Deutsche Konzerne: Zu wenig Energie für Menschenrechte
Berlin/Aachen (21. Juni 2017). Bei Auslandsgeschäften deutscher Unternehmen im Energiesektor sind Menschenrechte in den vergangenen Jahren vielfach verletzt oder gefährdet worden. Zu diesem Schluss kommen die Organisationen Germanwatch und MISEREOR in ihrer heute veröffentlichten Studie „Globale Energiewirtschaft und Menschenrechte – Deutsche Unternehmen und Politik auf dem Prüfstand“.
Die Studie dokumentiert mehr als zehn Fälle, bei denen deutschen Unternehmen wie Siemens, EnBW oder Wintershall die Missachtung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht vorgeworfen wird. „Einerseits fördert die Bundesregierung aktiv deutsche Auslandsgeschäfte im Energiesektor durch Außenwirtschaftsförderung, Kredite der KfW IPEX-Bank und Handelsabkommen der EU. Andererseits hat sie immer noch keine ausreichenden gesetzlichen Vorgaben getroffen, damit in jedem Fall die Menschenrechte von Anfang an respektiert werden“, mahnt Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von MISEREOR.
Weltweit betrifft ein Drittel der unternehmensbezogenen Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen den Energie- und Rohstoffsektor. Daran sind auch immer wieder deutsche Konzerne beteiligt. „Deutsche Unternehmen tragen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte, wenn sie Kohle und Erdöl aus problematischen Fördergebieten einführen oder sich als Zulieferer und Dienstleister etwa an Großstaudämmen beteiligen. Dies gilt zudem, wenn sie als Großemittenten zum Klimawandel beitragen, der in immer mehr Regionen das Recht auf Leben, Nahrung oder Wasser gefährdet“, erklärt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. Besonders bei Großprojekten werden laut der Studie häufig Lebensgrundlagen lokaler Gemeinschaften zerstört, Landrechte verletzt, Beteiligungsrechte der Betroffenen missachtet sowie Proteste unterdrückt und kriminalisiert. „Unsere Befragung und Analyse von 30 Unternehmen im Energiesektor zeigt, dass einige von ihnen inzwischen menschenrechtliche Grundsatzerklärungen verabschiedet, Risikoprüfungen durchgeführt und Beschwerdemechanismen eingerichtet haben. Diese erfüllen aber größtenteils noch nicht die Standards der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, so Bals. Das gelte selbst für die zehn größten deutschen Energieversorger, die sich zumeist in kommunalem Eigentum befinden.
Bundesregierung schützt Menschenrechte im Ausland nicht ausreichend
MISEREOR und Germanwatch kritisieren, dass auch die Bundesregierung ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte in Bezug auf den Energiesektor nicht ausreichend nachkommt. Die Studie verdeutlicht dies mit Blick auf Unternehmen im öffentlichen Eigentum, die Außenwirtschaftsförderung sowie die Handels- und die Klimapolitik. Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung vom Dezember 2016 bringt in diesen Bereichen bisher keine substanziellen Verbesserungen. Anders als Frankreich, Großbritannien und die Niederlande hat sich Deutschland noch nicht dazu durchringen können, Gesetze mit Menschenrechtsvorgaben für Auslandsgeschäfte von Unternehmen zu verabschieden. Immerhin plant die Bundesregierung ab 2018 eine jährliche Überprüfung der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen. Ab 2020 will sie je nach Ergebnis dann auch gesetzliche Schritte erwägen.
Die beiden Autoren der Studie, Cornelia Heydenreich (Germanwatch) und Armin Paasch (MISEREOR), haben den Prozess zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) kritisch begleitet und verfolgen nun dessen Umsetzung im Rahmen des CSR-Forums der Bundesregierung.