Pressemitteilung | 18.10.2018

UN-Ausschuss rügt Deutschland: Menschenrechtsstandards für Unternehmen zu unverbindlich

Gemeinsame Pressemitteilung von Brot für die Welt, FIAN, Germanwatch, MISEREOR, Urgewald, Terre des Hommes und CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung
Pressemitteilung

Berlin (18. Okt. 2018). Diese Woche hat der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN) seinen Abschlussbericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Der Ausschuss kritisiert darin die "ausschließlich freiwillige Natur der menschenrechtlichen Sorgfalt", wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschrieben wird. Deutschland solle gesetzlich sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte in Auslandsgeschäften achten und für Verstöße haftbar gemacht werden können. Auch in der Agrar-, Handels-, Investitions-, Klima- und Finanzpolitik monierte der Ausschuss die mangelnde Berücksichtigung der Menschenrechte durch die Bundesregierung.

Die Nichtregierungsorganisationen Brot für die Welt, FIAN, Germanwatch, MISEREOR, Urgewald, Terre des Hommes, Forum Menschenrechte und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, die im August einen eigenen "Schattenbericht" zum Thema vorgelegt hatten, begrüßen die UN-Empfehlungen und erwarten jetzt Konsequenzen: "Der Sozialausschuss hat klargestellt, das freiwillige Initiativen zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichen. Die Bundesregierung darf gesetzliche Vorgaben an die Unternehmen nicht länger verzögern", fordert Maren Leifker, Referentin für Menschenrechte von Brot für die Welt. "Ein Unternehmen muss auch für Schäden haften, die durch ausländische Tochterunternehmen oder Geschäftspartner verursacht werden, wenn die Verstöße erkennbar und vermeidbar waren."

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung nur dann gesetzlich tätig werden, wenn weniger als die Hälfte der deutschen Unternehmen bis 2020 Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfalt umsetzen. Der Sozialausschuss bemängelte, dass dies zu Regulierungslücken führt, wenn ein großer Anteil der Unternehmen die Menschenrechtsstandards nicht anwendet. "Maßgebend ist nicht, ob eine Mehrheit oder eine Minderheit der Unternehmen die Menschenrechte missachtet. Nach dieser Logik brauchten wir auch keine Gesetze gegen Diebstahl", erklärt Armin Paasch, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte von MISEREOR. "Selbst, wenn die Menschenrechtsverstöße deutscher Unternehmen nur wenige Menschen beträfen, müsste Deutschland ihr Recht auf Entschädigung und Wiedergutmachung gewährleisten."

Die Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass die Bundesregierung und die EU sich auch auf internationaler Ebene gegen verbindliche Menschenrechtsvorgaben wehren. "Bei der laufenden Verhandlungsrunde zu einem Völkerrechtsabkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, dem sogenannten UN Treaty, rechtfertigte die EU am Montag ihre Vorbehalte auch damit, dass viele ihrer Mitgliedsstaaten bereits Nationale Aktionspläne zu Wirtschaft und Menschenrechten verabschiedet haben", so Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland. "Freiwillige Instrumente sind jedoch unzureichend. Die Prüfung des UN-Sozialausschusses zeigt einmal mehr, dass auch der angeblich so ambitionierte deutsche Aktionsplan hinter den menschenrechtlichen Anforderungen zurückbleibt."