Jetzt ist die EU am Zug: Flugverkehr ab Januar in den Emissionshandel einbeziehen!
Bonn, 21. Dezember 2011: Germanwatch begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei seiner heutigen Entscheidung zum CO2-Zertifikatehandel der Empfehlung der Generalanwältin Juliane Kokott gefolgt ist. Damit ist klar, dass die im Februar 2009 in Kraft getretene Richtlinie zum Einbezug der Flugverkehrsemissionen in den europäischen Emissionshandel wie geplant umgesetzt werden kann. "Für den nächsten G20-Gipfel ist das ein deutlich sichtbares Signal. Jetzt ist der Weg frei, dass die EU als erster Akteur den internationalen Flugverkehr in den Emissionshandel mit einbezieht. Wenn die EU standhaft bleibt, setzt das die anderen großen Staaten unter Zugzwang, " kommentiert Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, die Entscheidung des EuGH.
"Das ist die positive Dynamik, die wir nach dem Klimagipfel von Durban brauchen. Jetzt gibt es keinen Grund mehr für die EU, den Drohgebärden der USA und verschiedener Schwellenländer nachzugeben. Jetzt gilt es, die Richtlinie zum Einbezug des Flugverkehrs wie geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen."
Für Fortschritte bei den internationalen Klimaverhandlungen ist nun zentral, die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionserlaubnissen so einzusetzen, dass sie die Energiewende in Deutschland sowie Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern unterstützen. Dies würde auch den politischen Druck gegen die jetzt vorgesehenen Maßnahmen aus einem Teil dieser Länder abbauen.
Selbst die neue EU-Richtlinie adressiert allerdings nur einen Teil der Klimaprobleme des Flugverkehrs. "Die Effekte der Kondensstreifen und der sich daraus bildenden Zirruswolken aus den Flugzeugabgasen werden vernachlässigt. Diese aber machen die Hälfte bis zu drei Viertel der gesamten Erwärmungswirkung des Flugverkehrs aus. Hier besteht noch Handlungsbedarf," so Christoph Bals.
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