ALLES WAS RECHT IST: Staaten und Unternehmen sind in der Pflicht
Berlin, 23.11.2011: Deutschland hat eine umfangreiche Aufgabenliste, wenn es die im Juni diesen Jahres verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die eben veröffentlichte CSR-Mitteilung der EU-Kommission angemessen umsetzen will. Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Nichtregierungsorganisationen aus Nord und Süd, Unternehmen, Gewerkschaften und Wissenschaft aus rund 15 Ländern diskutierten die Rolle Deutschlands sowie der Europäischen Union zum Thema Unternehmensverantwortung auf einer internationalen Expertentagung, die gestern in Berlin zu Ende ging.
„Europa sollte in diesen Fragen eine Vorreiterrolle wahrnehmen und es gibt keine Entschuldigung, die UN-Leitprinzipien aus dem Ruggie-Prozess zu ignorieren“, so Richard Howitt, Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu Corporate Social Responsibility auf der Tagung. „Ich ermutige Deutschland, die deutsche Regierung und die deutschen Unternehmen, sich der Herausforderung einer intelligenten Kombination aus verschiedenen Politikansätzen zu stellen. Die UN-Leitprinzipien beenden die alte Auseinandersetzung darum, ob sich Unternehmen freiwillig oder verbindlich für die Menschenrechte einsetzen sollen“, so Howitt weiter.
Raymond Salas, Rechtsanwalt aus den Philippinen, der Betroffene von Menschenrechtsverletzungen vertritt, ergänzt: „Wir halten es für essentiell, dass die Staaten transnationale Konzerne in die Verantwortung nehmen. Dafür müssen nicht nur die Gastländer, sondern auch europäische Staaten wie Deutschland, in denen entsprechende Unternehmen ihren Sitz haben, Klagemöglichkeiten für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen schaffen.“
In diesem Sinne äußerte sich auch Christoph Strässer, Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus forderte er die lückenlose Offenlegung der Lieferkette. „In Deutschland muss einiges auf Gesetzesebene geändert werden, um die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen durchzusetzen“, so Strässer auf der Tagung.
Die UN-Leitprinzipien enthalten einen Rahmen für Staaten und Unternehmen, wie sie ihren Verpflichtungen zum Schutz und zur Achtung der Menschenrechte nachkommen können und sollen. Auch Unternehmen, Verbände und Investoren, z. B. die Internationale Handelskammer und der Internationale Arbeitgeberverband, unterstützen die UN-Leitprinzipien.
Hintergrund und Rückfragen:
- Die internationale Fachtagung „ALLES WAS RECHT IST. MENSCHEN-STAATEN-UNTERNEHMEN“ diskutierte am 21./22. November 2011 in Berlin, wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland und Europa effektiv umgesetzt werden können. Themen waren die Staatenpflichten im Kontext von Menschenrechtsverstößen durch privatwirtschaftliche Akteure sowie effektive Ansätze, mit denen Betroffene von unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen Wiedergutmachung und Entschädigung erlangen können.
- Germanwatch, Friedrich-Ebert-Stiftung, MISEREOR und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie die Netzwerke FORUM MENSCHENRECHTE und CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung haben die Fachtagung veranstaltet.
Für Rückfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an:
- Miriam Saage-Maaß, ECCHR: Tel. 0151 - 16751885
- Cornelia Heydenreich, Germanwatch: Tel. +49 (0)30 / 28 88 356-4