EU droht durch „Greenwashing“ Glaubwürdigkeit bei Umsetzung des European Green Deal zu untergraben
Berlin/Brüssel (03.01.2021). Die im Entwurf der EU-Kommission angekündigte Aufnahme von Atomenergie und Erdgas als „nachhaltige“ Investitionen in die EU-Taxonomie ist aus Sicht der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch ein grober Fehler. „Es ist ein Etikettenschwindel, Atomkraft und Erdgas in der nun vorgeschlagenen Form als nachhaltige Aktivitäten zu kennzeichnen,“ kommentiert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. Neben diesem grundsätzlichen Webfehler seien auch wichtige Details problematisch. „Der Übergangszeitraum für die Kennzeichnung als nachhaltig liegt mit dem Jahr 2030 für Erdgas nicht ambitioniert genug. Bei dem Datum handelt es sich nicht um einen festen Ausstiegszeitpunkt, sondern lediglich um das Enddatum der Bewilligungsverfahren. Bei der Atomenergie liegt dieses Datum mit 2045 sogar noch viel weiter in der Zukunft.“
EU übersieht die fatale internationale Signalwirkung einer grüngewaschenen Taxonomie
Nach einer ersten Prüfung des 60-seitigen Entwurfs sieht Germanwatch zudem mögliche Schlupflöcher und somit die Gefahr von Greenwashing bei den vorgeschlagenen Bedingungen für Gasinvestitionen. „Um zum Beispiel die Lebenszyklusemissionen genau erfassen zu können, müssen bestehende Probleme bei der Emissionsmessung von fossilem Erdgas in der Lieferkette beseitigt werden und die Lebenszyklusemissionen unabhängig und genau nachgehalten werden“, so Christoph Hoffmann, Referent für klimakompatible Finanzflüsse bei Germanwatch. „Zudem sollten die Regeln zum Austausch fossiler Kraftwerke durch neue Gaskraftwerke weiter konkretisiert werden.“
Die EU-Kommission droht mit ihrem Plan die Bedeutung der für die notwendige Transformation sehr wichtigen Taxonomie zu untergraben. Bedauerlicherweise lässt die Kommission so zu, dass ein ursprünglich wissenschaftsbasiertes Instrument aus politischen Erwägungen einiger Mitgliedsstaaten zurechtgebogen wird“, sagt Christoph Hoffmann. „Darüber hinaus übersieht die EU komplett die fatale internationale Signalwirkung einer durch ihre Entscheidung grüngewaschenen Taxonomie-Verordnung.“
Bundesregierung muss sich trotzdem weiter auf europäischer Ebene zu ambitionierteren Bedingungen bekennen
Der Entwurf des delegierten Rechtsaktes durchläuft nun eine nichtöffentliche Konsultation der EU-Plattform für Sustainable Finance und der Expertengruppe der Mitgliedsstaaten bis zum 12. Januar. Hoffmann: „Dieser sehr kurze Konsultationsrahmen als auch der Umstand, dass sowohl EU-Bürgerinnen und Bürger, als auch Finanzinstitutionen und Stimmen aus der Wissenschaft von der Konsultation ausgeschlossen sind, macht deutlich, wie sehr die Kommission bei diesem hoch-umstrittenen und komplexen Thema nun schnell Fakten schaffen will. Zur Frage ob erneuerbare Energien nachhaltig seien, konsultierte die Kommission die Öffentlichkeit, nicht aber zum nun viel kontroverseren ergänzenden Rechtsakt zu Atomenergie und Erdgas.“ Nach Abschluss der Konsultation werden EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union über den Entwurf abstimmen. In beiden Instanzen zeichnen sich nicht die für ein Veto notwendigen Mehrheiten ab. „Wenn das passiert, sollte die Bundesregierung auch den Rechtsweg prüfen, wie das Österreich bereits angekündigt hat“, so Christoph Hoffmann.