KlimaKompakt Spezial

Header KlimaKompakt Spezial

Europäischer Rat vereinbart Klimaziele

Am 22./23. März fand das Treffen der Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel statt. Dort stand neben der Reform des Stabilitätspaktes, der Überarbeitung der "Lissabon-Strategie" und weiteren Punkten auch die langfristige klimapolitische Strategie der EU auf der Tagesordnung.

Die EU-Regierungschefs sprachen sich für das Ziel aus, die Erwärmung auf unter 2 Grad Temperaturzunahme gegenüber vorindustriellem Niveau zu beschränken. Sie streben dazu Emissionsreduktionen der Industrieländer um 15 bis 30 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 an. Angesichts der Tatsache, dass bis vor kurzem noch neun Staaten jegliche Festlegung von Zielen ablehnten und vier weitere gegen Ziele bereits für 2020 waren, ist das ein beachtliches Ergebnis. Für die langfristigen Klimaziele bis 2050 verweisen die Regierungschefs auf die Ergebnisse des EU-Umweltministerrats vom 10. März 2005, der eine Emissionsreduktion der Industrieländer um 60-80 Prozent formuliert hatte. Die Umweltminister hatten damals festgestellt, dass eine Stabilisierung der Konzentration auf einem Niveau deutlich unterhalb 550 ppmv CO2-Äquivalent erforderlich sei, damit eine reelle Chance besteht, die globale Erwärmung auf maximal 2 °C zu begrenzen.

Neuere wissenschaftliche Studien zeigen allerdings, dass bei einer derartigen Treibhausgaskonzentration die Wahrscheinlichkeit, die 2-Grad-Grenze nicht zu überschreiten, lediglich bei rund 15% läge (siehe Meinshausen 2005: On the Risk of overshooting 2°C. www.simcap.org). Die EU-Umweltminister hatten bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass wegen dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse möglicherweise eine Neubewertung vorgenommen werden müsste. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse ist - wie aus den verschiedenen globalen Szenarien zur Emissionsentwicklung abgeleitet werden kann - für eine Begrenzung der Temperaturerhöhung auf maximal 2 Grad praktisch unabdingbar, dass die Europäische Union ihre Emissionen bis 2020 um mindestens 30 Prozent senkt. Eine Reduktion in der EU um lediglich 15 Prozent wäre demnach unzureichend, um das von den Regierungschefs bekräftigte 2-Grad-Limit einzuhalten.

Es folgen die klimapolitisch relevanten Auszüge aus offiziellen Dokumenten der EU mit Ergebnissen der beiden oben genannten Regierungstreffen.
 



 

Ergebnisse der Tagung des Europäischen Rats am 22./23. März 2005

(klimapolitisch relevante Auszüge)

Quelle: Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Dokument Nr. 7619/05.
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/84347.pdf
 

"(...) IV. KLIMAÄNDERUNG

43. Dem Europäischen Rat ist bewusst, dass die Klimaänderungen weltweit zu schweren negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die sozialen Gegebenheiten führen können. Er bekräftigt, dass die globale Oberflächentemperatur im Jahresmittel auf einen Wert von höchstens 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau steigen darf, wenn das oberste Ziel des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen erreicht werden soll.

44. Der Europäische Rat stellt mit großer Genugtuung fest, dass das Kyoto-Protokoll in Kraft getreten ist. Er möchte in diesem Zusammenhang ganz besonders der Russischen Föderation seine Anerkennung dafür aussprechen, dass sie das Protokoll ratifiziert hat.

45. Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission "Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung" und bittet die Kommission, ihre Kosten-Nutzen-Analyse der Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen fortzuführen.

46. Der Europäische Rat betont, dass die EU fest entschlossen ist, den internationalen Verhandlungen neuen Anstoß zu geben. Es empfiehlt sich zu diesem Zweck, - die Möglichkeiten für eine Regelung für die Zeit nach 2012 im Rahmen der Arbeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Klimaänderungen zu sondieren und dabei für eine möglichst breite Mitwirkung aller Länder und ihre Teilnahme an einem internationalen Vorgehen, das wirksam und angemessen sein muss, zu sorgen;

- eine mittel- und langfristige EU-Strategie zur Bekämpfung der Klimaänderungen zu konzipieren, die dem Zielwert eines Anstiegs um höchstens 2 °C gerecht wird. Im Hinblick auf die erforderlichen weltweiten Emissionsreduzierungen sind in den kommenden Jahrzehnten weltweit gemeinsame Anstrengungen entsprechend den gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und den jeweiligen Fähigkeiten erforderlich, einschließlich deutlich höherer Reduktionsanstrengungen aller wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Länder. Ohne neuen Konzepten zur Differenzierung zwischen den Parteien in einem künftigen ausgewogenen und flexiblen Rahmen vorzugreifen, will die EU mit anderen Vertragsparteien prüfen, mit welchen Strategien die erforderliche Emissionsverringerung zu verwirklichen ist, und sie vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass für die Gruppe der Industrieländer Reduzierungspfade in der Größenordnung von 15 - 30 % bis zum Jahr 2020 gegenüber den im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Ausgangswerten - und darüber hinaus im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) - in Aussicht genommen werden sollten. Diese Reduktionswerte müssen vor dem Hintergrund der weiteren Beratungen über die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Ziels, einschließlich der Kosten/Nutzen-Frage, überprüft werden. Ferner sollte geprüft werden, wie die Länder mit einem hohen Energieverbrauch - darunter auch die Schwellen- und Entwicklungsländer - wirksam einbezogen werden können;

- Maßnahmen zu fördern, mit denen die Emissionen bei einem guten Kosten/Nutzen-Verhältnis verringert werden können.

