben die Bundesverfassungsrichter*innen ausführlich aus anderen Klagen und der dazu verfassten juristischen Literatur zitiert. Das zeigt, wie sehr auch grenzüberschreitend wahrgenommen wird, wie juristische Fragen rund um den Klimawandel entschieden werden. Wir gehen davon aus, dass diese bisher weitgehendste Entscheidung eines Verfassungsgerichts weltweit auch vielen der anderen Klimaklagen auf der ganzen Welt Rückenwind gibt.

Das Interview wurde von Ann Wehmeyer und Juliane Grüning vom Deutschen Naturschschutzring geführt. Es erschien am 12.Mai in einem Sondernewsletter des Deutschen Naturschutzrings und kann hier aufgerufen werden.