Das Fallbeispiel Apple
Apple ist das wertvollste Markenunternehmen der Welt. Gleichzeitig steht es seit Jahren wegen Arbeitsrechtsverletzungen bei seinen chinesischen Zulieferern in der Kritik. Deshalb richtete Germanwatch sich gemeinsam mit den Partnerorganisationen aus dem europäischen Projekt makeITfair und des Good-Electronics-Netzwerks im Jahr 2011 mit der Kampagne „Time to bite into a fair Apple“ an Apple. Im Januar 2012 trat das Unternehmen schließlich der Fair Labor Association (FLA) bei. Diese untersuchte drei Fabriken des Apple-Zulieferers Foxconn und bestätigte bisherige Berichte über schwerwiegende Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte. Daraufhin erklärten sich Apple und Foxconn bereit, diese Verstöße bis zum 1. Juli 2013 auszuräumen. Zahlreiche Einzelmaßnahmen erfolgten seitdem, aber strukturelle Punkte wie angemessene Lohnzahlungen blieben bislang offen. Die Frist ist nun verstrichen, ohne dass die FLA oder Apple seitdem eine Stellungnahme oder einen Bericht veröffentlicht hätten.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Veröffentlichung einerseits mit den wiederkehrenden Vorwürfen menschen- und arbeitsrechtlicher Verletzungen bei Apples direkten Zulieferern. Andererseits werden die Reaktionen der Zivilgesellschaft auf diese Rechtsverletzungen beschrieben. Gut eineinhalb Jahre nach dem Beitritt Apples zur FLA liegt ein weiterer Fokus auf der aktuellen Situation bei den Zulieferbetrieben vor Ort und betrachtet abschließend die strukturellen Ursachen wie u. a. die Einkaufspraktiken der IT-Markenfirmen. Denn es kommt immer noch zu massiven menschen- und arbeitsrechtlichen Verletzungen. Dabei steht dieses Hintergrundpapier nur beispielhaft für die Probleme bei der Produktion von Unterhaltungselektronik, da viele andere Unternehmen in denselben Fabriken bei denselben Zulieferern wie Apple herstellen lassen.
Autor:innen | Lia Polotzek & Cornelia Heydenreich |
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Publikationsdatum | |
Seitenanzahl | 28 |
Publikationstyp | Hintergrundpapier
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Bestellnummer | 13-4-01 |
ISBN | 978-3-943704-18-1 |
Schutzgebühr | 5.00 EUR |