Der Europäische Rat wird sich regelmäßig mit dieser Problematik befassen. (...)"
 



 

Ergebnisse des EU-Umweltministerrats vom 10.3.2005

(klimapolitisch relevante Auszüge)

Quelle: Mitteilung an die Presse. Dokument Nr. 6693/05 (Presse 40).
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/de/envir/84334.pdf
 

KLIMAÄNDERUNGEN - Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an, die dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 22. und 23. März unterbreitet werden sollen:

"Der Rat der Europäischen Union

1. BEGRÜSST nachdrücklich das kürzlich erfolgte Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls, bei dem es sich um die allererste verbindliche Übereinkunft zur Bekämpfung der Klimaänderungen mit quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen handelt und das einen wichtigen ersten Schritt für die Erfüllung des Fernziels des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (nachstehend "das Übereinkommen") - die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert werden kann - darstellt; BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass die globale Oberflächentemperatur im Jahresmittel auf einen Wert von höchstens 2 °C über dem vorindustriellen Niveau steigen darf, wenn dieses Ziel erreicht werden soll; HEBT die Ergebnisse des dritten Evaluierungsberichts des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) HERVOR, wonach weitere bedeutende Schritte erforderlich sind, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und die negativen Folgen der Klimaänderung zu begrenzen;

2. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission "Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung"; STELLT FEST, dass wissenschaftliche Beweise zunehmend dafür sprechen, dass der Nutzen einer Begrenzung der globalen Oberflächentemperatur im Jahresmittel auf einen Wert von höchstens 2 °C über dem vorindustriellen Niveau bei weitem höher ist als die Kosten der dafür erforderlichen politischen Maßnahmen; UNTERSTREICHT die Bedeutung einer sofortigen und effektiven Umsetzung der vereinbarten Konzepte und Maßnahmen sowie die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren, die Forschung punktgenauer auszurichten und eine engere Zusammenarbeit mit Drittländern anzustreben; HEBT HERVOR, dass die künftige Klimastrategie der EU auf eine möglichst umfassende Zusammenarbeit aller Länder abzielen und alle bedeutenden Treibhausgase, Bereiche und Optionen der Eindämmung von Klimaänderungen umfassen sollte; sie sollte technische Innovationen, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie, mittels einer optimalen Mischung von angebots- und nachfrageorientierten "Push-" und "Pull-"Strategien voranbringen, den Technologietransfer in geeignete Märkte begünstigen, für den kontinuierlichen Einsatz flexibler marktwirtschaftlicher Instrumente sorgen und in allen Ländern, insbesondere in den am meisten gefährdeten Entwicklungsländern, die Anpassung an die unvermeidlichen Klimaänderungen unterstützen; BETONT, dass unter anderem über Entwicklungsbanken fließende öffentliche Mittel genutzt werden müssen, um eine Katalysatorfunktion für die Bereitstellung privater Mittel für klimafreundliche Investitionen, speziell in Energietechnologien mit niedriger Emission von Treibhausgasen, zu entfalten; ERSUCHT die Europäische Kommission, mit ihrer Kosten-Nutzen-Analyse fortzufahren, wobei besonderes Augenmerk unter anderem auf die Kosten für die Anpassung an die Klimaänderungen, den Nutzen der politischen Maßnahmen im Bereich der Klimaänderung, die bei einem Unterbleiben von Maßnahmen entstehenden Kosten und eine wirtschaftliche Bewertung der durch die Klimaänderungen verursachten Schäden, einschließlich der indirekten Auswirkungen, die Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Kosten für Emissionsszenarien, durch die die Treibhausgaskonzentrationen weit unter dem Wert von 550 ppmv CO2-Äquivalent gehalten werden können, zu richten ist;

