Ab 2005 Begrenzung für fast die Hälfte der EU-Emissionen

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Ab 2005 Begrenzung für fast die Hälfte der EU-Emissionen

Die Rahmenbedingungen für den europaweiten Emissionshandel sind nunmehr durch die Einigung zur entsprechenden Richtlinie im EU-Parlament und folgend im Ministerrat fertiggestellt. Nun müssen die Nationalstaaten weitere Aufgaben ausführen, um das System funktionsfähig zu machen. Durch den Emissionshandel werden fast die Hälfte der CO2-Emissionen der EU reguliert.

Im Folgenden geben wir eine Darstellung von Natsource in eigener Übersetzung gekürzt wieder.

"Am 2. Juli verabschiedete das Europäische Parlament die Europäische Richtlinie für ein Emissionshandelssystem (ETS). (...) Vom 1. Januar 2005 an müssen Unternehmen aus vom System abgedeckten Sektoren in allen 15 EU-Mitgliedsstaaten (MS) und 8 Beitrittsstaaten ihre CO2-Emissionen in zwei Perioden, von 2005-2007 und 2008-2012, auf zugeteilte Niveaus begrenzen. Die europäische Industrie hat nun ein klares Signal, dass Handel mit Treibhausgasen für ihre Zukunft wichtig sein wird.

Im Europäischen System enthaltene Sektoren (Annex 1)
 

Energiesektor
  • Verbrennung (mehr als 20 MW thermisch, aggregiert für alle Aktivitäten vor Ort), außer Abfallverbrennung
  • Mineralölraffinerien
  • Koksöfen
Metallsektor
  • Erze
  • Roheisen und Stahl (über 2,5 t pro Stunde)
Mineraliensektor
  • Zement (mehr als 500 t pro Tag)
  • Kalk (mehr als 50 t pro Tag)
  • Glas (mehr als 20 t pro Tag)
  • Keramik (mehr als 7,5 t pro Tag)
Andere
  • Zellstoff
  • Papier (über 20 t pro Tag)

Aufgrund der Tatsache, dass bei der Berechnung der 20-MW-Grenze alle On-Site-Verbrennungsaktivitäten zusammengefasst werden, wird erwartet, dass die Anzahl der abgedeckten Betriebsanlagen mehr als 12.000 beträgt. Es wird erwartet, dass die Richtlinie auch von den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und von der Schweiz übernommen werden wird, was die Reichweite auf potentiell 27 Länder ausdehnt.

Die Richtlinie stellt viele der Sachverhalte für Unternehmen klar, aber es gibt noch vieles, was von den einzelnen Mitgliedsstaaten (MS) entschieden werden muss.

Was entschieden worden ist

  • Das System beginnt am 1. Januar 2005, die erste Phase läuft von 2005-2007 und die zweite Phase von 2008-2012.
  • Nur CO2 wird in die erste Phase aufgenommen, mit dem Potential, dies von 2008 an auf die anderen 5 Treibhausgase auszuweiten.
  • Nur ursprünglich im Annex 1 abgedeckte Sektoren werden in die erste Phase aufgenommen, aber die Richtlinie hebt den Wunsch hervor, die Chemie- und Aluminium-Sektoren von 2008 an vollständig aufzunehmen.
  • Die Opt-out-Klausel gilt für Anlagen, NICHT für Sektoren und nur für die erste Phase.
  • Mögliche Versteigerung von bis zu 5% der Emissionserlaubnisse für die erste Phase und bis zu 10% für die zweite Phase; es ist allerdings Sache der MS, ob sie diese Option nutzen.
  • Einschluss von Credits aus JI- und CDM-Projekten ab 2008 durch die Verbindungsrichtlinie, die als Zusatz an die Emissionshandelsrichtlinie angefügt werden wird.
  • Strafen:
    • 40 € pro Tonne CO2 für 1. Phase
    • 100 € pro Tonne CO2 für 2. Phase
    • Ausgleich des Rückstands im folgenden Kalenderjahr
Was die Mitgliedsstaaten noch entscheiden müssen
  • MS müssen nationalen Allokationsplan (NAP) bis 31. März 2004 an die EU-Kommission einreichen. EU hat Vetorecht über NAP. Der NAP wird benennen:
    • Baseline und Zielniveau
    • Kontingente der einzelnen Betriebsanlagen
    • Jährliche Zuteilung während der Phasen
  • MS entscheidet über Übertragung von Emissionserlaubnissen aus der ersten in die zweite Phase.
  • MS entscheidet, welche Betriebsanlagen er ausschließen will - nur wenn durch equivalente nationale Maßnahmen abgedeckt.
Zeitplan

(...)

  • Ende September 2003: Kommission gibt Anleitung zu Überwachung, Berichterstattung und Registrierungen heraus.
  • Vor Ende 2003: Anleitung der Kommission dazu, wie MS Kriterien für NAPs implementieren sollten.
  • 31. März 2004: Frist für MS zur Einreichung der NAP an die Kommission.
  • 1. Januar 2005: System beginnt.
(...)"