„Controlled in Germany“. Was der VW-Skandal über das Thema Unternehmensverantwortung in Deutschland aussagt
Geschönte Abgaswerte bei rund elf Millionen Fahrzeugen – in den Reaktionen auf diesen Skandal von Volkswagen ist immer wieder zu hören, dass dessen Aufklärung zu großen Teilen in den USA erfolgen wird. Dabei steuert das Unternehmen seine weltweite Tätigkeit vom Hauptsitz im niedersächsischen Wolfsburg aus. Das wirft Fragen auf nach dem Schutz vor Unternehmensunrecht in Deutschland.
„Das große Beben wird in den USA stattfinden“, prognostizierte Professor Matthias Fifka von der Universität Erlangen-Nürnberg bereits Anfang Oktober 2015 in einem Gespräch im Deutschlandradio. „In Amerika werden Verbraucherrechte viel ernster genommen als bei uns. In Amerika werden Unternehmen strafrechtlich belangt“, meinte Professor Ferdinand Dudenhöffer vom Center Automotive Research der Universität Duisburg-Essen in derselben Sendung und ergänzte: „Bei uns muss man sich überlegen, ob wir unseren Rechtsrahmen so ausgestalten wollen, dass wir mehr von diesen amerikanischen Dingen übernehmen, denn sie schützen eher.“
Das US-amerikanische Verbraucherrecht ist auf Nachsorge ausgelegt: Produkte werden in vielen Fällen leichter zugelassen, und bei Problemen können Verbraucher in Form von Sammelklagen Schadensersatz geltend machen. In den USA wurden bereits Dutzende Sammelklagen von Aktionären, Autohändlern und Kunden gegen VW eingereicht.
Darüber hinaus reichte im Januar 2016 das Justizministerium eine Zivilklage vor dem United States District Court in Detroit gegen die Volkswagen-Gruppe, einschließlich ihrer Tochterunternehmen Audi AG und Porsche AG, ein. Der VW-Gruppe wird vorgeworfen, gegen den Clean Air Act verstoßen zu haben. Damit steigt nicht nur die Schadenssumme, die auf VW zukommt, sondern es zeigt, dass die US-Regierung den Schutz der Luft und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Anliegen macht.
Die Klage schließt noch keine Strafanzeigen gegen verantwortliche Einzelpersonen aus dem Unternehmen ein, wobei sich das Justizministerium diesen Weg offen hält. Im Fall VW laufen darüber hinaus Ermittlungen durch den Finanzausschuss des Senats sowie den Energie- und Wirtschaftsausschuss im Abgeordnetenhaus und weitere Verfahren im Bundesstaat Kalifornien.
Schutz vor Unternehmen, die Gesetze verletzen? Das ist in Deutschland bislang eine müßige Debatte. Zum einen ist der Verbraucherschutz, anders als in den USA, auf Vorsorge ausgerichtet: Produkte werden erst zugelassen, wenn nachgewiesen werden konnte, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und damit unbedenklich sind. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Viele problematische Produkte kommen hier gar nicht erst auf den Markt. Ein Problem entsteht dann, wenn die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben versagt.
Zum anderen ist es derzeit für Betroffene von Unternehmensunrecht, anders als in den USA, nicht möglich, Ansprüche gegenüber einem Unternehmen gemeinsam geltend zu machen. Sie müssten einzeln gegen das Unternehmen vor Gericht ziehen. Eine begrenzte Ausnahme bilden Verbandsklagen, die wiederum auf Ausnahmefälle im Umwelt- und Verbraucherrecht beschränkt sind. Im Fall VW ist eine Sammelklage in Deutschland nicht möglich.
Einige Kunden haben indes einen pragmatischen Umweg gefunden: In den Niederlanden wurde die Stiftung „Volkswagen Car Claim“ gegründet, der sich mehr als 60.000 betroffene VW-Kunden angeschlossen haben. Die Stiftung verhandelt mit VW über Entschädigungen. In den USA ist den Kunden von VW bereits im Herbst Schadensersatz zugesichert worden, in Deutschland nicht. „Und warum?“, fragt der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty in einem Interview mit Zeit Online am 25. September 2015 und folgert: „Weil Deutschland den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität komplett verschlafen hat.“
Nordrhein-Westfalen hatte 2013 einen Entwurf für ein Gesetz zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden in Deutschland in die Justizministerkonferenz der Länder eingebracht. In der Begründung heißt es: „Insbesondere in den USA ist unter dem Einfluss gesetzlicher Vorgaben (...) die Kriminalprävention im Wirtschaftsbereich deutlich stärker als in Deutschland ausgebaut worden“. Der Entwurf spricht von einem „deutsche(n) Präventionsdefizit“. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland allein dasteht: In fast allen Ländern der EU ist ein Unternehmensstrafrecht üblich.
