Berliner FAIRgabe-Bündnis kritisiert Vorgehen der Wirtschaftssenatorin zur Vergaberechtsreform
Berlin (21.08.2014). Die Berliner Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer hat am Dienstag eine Reform des Vergaberechts angekündigt, die im Vorfeld allein mit den Wirtschaftsverbänden abgestimmt worden ist. Die Stimmen des Berliner FAIRgabe-Bündnis – bestehend aus Gewerkschaften sowie umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden – wurden in dem Prozess nicht gehört. Auch der seit Ende Juni überfällige Vergabebericht wurde nicht abgewartet. „Es kann nicht sein, dass dieses breite Bündnis, welches die Umsetzung des Vergabegesetzes in Berlin seit vielen Jahren begleitet, völlig außen vor gelassen wird“, sagt Alexander Schudy vom Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag. „Wir fordern eine umgehende Beteiligung der Zivilgesellschaft.“
Das FAIRgabe-Bündnis setzt sich dafür ein, dass Aufträge der öffentlichen Hand in Berlin unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien vergeben werden. „Die Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien im Berliner Vergabegesetz ist bundesweit vorbildlich und darf nicht aufgeweicht werden“, so Heiko Glawe, Regionsgeschäftsführer des DGB Berlin. Zuletzt hatte auch die Reform der Vorgaben zur öffentlichen Beschaffung auf europäischer Ebene ein klares Signal in diese Richtung gesetzt: Die im Januar 2014 angenommenen EU-Richtlinien stärken die Anreize und die Vorgaben zu einem sozial und ökologisch verantwortlichen Einkauf der öffentlichen Hand.
Das FAIRgabe-Bündnis begrüßt zwar, dass im Rahmen der geplanten Reform die regionalen Wertschöpfungsketten gestärkt werden sollen. Dabei müssen aber soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. „In der Vergangenheit war es gerade für nachhaltig wirtschaftende kleinere Betriebe nahezu unmöglich den Zuschlag zu erhalten, weil die Aufträge nach dem billigsten Preis vergeben wurden“, sagt Tilmann Heuser, Geschäftsführer des BUND Landesverbandes Berlin. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes umfasse nicht nur die Anschaffungskosten für das Angebot, sondern auch soziale und ökologische Auswirkungen und Folgekosten, die durch Nutzung und Entsorgung entstehen.