"Klimawandel und Völkerrecht – Anmerkungen zu den „Legal Principles Relating to Climate Change“ der International Law Association"
Aus dem Inhalt: "Nach den von der International Law Association (ILA) im April 2014 auf ihrer Konferenz in Washington verabschiedeten „Legal Principles Relating to Climate Change“ gelten auch für das Klimarecht die allgemeinen Grundsätze des gewohnheitsrechtlichen Völkerumweltrechts. Staaten sind danach entsprechend den Anforderungen von „due diligence“ verpflichtet, sicherzustellen, dass durch Aktivitäten, die sie auf ihren Gebieten zulassen, die Umwelt in anderen Staaten nicht erheblich gefährdet wird. Dies gilt auch für Klimaschäden infolge der Belastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen. Staaten, die gegen diese Pflicht verstoßen, haften.
Uneingeschränkt gelten diese klimarechtlichen Präventionspflichten indessen nur für entwickelte Industriestaaten. Bei Entwicklungsländern ist deren jeweiliger Entwicklungsstand zu berücksichtigen. Die „Legal Principles to Climate Change“ präzisieren und entwickeln die hier maßgeblichen Kriterien weiter. Insgesamt markieren die ILA-Grundsätze zum Klimarecht einen Paradigmenwechsel hin zu einer Stärkung der rechtlichen Position der „Opferstaaten“ des Klimawandels:
Aus Bittstellern werden Gläubiger mit Ansprüchen. [...]"
Der Aufsatz ist erschienen in "ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht (Das Forum für Umwelt- und Planungsrecht)" Heft 12, 2014 und über den unten stehenden Link zu erreichen.