Ausschreibungen für Windenergie gefährden Bürgerenergiewende
Berlin (26. Jan. 2016). Anlässlich des gestrigen Windenergie-Gipfeltreffens der Ministerpräsidenten der nördlichen Bundesländer in Wismar fordern die Umweltverbände DUH, Germanwatch und WWF Energieminister Sigmar Gabriel auf, auch künftig die Entwicklung von kleinen, bürgernahen Windkraftprojekten zu ermöglichen. Das Wirtschaftsministerium hat in seinem Eckpunkte-Papier vor wenigen Wochen angekündigt, dass alle Windenergieanlagen größer als ein Megawatt (MW) ab 2017 ausgeschrieben werden sollen. Wegen hoher Vorlaufkosten und Risikoaufschlägen würde dies die Realisierung von Bürgerenergievorhaben bedrohen. Denn Windenergieanlagen weisen heute bereits eine durchschnittliche Größe von zwei bis 3,5 MW auf.
Die Beteiligung von Bürgern und Genossenschaften vor Ort sei eine wichtige Grundlage für die Akzeptanz der Energiewende, so die Verbände. Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollte den vorhandenen europapolitischen Spielraum nutzen, um Bürgerenergieprojekte weiterhin zu ermöglichen.“ Die EU-Kommission hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für kleine Projekte bis zu einer Höhe von je 18 MW möglich sind. Mithilfe dieser „De-Minimis-Regel“ sollen diese Projekte weiterhin über das bestehende EEG gefördert werden.
Einen weiteren Schwachpunkt des Eckpunktepapiers sehen DUH, Germanwatch und WWF darin, dass das Wirtschaftsministerium die Ausbauziele für Windenergie vom realisierten Ausbau anderer erneuerbarer Energien abhängig machen will. Damit sind die Ausbauziele für Wind nicht mehr zuverlässig planbar, was wiederum die Planungssicherheit insbesondere kleiner Marktteilnehmer gefährdet. Ausgerechnet die kostengünstigste Form der erneuerbaren Energien - Windstrom an Land - wird damit massiv eingeschränkt.
Hintergrund:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll in diesem Jahr umfassend reformiert werden. Das bisherige System der einheitlichen Einspeisetarife, das allen Investoren über 20 Jahre eine feste Vergütung garantiert, wird abgeschafft. Das neue Förderregime sieht vor, jährlich ein variables und vom Zubau anderer erneuerbarer Energiequellen abhängiges Volumen an Windenergie-Leistung auszuschreiben. Den Zuschlag erhalten die kostengünstigsten Angebote. Die Erfahrung in anderen Staaten zeigt, dass dieses Verfahren für kleinere Investoren wegen hoher Vorlaufkosten und Risikoaufschläge ungeeignet ist. Die EU-Kommission hatte deshalb bis zu einer bestimmten Anlagengröße Ausnahmen von dieser Regelung zugestanden, die sogenannte „De-Minimis-Regel“. Unterhalb dieser Grenze könnte weiter das bisherige EEG zur Anwendung kommen.