Meldung | 24.11.2017

Novelle des Düngerechts widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Wasserschutz

Industrielle Massentierhaltung profitiert, Bürger zahlen Folgekosten
Bild: Petition Düngerecht 2017

Germanwatch sagt zu der heute (24.11.17) im Bundesrat beschlossenen Stoffstrombilanz: Dieser dritte Baustein bei der Novelle des Düngerechts belegt erneut das Versagen der Bundesregierung im Wasserschutz und entzieht landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland die Planungssicherheit.


„Die neuen Düngeregeln widersprechen den Empfehlungen der wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung und den Regeln des EU-Wasserschutzes", sagt Reinhild Benning, Germanwatch-Expertin für Landwirtschaft und Tierhaltung.

Schon 2014 hatte die EU-Kommission gefordert, das deutsche Düngerecht müsse fachlich auf wissenschaftliche Basis gestellt werden. Diesen selbstverständlichen Anspruch erfüllten die jüngsten Beschlüsse zum Düngegesetz, zur Düngeverordnung und zur Stoffstrombilanz nicht. „Es ist absehbar, dass die nächste Bundesregierung das Düngerecht erneut novellieren muss. Andernfalls sind hohe EU-Strafzahlungen vorprogrammiert. Diese Rechtsunsicherheit schadet besonders den sauber wirtschaftenden Bauernhöfen, die jetzt wieder keine Planungssicherheit haben", so Benning.

Die Stoffstrombilanz besteht aus derart vielen Ausnahmen und Schlupflöchern, dass industrielle Massentierhaltungen weiterhin – sogar mit dem Segen des neuen Düngegesetzes – das Wasser mit Nitrat und Phosphat übermäßig verschmutzen dürfen. Die Stoffstrombilanzverordnung ist der dritte und letzte Baustein in der Novelle des Düngerechts in Deutschland. "Wäre das Düngerecht sachgerecht und wissenschaftlich fundiert gestaltet worden, wäre das Problem der Überdüngung lösbar gewesen", so Benning.

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