EU-Ministerrat verabschiedet Richtlinie für Energiebesteuerung
Am 27. Oktober 2003 haben die EU-Umweltminister nach einem guten Jahrzehnt Verhandlungen eine neue EU-Richtlinie für die Harmonisierung der Energiesteuern verabschiedet. Sie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen, d.h. in Zukunft auch auf Strom, Erdgas und Kohle.
Die Richtlinie bezieht sich nur auf die Verwendung von Energieerzeugnissen als Kraftstoffe oder Brennstoffe. Ausgeklammert von der Richtlinie bleibt die Verwendung als Rohstoffe, in chemischen Reduktionen oder in der Elektrolyse. Allerdings wird es grundsätzlich nun auch rechtlich möglich, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.
In Deutschland sind nach der Richtlinie praktisch keine Anpassungen der Steuersätze notwendig. Allerdings können die neuen Bestimmungen bewirken, dass der Tanktourismus - insbesondere nach Polen und Tschechien - deutlich reduziert wird.
Bis jetzt galten auf europäischer Ebene Mindeststeuersätze nur für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe). Für diese wurden die Mindeststeuersätze seit 1992 nicht mehr aktualisiert. Die nun verabschiedete Richtlinie entstand aus einem Kommissionsvorschlag von 1997 und einem Entwurf der spanischen EU-Präsidentschaft vom Mai 2002. Nach vielen Änderungen war über die Richtlinie schon im März 2003 ein politischer Kompromiss gefunden worden, wonach sie an das europäische Parlament weitergeleitet wurde. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 31.10.03 trat die Richtlinie in Kraft. Ab 1. Januar 2004 unterliegen dann Strom, Erdgas und Kohle einem europäischen Mindeststeuersatz.
Die Ziele sind klar:
- Die Wettbewerbsverzerrung zwischen Mitgliedstaaten auf Grund unterschiedlicher Steuersätze und zwischen verschiedenen Energieerzeugnissen zu verringern. Damit wird eine Verbesserung des Binnenmarkts angestrebt.
- Umweltschutz und die Durchführbarkeit der Ziele des Kyoto-Protokolls zu verbessern.
- Zusätzliche Einnahmen aus der Energiebesteuerung zur Senkung der Besteuerung von Arbeit einzusetzen.
Wegen starker Vorbehalte der spanischen Regierung wurden allerdings viele Ausnahmeregelungen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Regelung erst nach einer langen Übergangszeit für alle Länder gleich stark in Kraft tritt. Ob angesichts der vielen Ausnahmen die Richtlinie dazu beitragen wird, die Treibhausgasemissionen in vielen Ländern Europas tatsächlich zu verringern, ist noch offen.
Weitere Infos:
- Richtlinie für Energiebesteuerung [PDF-Datei, 200KB]
- Pressemitteilung des Umweltministers Jürgen Trittin (28. Oktober 2003)
- Die Kommission begrüßt die Annahme neuer EU-Vorschriften durch den Rat (27. Oktober 2003)
- Rat der Europäischen Union: Mitteilung an die Presse zur 2536. Tagung des Rates - UMWELT - am 27. Oktober 2003 in Luxemburg [PDF-Datei, 140KB]
- BMU und EU-Energiebesteuerung (Mai 2003) [PDF-Datei, 150KB]
- Kommission schlägt gemeinsame Regelung zur Besteuerung von Energieprodukten vor (12. März 1997)
Redaktion: Germanwatch e.V. Blanca Camps, Dr. Manfred Treber (V.i.S.d.P.), Christoph Bals, Gerold Kier Dieses Projekt wird finanziell vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert. |