Überlegungen zur Klimahaftung nach Völkerrecht
Ein in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht zum Thema „Klimawandel und Völkerrecht“ erschienener Aufsatz von Will Frank, der Germanwatch zum Thema Klimahaftung berät, bejaht die Möglichkeit von Ansprüchen von durch den Klimawandel negativ betroffenen Staaten auf Prävention und ggf. Schadensersatz gegen „Verursacherstaaten“. Klimarechtliche Schutz- und Schadensersatzansprüche nach allgemeinem Völkerrecht werden voraussichtlich umso mehr an Bedeutung gewinnen, je schwächer die Ergebnisse der laufenden UN-Klimaverhandlungen ausfallen.
Nach Völkergewohnheitsrecht tragen Staaten grundsätzlich Verantwortung dafür, dass von Aktivitäten auf ihrem Gebiet keine erheblichen Gefahren für andere Staaten ausgehen. Dies gilt auch für die Emission von Treibhausgasen (THG), wenn mit diesen via Klimawandel die Gefahr schwerer oder schwerster Umweltschäden in anderen Staaten verbunden ist. Der Aufsatz untersucht, von welchen tatsächlichen und beweisrechtlichen Anforderungen die Klimahaftung von Staaten abhängt, die die Emission von THG auf ihrem Gebiet zulassen, und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang den Erkenntnissen des Weltklimarates (IPCC) zukommt. Komplexität der Zusammenhänge und der Summationscharakter von Klimaschäden stellen, so soll gezeigt werden, kein Hindernisse für einer Zurechnung im Sinne einer Pflicht zur Vorbeugung von Klimaschäden durch Begrenzung von THG-Emissionen und gegebenenfalls einer Haftung dar.