Klima-Verfassungsbeschwerde nimmt erste Hürde
Berlin (19. Juni 2020). Die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen gegen das Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme an Bundestag und -rat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen verschickt worden. Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde. Die Umweltorganisationen Germanwatch und Greenpeace, die die Beschwerde unterstützen, freuen sich mit den neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen, darunter die Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer, über diesen ersten Teilerfolg. Die Klägerinnen und Kläger sehen durch das unzureichende Klimaschutzgesetz ihre Grundrechte insbesondere als junge Menschen bedroht und hatten die Verfassungsbeschwerde im Februar eingereicht.
Vertreten werden die Beschwerdeführer von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen: „Aus unserer Sicht besteht jetzt eine gute Chance, dass die Beschwerde in Karlsruhe öffentlich verhandelt wird und das Bundesverfassungsgericht dann auch den Rahmen steckt für einen verfassungsgemäßen Emissionsreduktionspfad. Den bleibt das deutsche Klimaschutzgesetz nämlich schuldig."
In der Klage führen die Kläger an, dass die angestrebte Verringerung des Treibhausgasausstoßes um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht ausreicht, um ihre Grundrechte zu schützen und sich der Klimakrise wirksam entgegen zu stemmen.
Die Verfassungsbeschwerde wir von den Umweltorganisationen Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet unterstützt.