Stellungnahme zum Konzept des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie - Reform des Lageberichts
Bis Dezember 2016 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen - die so genannte CSR-Richtlinie - in deutsches Recht umsetzen. Es geht darum, dass große börsenorientierte Unternehmen im Lagebericht oder in einem gesonderten Bericht die wesentlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Geschäftsbeziehungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmer- und Umweltbelange sowie Korruption und Bestechung darzulegen haben.
Das für die Umsetzung federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Umsetzungskonzept erarbeitet und Verbände bis zum 10. Juli 2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Das BMJV strebt eine 1:1-Umsetzung an, die dem Bundeskabinettsbeschluss zum Bürokratieabbau Rechnung trägt.
Germanwatch fordert in seiner Stellungnahme eine Umsetzung, die sich an globalen Nachhaltigkeitszielen und der Achtung der Menschenrechte orientiert.
Die fünf Umsetzungsprioritäten von Germanwatch lauten:
- den Anwendungskreis auf nicht börsenorientierte Unternehmen und auf Unternehmen ab 250 Mitarbeiter/innen ausweiten,
- 2-4 wesentliche nichtfinanzielle Risikolagen pro Sektor vorgeben, zu denen prinzipienorientiert und indikatorenbasiert berichtet werden muss,
- als Ort der verpflichtenden Berichterstattung den Lagebericht bestimmen,
- zentrale Begriffe wie "Geschäftsbeziehungen" und "wesentliche Risiken", im Sinne der der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen konkretisieren,
- eine inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Informationen voraussetzen und Prüfstandards weiterentwickeln.
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- Die gesamte Stellungnahme von Germanwatch sowie das Konzept des BMJV zur Umsetzung der CSR-Richtlinie finden Sie unten als Download. -