Ab dem Jahr 2005 EU-Emissionshandel mit CO2

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Ab dem Jahr 2005 EU-Emissionshandel mit CO2

Die Europäische Kommission hat im März 2000 ein Grünbuch zum Emissionshandel innerhalb der Europäischen Union (EU) vorgelegt. Darin wird angestrebt, in der EU bis zum Jahr 2005 ein innergemeinschaftliches Emissionshandelsystem zu starten.

Die Europäische Union setzt sich dafür ein, daß das Kyoto-Protokoll im Jahr 2002 in Kraft treten kann. Sie bereitet deshalb die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls vor. Eine der Vorbereitungsmaßnahmen dafür ist der jetzt vorgelegte Plan zum Emissionshandel in der EU. Emissionshandel im Rahmen des Kyoto-Protokolls soll im Jahr 2008 - dem ersten Jahr der Verpflichtungsperiode (2008-2012) - beginnen.

Die Verwirklichung des EU-Plans ist spätestens für das Jahr 2005 angesetzt, also für das Jahr, in dem die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls einen nachweisbaren Fortschritt zur Erreichung der festgelegten Ziele erbringen müssen (Artikel 3.2 des Kyoto-Protokolls). Die dreijährige Vorlaufperiode soll "learning by doing" für die EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. Das EU-Handelssystem soll nur Kohlendioxid erfassen, da dieses Gas allein zu 80 Prozent an den Treibhausgas-Emissionen in der EU beteiligt ist.

Im Juni 1998 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf die "burden sharing" Übereinkunft verständigt. Unter dieser (Artikel 4 des Kyoto-Protokolls) verteilt die Europäische Union ihre insgesamt achtprozentige Reduktionsverpflichtung (gegenüber 1990) für die sechs "Kyoto-Treibhausgase" zusammengenommen unter ihren Mitgliedstaaten. Deutschland übernimmt wegen des hohen Pro-Kopf-Ausstoßes und der starken Treibhausgasreduktion in Ostdeutschland eine Reduktion der Kyoto-Gase von 21 Prozent. Jede nationale Regierung wiederum kann im Rahmen ihres Gesamtziels Treibhausgas-Reduktionsziele an Unternehmen zuweisen. Unternehmen, deren Emissionsmenge ihre Erlaubnis übersteigt, könnten nicht aufgebrauchte Emissionserlaubnisse von anderen Firmen kaufen. Auf diese Weise könnten sie kostengünstig Emissionen reduzieren.

Welche Rolle die EU dabei spielt (ob als Kontrollinstanz über nationale Programme oder als durchführende Instanz von europaweiten Programmen etc.), soll noch entschieden werden. Welche Sektoren beteiligt und wie die Genehmigungen verteilt werden (z.B. durch eine Versteigerung oder eine kostenfreie Zuteilung), ist auch noch nicht entschieden. Die Niederlande und Frankreich sind derzeit bei der Entwicklung ihres Emissionshandels in einer Sondierungsphase. Dänemarks begrenztes System soll ab übernächstem Jahr implementiert werden. Der Vorschlag von Großbritannien wird mittlerweile von der gesamten Regierung unterstützt und soll im April 2001 in Kraft treten. Die EU-Kommission erwartet durch die Einführung eines innergemeinschaftlichen Emissionshandels eine deutliche Senkung der Kosten der Treibhausgasreduktion. Sie geht davon aus, daß durch den Emissionshandel zusammen mit noch zusätzlichen nationalen Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit steigt, daß die Verpflichtungen eingehalten werden.

Kommentare und Vorschläge zum Grünbuch können bis spätestens 15. September 2000 geschickt werden an:
Mr. J. Debelke
Director of Climate Change Unit
European Commission (DG ENV)
E-Mail:
ENV-CLIMATE@EEC.EA.INT