Parallelbericht an den UN-Sozialausschuss zur Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in Deutschland
Alle fünf Jahre überprüft der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN), ob die Unterzeichnerstaaten des UN-Sozialpaktes die im Pakt geschützten Rechte umsetzen. Dafür muss der Unterzeichnerstaat einen Staatenbericht einreichen. Nichtregierungsorganisationen können dem Sozialausschuss zusätzliche Informationen bereitstellen.
Im August 2018 hat Germanwatch gemeinsam mit weiteren NRO im Rahmen des Forum Menschenrechte einen Parallelbericht zu den sogenannten extraterritorialen Staatenpflichten eingereicht. Bei den extraterritorialen Staatenpflichten geht es um Verpflichtungen eines Staates, die Menschenrechte auch außerhalb seiner Staatsgrenzen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte betrifft das zum Beispiel den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, die Handels- und Investitionspolitik oder den Klimaschutz.
Mitte Oktober 2018 hat der Sozialausschuss der Vereinten Nationen in seinem Abschlussbericht zentrale Punkte aus dem NRO-Bericht aufgegriffen und entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen. Die am Parallelbericht beteiligten NRO erwarten jetzt, dass die Bundesregierung entsprechende Konsequenzen zieht.
Den Staatenbericht sowie alle weiteren von zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem Berichtsverfahren bereitgestellten Informationen (auf Englisch) finden Sie auf der Website des UN-Sozialausschusses.
Grundlegende Informationen auf Deutsch zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.