Blogpost | 10.09.2018

EU-Kriterienkatalog für nachhaltige Finanzen muss Menschenrechte von Anfang an einbeziehen

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Die EU-Kommission hat im Juni 2018 eine Expertengruppe zur Klassifizierung von nachhaltigen Finanzprodukten einberufen. Dass Menschenrechtsfaktoren im Mandat der Expertengruppe beinahe gänzlich fehlen, kritisiert Germanwatch in einem Offenen Brief zusammen mit zahlreichen weiteren internationalen Verbänden.


Die Debatte über nachhaltige Finanzen kommt in Fahrt. Dennoch gibt es nach wie vor große Herausforderungen. Eine zentrale Hürde betrifft die Verfügbarkeit von Informationen. Da einheitliche Standards fehlen, wissen Investor*innen oft nicht, welche Investitionen wirklich nachhaltig sind.

Um dieses Problem anzugehen, hat die EU-Kommission einen Prozess zur Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien angestoßen. Solche Kriterien (zusammengefasst in einer sogenannten „Taxonomie“) sollen dann – übersetzt in Standards oder Labels – nachhaltige Investitionsprodukte EU-weit einheitlich klassifizieren.

Im Mai 2018 legte die Kommission dazu einen Legislativvorschlag vor. Kurze Zeit später, im Juni 2018, beauftragte sie eine Expertengruppe, die gewünschte Taxonomie zu erstellen. Zunächst stehen Umweltaspekte im Vordergrund: Bis Anfang 2019 soll die Expertengruppe eine Taxonomie für Klimaschutzaktivitäten vorlegen und diese bis Jahresmitte 2019 um Klimawandelanpassung sowie um weitere umweltfreundliche Aktivitäten in den Bereichen Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Ökosysteme erweitern.

Ein zentraler Antrieb für diese Maßnahmen ist die Reaktion der globalen Politik auf den Klimawandel, insbesondere in Form des Pariser Klimaabkommens. Um die ambitionierten Ziele des Abkommens zu erreichen, spielt das Finanzwesen eine entscheidende Rolle: Zum einen müssen alle Kapitalflüsse kompatibel mit dem Klimaabkommen gemacht werden. Zum anderen bestehen große Investitionslücken im Klimaschutz und in der Anpassung an den Klimawandel.

Bisher wird das Finanzwesen diesen Erwartungen nicht gerecht. Gleichzeitig wird es in der öffentlichen Debatte um die Klima- und Nachhaltigkeitsziele oft vernachlässigt. Vor diesem Hintergrund ist die Berufung einer EU-Expertengruppe ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Grund zur Hoffnung besteht ferner, da dies nur ein Teil von den Maßnahmen ist, die die EU-Kommission in ihrem „Aktionsplan“ zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (Action Plan: Financing Sustainable Growth) vom März 2018 fordert. Auf den Vorschlägen einer „Hohen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen“ (High Level Expert Group on Sustainable Finance) aufbauend, geht der Aktionsplan unter anderem auch auf Nachhaltigkeit in Bezug auf Treuhänder- und Offenlegungspflichten ein.

Wenngleich die raschen politischen Entwicklungen begrüßenswert sind, hat das aktuelle Mandat der Expertengruppe signifikante Schwächen. Dies hebt ein Bündnis von 14 NGOs und Gewerkschaften in einem offenen Brief an die Kommission hervor. Auch Germanwatch ist Unterzeichner des Briefes. Menschenrechte müssen ein integraler Bestandteil von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sein. Finanzaktivitäten können umweltfreundlich sein – und dabei gleichzeitig Menschenrechte verletzen (wie es z.B. bei manchen Investitionen in Biotreibstoff- oder Staudammprojekte der Fall ist). Sollte die EU-Kommission dem aktuellen Plan folgen, wird die EU-Taxonomie Menschenrechte aber nicht ausreichend berücksichtigen: die Mindestschutzvorschriften im Mandat der Expertengruppe beschränken sich auf die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Zudem sind keine Menschenrechtsexpert*innen unter den 35 Mitgliedern der Expertengruppe.

Dies ist eindeutig unzureichend. Die unterzeichnenden Organisationen legen der Kommission mehrere dringende Schritte nahe:

  • Zunächst sollte der „do no harm“-Ansatz explizit auf Menschenrechtsstandards Bezug nehmen und damit über Umweltfaktoren hinausgehen.
  • Die beschriebenen Mindestschutzvorschriften sollten ebenfalls erweitert werden und maßgebliche internationale Menschenrechtsdokumente jenseits der ILO-Konventionen berücksichtigen.
  • Zusätzlich zu sektorübergreifenden Standards sollte die Taxonomie auch aktivitätsspezifische soziale Bedenken beinhalten.
  • Auch sollte die Relevanz personeller Expertise nicht vernachlässigt werden. In die Expertengruppe sollten Menschenrechtsexpert*innen mit permanentem Beraterstatus einbezogen werden. Die „Plattform für Nachhaltige Finanzen“, welche später die Implementierung und Überwachung der Taxonomie übernehmen wird, sollte von vorneherein Mitglieder mit Menschenrechtsexpertise einschließen.

Schließlich – und zusätzlich zum Einbezug von Menschenrechtsüberlegungen bei der Entwicklung der Umwelttaxonomie – drängen die Unterzeichner darauf, dass die Expertengruppe good governance frühzeitig und systematisch berücksichtigt, sowie darauf, dass die Kommission die Entwicklung einer Taxonomie für Sozialziele vorantreibt.

Diese Empfehlungen sollen die bereits ambitionierte Aufgabe der Expertengruppe nicht weiter verkomplizieren. Im Gegenteil sind die Unterzeichner davon überzeugt, dass die Kommission nur so eine Klassifizierung vorlegen kann, die wahrlich nachhaltige Investitionen fördert.


Mit finanzieller Unterstützung von Stiftung Mercator. Für den Inhalt trägt Germanwatch die Verantwortung.

Autor:innen

Julia Anna Bingler, Nikolas Mattheis

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