Hierzulande ermitteln die Staatsanwaltschaft München und Braunschweig gegen VW wegen Betrugs in Verbindung mit Manipulationen von Abgastests und wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart untersucht, ob der Autozulieferer Bosch an Straftaten beteiligt war. Das ist das Mindeste, was bei der Verletzung von gesetzlichen Vorgaben von einem Rechtsstaat erwartet werden kann. Aber die zu erwartenden Bußgelder schrecken einen Konzern anscheinend nicht davon ab, sich über gesetzliche Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hinwegzusetzen. Bußgelder bleiben ein kalkulierbares Risiko. Ein Unternehmensstrafrecht könnte dem gestiegenen Einfluss von Unternehmen auf die Bevölkerung und Umwelt Rechnung tragen und präventiv wirken.
Verflechtungen von Staat und Wirtschaft: Wer kontrolliert wen?
Der VW-Skandal zeugt in Deutschland auch von einer über Jahrzehnte aufgebauten Abhängigkeit: Die Automobilindustrie sorgt für etwa ein Fünftel des Gesamtumsatzes der Industrie. Vier der zehn umsatzstärksten Unternehmen sind Autobauer und insgesamt beschäftigt die Branche mit allen Zulieferern schätzungsweise 750.000 Menschen in Deutschland. Kein Wunder, dass auch das Auswärtige Amt besorgt ist und an seine Diplomaten Richtlinien versandte, wie der VW-Skandal als Einzelfall darzustellen ist. Damit VW nicht mit „Made in Germany“ in Verbindung gebracht wird.
Ein Einzelfall? Der Fall VW sagt nicht viel über „Made in Germany“, sondern vielmehr über „Controlled in Germany“: Emissionsziele werden gesetzlich vereinbart, aber hierzulande nicht unabhängig kontrolliert. Unternehmen lassen selber prüfen und der TÜV ist als Prüfinstanz von den Aufträgen der Autobauer abhängig. Hinweise auf Manipulationen gab es seit Jahren, aber es passierte nichts. Dann sollten im Herbst 2015 – wohlbemerkt nach Bekanntwerden der Manipulationen – EU-weit reale Emissionstests für Fahrzeuge eingeführt werden und die deutsche Bundesregierung gibt in letzter Minute dem Druck der Automobilbranche nach. Sie setzt durch, dass bei Neuzulassungen um den Faktor 2,1 – also mehr als das Doppelte – vom vereinbarten Grenzwert abgewichen werden darf.
Die staatliche Aufsicht hat im Fall VW versagt. Ein Unternehmen hat sich für Profitabilität entschieden und gegen gesetzeskonformes Handeln zum Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur starben 2011 in der EU etwa 430.000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung der Luft. Herzkrankheiten und -infarkte treten laut Weltgesundheitsorganisation in 80 Prozent der Fälle auf, gefolgt von Lungenkrankheiten und Lungenkrebs. Die EU-Kommission warnt vor der Luftqualität in deutschen Städten und hat im Sommer 2015 sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxide nicht eingehalten werden. Der motorisierte Straßenverkehr trägt den Großteil dieser Schadstoffe bei. Die Frage ist, wer den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor einer zunehmend schlechter werdenden Luftqualität in Deutschland und Europa garantiert – zumal es wahrscheinlich ist, dass weitere Automobilhersteller die Abgasgrenzwerte beschönigen oder manipulieren.
„Controlled in Germany“ hat versagt
Der Fall VW legt ein systemisches Versagen von Politik in Deutschland und der EU offen: Gesetzliche Vorgaben werden missachtet, nicht unabhängig kontrolliert und Verstöße werden nicht sanktioniert. Sie werden schon im Entstehen entscheidend im Sinne der Industrie beeinflusst. Die deutsche Politik setzt ihre eigene Glaubwürdigkeit und die Gesundheit der Bürger aufs Spiel: „Controlled in Germany“ und „Controlled in EU“ haben versagt. Es gibt bislang keinen Untersuchungsausschuss im Bundestag und das Verkehrsministerium zögert sogar, die Mitglieder einer internen Untersuchungskommission bekanntzugeben. Dieses Defizit kann nur aufgelöst werden, wenn sich Kontrollinstanzen grundlegend ändern, sodass Unternehmen in Zukunft auch eine Aufarbeitung in Deutschland befürchten müssen. Dazu zählen unter anderem Vorschläge, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen oder das Umweltbundesamt als Kontrollbehörde gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt aufzuwerten.
Der Artikel gibt des Stand der VW-Skandals vom 8. März 2016 wieder.
- Dieser Beitrag ist ursprünglich erschienen im Dossier von welt-sichten, Ausgabe 4-2016
Autor:innenJulia Otten |