3. NIMMT KENNTNIS vom Bericht der Kommission "Einhaltung der Kyoto-Ziele der Gemeinschaft", aus dem hervorgeht, dass die Treibhausgasemissionen der 25 EU-Mitgliedstaaten im Jahre 2002 im Vergleich zu den Basisjahr-Werten um 9 % niedriger waren und dass die Werte der EU-15 um 2,9 % gesunken sind; BETONT, dass die geplanten weiteren Konzepte und Maßnahmen erforderlich sind, um das gemeinsame Kyoto-Ziel der EU-15 zu erfüllen, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr, in denen mit einer weiteren erheblichen Zunahme der Emissionen gerechnet wird; ERSUCHT die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang erneut, im Rahmen des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) strategische Grundlagen für Maßnahmen und Technologien im Bereich der Klimaänderungen zu entwickeln; HEBT HERVOR, dass in dieser neuen Phase des ECCP die Fortschritte beurteilt und neue Maßnahmen geprüft werden sollten, um kostenwirksame Optionen zur Emissionsreduktion im Zusammenwirken mit der Lissabonner Strategie systematisch zu nutzen, damit der Weg für weitaus längerfristige Emissionsreduktionen bereitet wird; ERSUCHT die Europäische Kommission, die Effizienz der derzeitigen Konzepte und Maßnahmen abzuschätzen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ins Auge zu fassen; ERSUCHT die Europäische Kommission des Weiteren, die Rolle der Gemeinschaftsmaßnahmen bei der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung der Anpassung zu untersuchen und dabei gleichzeitig die Bedeutung der nationalen, lokalen und sektoralen Bemühungen, den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen entgegenzuwirken, zu würdigen;

4. BEKRÄFTIGT ERNEUT die Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom Dezember 2004 und RUFT den Europäischen Rat AUF, auf seiner Frühjahrstagung 2005 ein deutliches politisches Signal auf der Grundlage folgender Kernpunkte zu geben:

- Der globale Charakter der Klimaänderungen erfordert eine möglichst umfassende Zusammenarbeit aller Länder und deren Beteiligung an einer wirksamen, wirtschaftlichen und angemessenen internationalen Antwort entsprechend ihrer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten.

- Die EU sieht daher der Aufnahme eines offenen Dialogs mit allen Vertragsparteien über die Frage, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, um den nächsten Schritt zur Erfüllung des Fernziels des Übereinkommens zu tun, erwartungsvoll entgegen.

- Die zuständigen Ratsformationen sollten ihren Bemühungen zur Einbeziehung der für die Bekämpfung der Klimaänderung gesteckten Ziele in ihre Politikbereiche einen neuen Impuls geben.

- Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und laut Feststellungen des IPCC ist es unwahrscheinlich, dass eine Stabilisierung der Konzentrationen auf einem Niveau über 550 ppmv CO2-Äquivalent mit der Verwirklichung des langfristigen 2 ºC-Ziels vereinbar wäre; vielmehr könnte eine Stabilisierung der Konzentration auf einem Niveau deutlich unterhalb 550 ppmv CO2-Äquivalent erforderlich sein, damit eine reelle Chance besteht, die globale Erwärmung auf maximal 2 °C zu begrenzen.

- Damit dieses langfristige Temperaturziel erreichbar bleibt, müssen die globalen Treibhausgasemissionen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und laut Feststellungen des IPCC innerhalb von zwei Jahrzehnten ihren Höchststand erreichen, und danach müssen erhebliche Verringerungen in der Größenordnung von wenigstens 15 % und möglicherweise bis zu 50 % bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Niveau von 1990 folgen.

- Angesichts der erforderlichen weltweiten Emissionsreduzierungen sind in den kommenden Jahrzehnten weltweit gemeinsame Anstrengungen entsprechend den gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und den jeweiligen Fähigkeiten einschließlich deutlich höherer Anstrengungen wirtschaftlich fortgeschrittener Länder zur aggregierten Reduktion erforderlich. Ohne neuen Ansätzen für eine Differenzierung zwischen den Parteien in einem zukünftigen gerechten und flexiblen Rahmen vorzugreifen, sieht die EU erwartungsvoll der mit anderen Parteien gemeinsam zu unternehmenden Suche nach möglichen Strategien zum Erreichen der erforderlichen Ausstoßreduzierung entgegen; dabei sollten Reduzierungspfade für die Gruppe der Industrieländer in der Größenordnung von 15-30 % bis zum Jahr 2020 und 60-80 % bis zum Jahr 2050 gegenüber den im Kyoto-Protokoll ins Auge gefassten Ausgangswerten geprüft werden.

- Die Europäische Kommission sollte ersucht werden, ihre Kosten-Nutzen-Analyse für Strategien, durch die die Treibhausgaskonzentrationen weit unter dem Wert von 550 ppmv CO2-Äquivalent gehalten werden können, einschließlich der Kosten der Untätigkeit fortzusetzen, wobei sowohl Umwelt- als auch Wettbewerbserwägungen zu berücksichtigen sind;

5. ERSUCHT den Europäischen Rat, die Frage der mittel- und längerfristigen Emissionsreduktionsstrategien einschließlich Zielvorgaben regelmäßig zu prüfen, wobei die Ergebnisse der im Rahmen der UNFCCC durchgeführten Arbeiten zu berücksichtigen sind."
 
 

Redaktion:
Germanwatch e.V.
Dr. Manfred Treber (V.i.S.d.P.), Sven Anemüller, Gerold Kier, Christoph Bals