CorA-Positionspapier: Sozial- und Umweltstandards im deutschen Vergaberecht verankern
Am 18. April 2014 traten neue europäische Vergaberichtlinien in Kraft, die von der Bundesregierung bis April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die neue sogenannte "klassische" Richtlinie stärkt ausdrücklich die Verankerung umweltbezogener und sozialer Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren.
Insgesamt wird es öffentlichen Auftraggebern durch die neue EU-Richtlinie deutlich erleichtert, Anbieter zu bevorzugen, die bessere Arbeitsbedingungen gewährleisten, die Integration behinderter oder benachteiligter ArbeiterInnen fördern und sozial verantwortlich und umweltverträglich hergestellte Güter anbieten. Die Richtlinie stellt auch klar, dass öffentliche Auftraggeber nicht den Preis oder die Kosten allein als einziges Kriterium verwenden dürfen, sondern bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte sowie die Lebenszykluskosten berücksichtigen müssen.
Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung begrüßt diese neuen Regelungen der Europäischen Vergaberichtlinie ausdrücklich und fordert die Bundesregierung dazu auf, sie fristgerecht und umfassend in deutsches Recht umzusetzen.